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Abmeldebescheinigung
Personen die sich ins Ausland abmelden, benötigen eine Abmeldebescheinigung, um beispielsweise die Krankenkasse kündigen zu können. Diese kann erst nach erfolgter Abmeldung bezogen werden.
Hinweis: Die Abmeldebescheinigung bestätigt nur die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle und nicht die Ausreise der Person aus der Schweiz.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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