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Grundsätzlich gilt in der Stadtverwaltung das Jahresarbeitszeitmodell, abgesehen von Abteilungen im Schichtbetrieb und bei betrieblicher Notwendigkeit. Massgebend für die Anwendung der Jahresarbeitszeit sind die dienstlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten, die Priorität gegenüber individuellen Wünschen der Mitarbeitenden haben. Das Jahresarbeitszeitmodell bieten unseren Beschäftigten ausreichend Flexibilität und Spielraum in der Erbringung ihrer Arbeitsleistung. Auf der Basis einer 42-Stunden-Woche beträgt die tägliche Soll-Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte 8 Stunden 24 Minuten bzw. 8 Stunden und 32 Minuten (einschliesslich einer Vorarbeitszeit von 8 Minuten für die Schliessung der Büros zwischen Weihnachten und Neujahr), für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad. |
Zielorientiertheit und Eigeninitiative gelten als Grundvoraussetzungen, aber auch Teamfähigkeit und ausgeprägte soziale Kompetenzen sind gefragt. Erfolgreiche Mitarbeitende der Stadtverwaltung Olten zeichnen sich zudem aus durch die Fähigkeit zu innovativen Lösungsansätzen, das nötige Durchsetzungsvermögen und die Begeisterung für die Bevölkerung tätig zu sein. |
Die Stadt Olten ist Eisenbahnknotenpunkt, die grösste Stadt im Kanton Solothurn, Wirtschaftsstandort, Wohnstadt, Kulturstadt, Sportstadt und Bildungsstadt. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben der Verwaltung. Die vielfältigen Ansprüche und die Dynamik unserer Bevölkerung erfordern eine leistungsfähige, moderne Verwaltung, die allen Anspruchsgruppen gerecht wird. Die Vielfalt und das politische Umfeld machen die Arbeit komplex und anspruchsvoll, vor allem aber äusserst interessant. Die Stadtverwaltung bietet eine vielseitige Arbeitswelt, an einem bevorzugten Standort. Ihr Einsatz bedeutet hohen Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für alle anderen Anspruchsgruppen der Stadt Olten. Wir bieten eine Kombination von spannenden Aufgaben, Gestaltungsfreiräumen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gute Anstellungsbedingungen. |
Der bezahlte Ferienanspruch pro Kalenderjahr beträgt bis zum vollendeten 20. Altersjahr 25 Arbeitstage, ab dem 21. Altersjahr 23 Arbeitstage, ab dem 50. Altersjahr 25 Arbeitstage und ab dem 60. Altersjahr 30 Arbeitstage. Unbezahlter Urlaub kann bis zur Höchstdauer von 6 Monaten innerhalb von 5 Jahren gewährt werden. Arbeitsfreie Feiertage sind:
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