Inhalt
Direktion Soziales
Schreiben Sie eine vertrauliche Nachricht an die Sozialregion Olten:
Sicheres Kontaktformular (IncaMail)
Die Sozialregion Olten ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Olten, Trimbach, Winznau, Hauenstein-Ifenthal und Wisen. Im öffentlichen Auftrag erbringt die Sozialregion fachlich qualifizierte Dienstleistungen in den Bereichen Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilfe, Asylwesen, Alter und Gesundheit. Sie führt die AHV-Zweigstelle und es besteht eine Leistungsvereinbarung für die Mütter- und Väterberatung.
Die Kernaufgabe der Sozialregion Olten - als starke Sozialpartnerin des Service Public - ist, Menschen in vulnerablen Lebenssituationen unter Achtung und Einbezug der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen individuell und situativ zu begleiten und zu stabilisieren. Ziel ist es, mittels fachlich und methodisch fundiertem Handeln unsere Klienten und Klientinnen existenziell abzusichern und diese dabei zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen.
Direktionsaufgaben:
Verwaltungsleitung | Kristine Sprysl | 062 206 12 26 |
Direktionssekretariat | Patricia Dietschi | 062 206 12 26 |
Sozialregion Olten
Geschäftsleitung | Kristine Sprysl | 062 206 12 26 |
Sozialamt | Susanne Merighi + Moritz Steinbacher | 062 206 12 26 |
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz | Jasmine Kuster-Ast | 062 206 12 26 |
Sozialadministration | Önder Köz | 062 206 12 26 |
sozialregion@olten.ch |
Sozialkommission der Sozialregion Olten
Sekretariat Sozialkommission | Susanne Merighi | 062 206 12 26 |
Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde: KESB Olten-Gösgen
KESB Olten-Gösgen | kesb-og@ddi.so.ch | 062 311 86 77 |
AHV-Zweigstelle
ahv-zweigstelle@olten.ch |
PriMa-Fachstelle
primafachstelle@olten.ch |
Kontakt
Direktion SozialesDornacherstrasse 1
Postfach
4601 Olten
Tel. 062 206 12 26
soziales@olten.ch
Website
Öffnungszeiten
- Schalter Sozialamt im EG Seite Astoria
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen (Eintritt nur auf Termin)
Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
- Kassa-Öffnungszeiten:
Montag:
09.30 - 11.45 Uhr
Mittwoch:
09.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag:
09.30 - 11.45 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
- AHV-Zweigstelle im 1. Stock:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen
Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Termine telefonisch oder per Email vereinbaren
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Frage |
---|
Die Abkürzung AHV steht für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung. Sie wurde 1948 eingeführt und ist die wichtigste Sozialversicherung in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten. Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter. Zur Organisation der AHV Wichtige Adressen in Zusammenhang mit der AHV AHV-Zweigstelle der Sozialregion Olten |
Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann. Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente. |