Im Bestreben, das Altstadtgebiet unbeeinträchtigt zu erhalten und das übrige Stadt- und Landschaftsgebiet vor der Verunstaltung durch Einzelantennen zu schützen und um einen guten Fernseh- und Radioempfang auf dem ganzen Stadtgebiet zu gewährleisten, lässt die Gemeinde eine Grossgemeinschaftsantennenanlage durch das Ressort Städtische Be-triebe (nachstehend Unternehmung genannt) oder durch eine konzessionierte Generalunternehmung (nachstehend Unternehmung genannt), errichten, betreiben und unterhalten.