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Hallenbad, Schul- und Sportanlagen werden für Öffentlichkeit geschlossen
Das Hallenbad der Kantonsschule Olten muss aufgrund der neusten Covid-Verordnung des Kantons für die öffentliche Nutzung geschlossen werden: Die Betreiberin Stadt Olten hat festgelegt, dass für Bevölkerung und auch Vereine vom 11. Dezember bis 20. Januar kein Zugang gewährt werden kann. Das Hallenbad kann während dieser Zeit nur für schulische Zwecke genutzt werden. Allfällige Rückzahlungen von Abonnementskosten werden erst nach Abschluss der Wintersaison im kommenden Frühling geprüft, da der weitere Verlauf der Saison abgewartet wird.
Der Kanton hat zudem für sämtliche öffentlichen und privaten Volksschulen das Schutzprinzip «Cocon» verhängt. Dies bedeutet, dass die Schulanlagen bis auf weiteres als nicht öffentlich zugänglicher Raum gelten und ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Ab 11. Dezember stehen daher die Schul- und Sportanlagen den Vereinen und anderen Externen nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft nicht nur sportliche, sondern auch musikalische Proben, Theaterproben und ähnliches. Der Freiwillige Schulsport und alle Belegungen der Musikschule werden hingegen in den Schulanlagen weiterlaufen können, da diese zum Schulangebot zählen.