Inhalt
Baubewilligungen
Am 25. November 2024 wurde die Pilotphase für das digitale Baubewilligungsverfahren (eBauSO) im Kanton Solothurn gestartet. Die Stadt Olten gehört zu den sechs Pilotgemeinden, die dieses Verfahren im Rahmen des kantonalen Projekts erproben.
In der Stadt Olten können Bauherrschaften Baugesuche künftig digital einreichen. Mit eBauSO wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digitalisiert, einschliesslich der Kommunikation zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Fachstellen, die ebenfalls über das eBau-Portal (my.so.ch) abgewickelt wird. Der digitale Service ist über alle gängigen Web-Browser erreichbar.
Folgendes gilt es dabei, bis auf weiteres, zu beachten:
Bei Abwicklung eines Baugesuchs über das eBau-Portal via my.so.ch müssen parallel zur digitalen Erfassung und Einreichung des Unterschriftenblattes, bis Abschluss der Pilotphase zwei komplette Baugesuch-Dossiers in Papierform eingereicht werden.
Für Unterstützung steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitungen zur Verfügung. https://so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/departementssekretariat/projekt-elektronisches-baubewilligungsverfahren-ebauso/kurzanleitungen-ebau-portal/
Zusätzlich können technische Fragen direkt an das Kompetenzzentrum des eBau-Portals gerichtet werden (eBauSO@bd.so.ch). Fachliche Fragen beantwortet das Bauinspektorat der Stadt Olten gerne auch weiterhin per E-Mail oder telefonisch.
Merkblätter
• Nutzung und Gestaltung der Vorgärten
• Stadtbäume und Grünanlagen in der Stadt Olten
• Merkblatt Äste und Sträucher
• Merkblatt Solaranlagen
• Merkblatt Abstände Erdwärmesonden
• Musterplan für Baueingabe „Kanalisation“
• Anwendung der Kantonalen Bauverordnung
• Merkblatt Private Kanalisationen im Baugesuchsverfahren
• Bescheinigung Restaurationsbetrieb Stadt Olten
• Bescheinigung Räumlichkeiten für Ausübung Sexarbeit Stadt Olten
• Farbempfehlungen für ortsbildrelevante Siedlungsbereiche
• Merkblatt erhaltenswerte Kulturobjekte Altstadt-/Schutzzone
Reglemente
• Zonenreglement
• Schutzverordnung (Altstadtzone und Schutzzone)
• Spezielle Bauvorschriften (in Ergänzung zur kantonalen Bauverordnung)
• Richtlinien «Berechnung Abstellplätze für Motorfahrzeuge»
• Richtlinien für gastronomische Betriebe
• Richtlinien Anwendung Baumäquivalent
• Richtlinien für Beiträge an die Restaurierungs. und Renovationsarbeiten
Planunterlagen
• Bauzonenplan
• Erschliessungsplan (Strassen- und Baulinienplan)
• Lärmempfindlichkeitsstufenplan
• Waldfeststellungsplan
• Strassenkategorienplan
• Übersichtsplan Gasleitung (grösser und gleich 5 bar)
• Gefahrenkarte
• Genereller Entwässerungsplan
• Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster
• Leitfaden Nutzung des öffentlichen Raumes in der Stadt Olten
• Mobilitätsplan (Grundlagen)
Kontakt
Baugesuche/Bewilligungspflicht
Baugesuche haben insbesondere zu enthalten:
Eigentumsverhältnisse:
Eigentumsnachweis, Baurechtsvertrag oder schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers
Zufahrtsverhältnisse:
Ausweis über ein genügendes Zufahrtsrecht (Dienstbarkeitsvertrag, Wegrecht), sofern das zu überbauende Grundstück nicht an einer öffentlichen Strassen liegt. Soweit erforderlich: Ausweis über Wendemöglichkeit auf eigenem Grund und Boden längs Hauptverkehrsstrassen (1)
Parkierungsmöglichkeiten:
auf privatem Grund und Boden
Trinkwasserbeschaffung:
Ausweis über ein Trinkwasserbezugsrecht, sofern nicht der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage vorgesehen und möglich ist
Abwasserbeseitigung:
Fortleitung und allfällige Behandlung des Abwassers
Luftschutzräume:
Einbau von Schutzräumen
Gewerbliche und industrielle Bauten:
Genauer Beschrieb des vorgesehenen Betriebes, Angaben über nachteilige Einwirkungen auf die Umgebung, Ausweis über Massnahmen gegen übermässige Einwirkungen, Angaben über die vorgesehene Vorbehandlung des Abwassers, soweit diese nötig ist. Soweit erforderlich: Angaben über Ausnützungs-, Überbauungs- und Grünflächenziffer
Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen, zusätzlich:
