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Sondernutzung öffentlicher Grund
Nutzung von privatem Grund zu privaten, gewerblichen oder baulichen Zwecken
Wird der öffentliche Grund beispielsweise für einen Umzug, eine Mulde, einen Kran oder für eine Standaktion, Kleinanlass, Informationsveranstaltungen, etc. benötigt und/oder ist eine Fläche, Parkplatz oder Strasse abzusperren, bedarf dies einer Bewilligung der Abteilung Ordnung und Sicherheit.
Gesuche für die Sondernutzung von öffentlichem Grund sollten mindestens 14 Tage im Voraus eingereicht werden, da sonst keine fristgerechte Bearbeitung zugesichert wird.
Die dazu relevanten Dokumente
- Sondernutzung öffentlicher Grund / Gewerbe (für Standaktionen, Kleinanlässe, Informationsveranstaltungen, etc.) in der Altstadt und Kirchgasse
- Sondernutzung öffentlicher Grund / Verkehr (Mulde, Zügelarbeiten, Bau-Installationsplatz, Quartierfest, etc.)
- Sondernutzung öffentlicher Grund / Stadttheater (Parkplätze Stadttheater und Amthausquai Süd)
- Sondernutzung Mietfläche Hausmattrain (tageweise für Parkplatz oder Abstellfläche)
- sowie Merkblätter und Reglemente
finden Sie unter Online-Dienste (runterscrollen).
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Ordnung und Sicherheit | 062 206 11 81 | ordnungundsicherheit@olten.ch |