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Sozialregion Olten: Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES)
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Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz AKES ist eine Abteilung der Sozialregion Olten. Es klärt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Olten-Gösgen den Schutzbedarf und das Wohl von Kindern oder hilfsbedürftigen erwachsenen Personen ab. Die Grundlage einer Abklärung ist die Meldung von Personen oder Stellen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wonach diese Person hilfsbedürftig erscheint. Weiter führen die im AKES angestellten Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände im Auftrag der KESB Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Betreuung und Begleitung der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wird von der PriMa-Fachstelle übernommen.
Wer braucht eine Beistandschaft?
Erwachsene sind grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Sie benötigen Unterstützung und Schutz, wenn sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder eines anderen Schwächezustands ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig besorgen können.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sicher aufzuwachsen, sich zu entfalten und altersgerecht zu partizipieren. Der Kindesschutz umfasst Massnahmen, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich ihrem Alter entsprechend körperlich, psychisch, seelisch und sozial optimal zu entwickeln.
Was ist eine Beistandschaft?
Wenn Erwachsene nicht mehr für sich selber sorgen oder Eltern den Schutz ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten können, benötigen sie Hilfe von aussen. Der Kindes- und Erwachsenenschutz stellt das Wohl und den Schutz von hilfsbedürftigen Menschen sicher. Die KESB bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Unterstützung sicherzustellen. Eine solche Unterstützungsmassnahme ist beispielsweise die Errichtung einer Beistandschaft für betroffene Personen. Wenn die KESB für ein schutzbedürftiges Kind oder eine hilfsbedürftige erwachsene Person eine Beistandschaft errichtet, setzt diese einen Beistand oder eine Beiständin ein. Die Beistandsperson kümmert sich im Auftrag der KESB um die hilfsbedürftigen Personen und berichtet der KESB mindestens alle zwei Jahre über den Verlauf.
Wer führt die Beistandschaft?
Eine Beistandschaft kann von Berufsbeistandspersonen, aber auch von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (PriMa) geführt werden. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sind Fachpersonen, die aufgrund ihrer Anstellung mehrere Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz führen. Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (PriMa) führen aufgrund ihres sozialen Engagements ein Mandat im Erwachsenenschutz.
Die hausinterne PriMa-Fachstelle betreut und begleitet die PriMa und steht diesen bei Fragen zur Verfügung. Mehr Informationen zur PriMa-Fachstelle finden Sie hier.
Was sind die Aufgaben einer Beistandschaft?
Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften und der Aufgabenbereich wird jeweils individuell festgelegt. Weiterführende Informationen und Erklärungen zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie hier.
Meldung an die KESB (Gefährdungsmeldung)
Sorgen Sie sich um das Wohl eines Kindes oder einer erwachsenen Person? Holen Sie sich Rat bei einer Fachperson oder reichen Sie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen eine Gefährdungsmeldung ein.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen ist für unsere Sozialregion zuständig:
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23
4603 Olten
Telefon 062 311 86 77
kesb-og@ddi.so.ch
Kontakt
Sozialregion Olten: Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES)Dornacherstrasse 1
4601 Olten
Tel. 062 206 12 26
leitung.akes@olten.ch
Öffnungszeiten
- Schalter Sozialamt im EG Seite Astoria
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen (Eintritt nur auf Termin)
Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
- Kassa-Öffnungszeiten:
Montag:
09.30 - 11.45 Uhr
Mittwoch:
09.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag:
09.30 - 11.45 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Termine telefonisch oder per Email vereinbaren
Personen
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