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Abmeldebescheinigung
Personen die sich ins Ausland abmelden, benötigen eine Abmeldebescheinigung, um beispielsweise die Krankenkasse kündigen zu können. Diese kann erst nach erfolgter Abmeldung bezogen werden.
Sie können die Abmeldebescheinigung direkt am Schalter beziehen oder via Onlinedienst bestellen.
Hinweis: Die Abmeldebescheinigung bestätigt nur die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle und nicht die Ausreise der Person aus der Schweiz.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 206 12 07 | einwohnerkontrolle@olten.ch |