Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in Olten bestätigt.
Jede Person muss die Bescheinigung einzeln beantragen (ausgenommen für GA-Plus Duo Partner, das Onlineformular nur einmal ausfüllen/bezahlen).
--> Bescheinigung für GA:
Für die Beantragung oder Verlängerung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner müssen Sie alle Personen aufführen und das entsprechende Formular der SBB (siehe Rubrik Dienstleistungen) hochladen oder Post senden. Damit wir das Formular bestätigen können, bitten wir Sie, eine Wohnsitzbescheinigung / Niederlassungsbescheinigung zu bestellen (nur für eine Person ausfüllen).
Anschliessend werden wir Ihnen das Formular unterschrieben per Post zurücksenden.
Verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Partnerschaft benötigen keine Bescheinigung für die Beantragung/Verlängerung des GA’s, sondern nur eine Kopie des Familien- oder Partnerschaftsausweises.
--> Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung für die Motorfahrzeugkontrolle:
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder bei der Motorfahrzeugkontrolle vorsprechen und dort einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. Bei der persönlichen Vorsprache bei der Motorfahrzeugkontrolle entfällt die Gebühr für die Bescheinigung von Fr. 25.-. Sofern das Gesuch per Post geschickt wird, ist zwingend eine Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbescheinigung beizulegen.