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Ortsplanung kommt in die zweite Phase
Im Räumlichen Leitbild werden die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Entwicklung der Stadt Olten für die nächsten 20 bis 25 Jahre definiert. Es soll eine breit abgestützte, nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung der Siedlung, Mobilität, Natur, Landschaft und Umwelt gewährleisten. Im Vordergrund steht ein qualitatives Wachstum, das auf die Weiterentwicklung der Stärken und Behebung von Defiziten abzielt.
Das Räumliche Leitbild bildet die behördenanweisende Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sowie für weitere raumbezogene Planungen und Vorhaben der öffentlichen Hand. Es wurde in einem iterativen Prozess unter Mitwirkung einer Echogruppe und der Bevölkerung erarbeitet. Aus den zahlreichen Anträgen und Bemerkungen konnten wichtige Präzisierungen und Ergänzungen übernommen werden. Aus den Mitwirkungsergebnissen schloss der Stadtrat zudem, dass die Bevölkerung der Ortsplanung einen sehr hohen Stellenwert zur Bewältigung der räumlichen Herausforderungen und Nutzung der grossen Entwicklungschancen in der Stadt Olten beimisst.
Entsprechend viel Gewicht legt der Stadtrat auf die zweite Phase der Ortsplanrevision, in der die Grundlagen für die Ortsplanung erstellt, die Nutzungspläne und das Bau- und Zonenreglement überarbeitet und das Nutzungsplanverfahren inklusive Planauflagen, kantonaler Genehmigung und Rechtsmittelverfahren durchgeführt werden sollen. Entscheidend für die Qualität des Prozesses und der Ergebnisse wird es sein, dass die notwendigen Grundlagen, die Überarbeitung der Nutzungsplanung und das Revisionsverfahren kohärent und effizient umgesetzt werden, um die nötige Planungssicherheit für öffentliche und private Bauträger zu garantieren und langfädige Planungsprozesse mit daraus resultierenden Planungs- und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Bei den Grundlagenstudien ist darauf zu achten, dass jene mit Inventarcharakter zuerst erarbeitet werden. Studien, aus welchen Auswirkungen auf die Nutzungsplanung erwartet werden (Zonierung, Vorschriften, Raumsicherung) müssen ebenfalls in einer frühen Phase vorliegen. Einzelne Grundlagenergebnisse (z.B. Gefahrenzonen, Naturkonzept) können auch nach der ersten kantonalen Vorprüfung noch eingearbeitet werden, was den Prozess entlastet.
Das Parkraumkonzept bzw. -reglement bildet eine Grundlage für die Anforderungen des Masterplans Schützenmatte wie auch für die kommunalen Parkraumvorschriften. Die Parkierungsbestimmungen können ins Baureglement (also im Ortsplanungsverfahren) integriert oder in einem separaten Reglement verankert werden. Der Energierichtplan wird im Rahmen der Grundlagenarbeiten zur Ortsplanung erarbeitet. In der Nutzungsplanung werden die generellen Vorgaben eingearbeitet (z.B. Energiekonzept bei Gestaltungsplanung, Prüfung von Anschlussmöglichkeiten bei grösseren Vorhaben etc.).
Aufgrund der vitalen Chancen für die Entwicklung der Schützenmatte inklusive Areal Stationsstrasse sieht der Stadtrat vor, die Masterplanung Schützenmatte, für welche die Grundlagen zur Ortsplanung wie Innenentwicklungsstrategie, Hochhauskonzept, Freiraumkonzept oder Parkraumplan eine wichtige Basis bilden, parallel zur Ortsplanung durchzuführen. Die Finanzierung dieser Masterplanung erfolgt über einen bestehenden Kredit, der jedoch aus Transparenzgründen in den Gesamtkredit integriert wird.
Projektstelle integriert
Entscheidend für die Durchführung und den Zeitplan wird sein, mit wieviel personellen Kapazitäten die Stadt in die parallelen Studien einsteigen kann. Die Konzentration an internen und externen Aufwänden ist in den ersten drei Projektjahren besonders hoch. Die Stadtplanung und die weiteren in die Ortsplanung involvierten Stellen der Direktion Bau können das Aufgabenvolumen nebst dem Tagesgeschäft nicht ohne weitere Unterstützung bewältigen. Der Stadtrat sieht daher die Schaffung einer auf drei Jahre, 2023 bis 2025, befristeten Projektstelle vor. Die Kosten von total rund 360‘000 Franken für eine 80- bis 100%-Stelle werden in den Ortsplanungskredit integriert. Ohne zusätzliche Projektstelle kann der Zeitplan nicht gewährleistet werden. Zudem bestünde das Risiko, dass Investoren ihre Projekte bis zum Abschluss der Ortsplanung aufschieben würden und die Anforderungen gemäss Räumlichen Leitbild nicht umgesetzt werden könnten. Zudem würde sich die Rechtsunsicherheit laufend erhöhen, da übergeordnete neue Bestimmungen nur mit einer Gesamtrevision der Ortsplanung auf lokaler Ebene eingeführt werden können.
Der Kreditbedarf für die Ortsplanung inklusive Masterplan Schützenmatte wird auf 1,95 Mio. Franken geschätzt. 1,35 Mio. Franken wurden bereits im Budget 2022 und in den vergangenen Finanz- und Investitionsplänen angemeldet, mit dem Hinweis, dass die effektiven Kosten und der zeitliche Rahmen erst auf Basis des nun vorliegenden Vorgehenskonzepts beziffert werden können. Dabei wurde die Entwicklung der Schützenmatte mit 250'000 Franken ausgewiesen. Der Mittelbedarf erweist sich nun als höher, weil die Genehmigungs- und Rechtsmittelphase mitberücksichtigt wurde und weil sich die im Räumlichen Leitbild ausgewiesenen und durch die Ergebnisse der Mitwirkung bestätigten Grundlagenbedarfe als umfangreich erwiesen haben. Zudem wurde die nötige Verstärkung der personellen Ressourcen als befristete Projektstelle in den Kredit integriert.