Angaben über die Anlage von Spielplätzen und Aufenthaltsräumen für Kinder
Angabe über die Freiflächengestaltung:
bei Bauten mit mehr als 4 Geschossen bzw. mit einer Ausnützungsziffer von über 0,5 oder einer Überbauungsziffer von über 30 % und bei Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern mit mehr als 6 Wohnungen (2)
Nachweis der Wärmedämmung von Gebäuden (3)
Nachweis über das behindertengerechte Bauen
im Sinne von § 58. (4)
Die Baubehörde kann auf Kosten des Bauherrn zusätzliche Unterlagen verlangen, wie: (2)
Grundbuchauszug, statischen Nachweis, Ausführungs- und Detailpläne, Studien über die Beschattung nachbarlicher Liegenschaften, Modelle, Fotomontagen, Aufschluss über die Kehrichtbeseitigung, Feuersicherheit, Bodenuntersuchungen - insbesondere bei Bauten im Grundwassergebiet -, Ausweis über die Qualität des Trinkwassers, Angben über die Heizungsanlagen und über Einbau und minimale Leistungsfähigkeit von Personen- und Warenliften, Nachweis über erleichterte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für Gehbehinderte im Sinne des § 143 Absatz 4 PBG, Ausweis über die Finanzierung bei grösseren Überbauungen.
(1) § 5 Abs. 1 lit. b Satz 2 Fassung vom 12. September 1990; GS 91, 718
(2) § 5 Abs. 1 lit. k Fassung vom 12. September 1990
(3) § 5 Abs. 1 lit l beigefügt am 12. September 1990
(4) § 5 Abs. 1 lit. m beigefügt am 26. Februar 1992; GS 92, 401
Planunterlagen gemäss § 6 KBV
Bewilligungspflicht
Ein Baugesuch ist namentlich auch erforderlich für:
A)
- Umbauten, Anbauten und Aufbauten
- Änderungen der Fassadenstruktur
- Änderungen der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten
- Heizungs- und Feuerungsanlagen
- Sende- und Empfangsanlagen
B)
- Unterirdische Bauten und bauliche Anlagen
- Private Erschliessungsanlagen
- Öffentliche Erschliessungsanlagen, wenn die Ausführung der Anlage aus dem Nutzungsplan nicht genügend ersichtlich ist oder wesentliche Änderungen gegenüber dem Auflageplan erfolgen
- Terrainveränderungen, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Deponien, Steinbrüche
- Einfriedigungen und Stützmauern
C)
- Abstell- und Lagerplätze
- Plätze für Zelte, Wohnwagen und Mobilheime
- Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze
- Fahrnisbauten und Kleintierställe
- Silos
D)
- Garten- und Hallenbassins
- Cheminéeanlagen
- Traglufthallen
- Skiliftanlagen und Luftseilbahnen
- Krananlagen
- Bootsstege und Bootsanlegestellen
- Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten
Das Stadtbauamt stellt Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
- Baugesuchseingabe
- Schutzraum-Bewilligungsgesuch
- Feuerungsanlagen, Tankanlagen, etc.
- Energetischer Massnahmennachweis
- Entsorgungskonzept
Die Formulare können bei der Baudirektion I, Bausekretariat, zusammen mit den entsprechenden Verordnungen bestellt resp. abgeholt werden.
Baurechtliche Beratungen und Kontrollen
Das Bauinspektorat hat die Aufgabe, die Bauwilligen kompetent und wirkungsvoll durch die Bestimmungen des Baurechts zu begleiten und mit seiner Beratung nach den Geboten der Rechtmässigkeit, der Rechtsgleichheit und frei von Willkür die Realisierung der Bauprojekte zu ermöglichen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauinspektorat empfohlen.
Zu den weiteren Aufgaben des Bauinspektorates gehören die Bearbeitung von Einsprachen, die Baukontrolle, die Bauabnahme sowie Reklamebewilligungen.
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Bau | 062 206 13 01 | baudirektion@olten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Altstadtkommission | 062 206 13 01 | baudirektion@olten.ch |
Baukommission | 062 206 13 01 | baudirektion@olten.ch |
Frage |
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siehe Dienstleistung Baugesuche/Bewilligungspflicht Das Stadtbauamt stellt Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Die Formulare können beim Stadtbauamt, Bausekretariat, zusammen mit den entsprechenden Verordnungen bestellt resp. abgeholt werden. |
siehe Dienstleistung Baurechtliche Beratungen und Kontrollen |