Inhalt
Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffungspraxis
Auf Bundesebene ist per 1. Januar 2021 das revidierte Beschaffungsrecht in Kraft getreten (BöB/VöB). Dieses integriert das Thema Nachhaltigkeit stärker als bisher. Auf kantonaler Ebene ist die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) ebenfalls revidiert worden und stimmt nun weitgehend mit dem Bundesrecht überein.
Der Kanton Solothurn hat am 01. September 2021 dem Beitritt zur neuen IVöB und damit verbunden einer Revision des kantonalen Submissionsgesetzes (SubG/SubV) zugestimmt.
Die Stadt Olten hat darauf basierend eine Anwendungshilfe erarbeitet. Diese beinhaltet eine Grafik zum Verfahrensablauf und einen erklärenden Begleitbericht, der zusätzliche Ausführungen zu den einzelnen Schritten enthält und bei Bedarf konsultiert werden kann. Die Anwendungshilfe soll einen pragmatischen Überblick über den Verfahrensablauf unter dem neuen Beschaffungsrecht liefern und anhand von Beispielen aufzeigen, wie die Nachhaltigkeit bei Beschaffungen berücksichtigt werden kann. Die Gliederung orientiert sich am Ablauf eines Beschaffungsverfahrens.
Informationen
- Datum
- 22. Dezember 2021
Dokumente
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Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffungspraxis (PDF, 1.31 MB) | Download | 0 | Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffungspraxis |