Inhalt
Geburt, Ehe, Todesfall
Das Zivilstandsamt führt den Personenstand aller im Zivilstandskreis heimatberechtigten Personen (Bürgerrechte). Es beurkundet zivilstandsverändernde Ereignisse wie Geburt, Kindsanerkennung, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Namenserklärung und Tod etc. und stellt diverse Urkunden zum Nachweis des Personenstandes aus wie z.B. Heimatscheine, Personenstandsausweise, Familienausweise, Partnerschaftsausweise, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Todesurkunden usw.
Zivilstandsämter im Kanton Solothurn
Geburt
Beim Eintritt ins Spital oder Geburtshaus sind von den künftigen Eltern, je nach Zivilstand, folgende Unterlagen zu Handen des beurkundenden Zivilstandsamtes abzugeben:
- Familienausweis (evtl. wenn vorhanden Familienbüchlein oder Heiratsurkunde)
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden zusätzliche Dokumente verlangt:
- Ausländerausweise
- Pässe
- Geburtsurkunden
- Zivilstandsnachweise
Die Geburt des Kindes wird von der jeweiligen Spital- oder Geburtshausverwaltung direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Ist die Geburt nicht in einem Spital oder Geburtshaus erfolgt, so sind zur Anzeige der Geburt innert dreier Tage in folgender Reihenfolge verpflichtet:
- Die Behörde, die von der Geburt Kenntnis erhält
- Die zugezogene Arztperson sowie zugezogene ärztlichen Hilfspersonen
- Die Familienangehörigen
Die gemeldeten Kinder werden daraufhin zusammen mit den Eltern von dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt ins schweizerische Personenstandsregister (Infostar) eingetragen.
Weitere Informationen zum Thema Geburt
Heirat
Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Dort sind auch frühestens drei Monate vor dem geplanten Heiratstermin die erforderlichen Dokumente einzureichen. Das Ehevorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Für alle Beurkundungen auf dem Zivilstandsamt benötigen Sie auf jeden Fall einen Identitätsnachweis, also einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte.
Weitere Informationen zum Thema Heirat
Todesfall
Todesfälle sind dem am Todesort zuständigen Zivilstandsamt persönlich zu melden. Dabei sind mitzubringen: Todesbescheinigung des Arztes, eventuell Meldeformular des Spitals, wenn vorhanden das Familienbüchlein. Bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich: Ehe- oder Geburtsschein, Ausländerausweis.
Sofern Sie nicht ein Bestattungsinstitut mit der administrativen Bearbeitung des Todesfalles beauftragen, können Sie sich anschliessend an die Anmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt direkt beim Bestattungsamt Olten (Stadthaus Olten, Dornacherstrasse 1, Parterre) melden. Dort können die Termine für die Kremation/Erdbestattung, die Abdankung in der Abdankungshalle des Friedhofs Meisenhard, sowie die Art und der Zeitpunkt der Beisetzung festgelegt werden. Bringen Sie bitte die Bestätigung des Zivilstandsamts und das Familienbüchlein mit.
Merkblatt Todesfall
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Stadt Olten
Zugehörige Objekte
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