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Arbeit und Freizeit
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Work-Life-Balance versucht das Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit in Einklang zu bringen. Ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen diesen Faktoren ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und ihrer Familien von grosser Bedeutung. Wie das optimale Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit aussieht, ist jedoch eine Frage der individuellen Lebensweise und der persönlichen Interessen. Jeder Mensch setzt hier die Prioritäten anders. Dennoch liegt die Verantwortung für eine gesunde Work-Life-Balance nicht allein bei den Mitarbeitenden. Auch die Unternehmenskultur beeinflusst sie beispielsweise durch Anstellungsbedingungen, Zielsetzungen und Arbeitsprozesse. Als Arbeitgeberin möchte die Stadtverwaltung einen Beitrag zur Unterstützung der Work-Life-Balance im Rahmen der Arbeitsrealität leisten. Das Thema Work-Life-Balance wird bei der Stadtverwaltung auch in die Aus- und Weiterbildungsangebote eingebaut. In Führungskursen wird Work-Life-Balance besonders thematisiert. Ebenso werden Kurse über Stressmanagement und Arbeitsgestaltung angeboten. |
Grundsätzlich gilt in der Stadtverwaltung das Jahresarbeitszeitmodell, abgesehen von Abteilungen im Schichtbetrieb und bei betrieblicher Notwendigkeit. Massgebend für die Anwendung der Jahresarbeitszeit sind die dienstlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten, die Priorität gegenüber individuellen Wünschen der Mitarbeitenden haben. Das Jahresarbeitszeitmodell bieten unseren Beschäftigten ausreichend Flexibilität und Spielraum in der Erbringung ihrer Arbeitsleistung. Auf der Basis einer 42-Stunden-Woche beträgt die tägliche Soll-Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte 8 Stunden 24 Minuten bzw. 8 Stunden und 32 Minuten (einschliesslich einer Vorarbeitszeit von 8 Minuten für die Schliessung der Büros zwischen Weihnachten und Neujahr), für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad. |
Nicht immer sind flexible Arbeitszeitmodelle oder Teilzeitarbeit einfach mit einer Karriere zu vereinbaren. Die Stadtverwaltung Olten strebt Lösungen an, die die Mitarbeitenden unterstützen sollen, sich sowohl beruflich als auch persönlich zu entfalten. Im Sinne einer Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben, Familie und Freizeit haben Mitarbeitende in vielen Funktionen die Möglichkeit einer Teilzeitanstellung bzw. einer Pensenreduktion, sofern es Aufgaben und Ziele einer Stelle erlauben. |