Inhalt
Dringliche Interpellation Fraktion FDP betr. Umsetzung der AHV-Steuervorlage in der Stadt Olten
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 28. März 2019
- Verfasser/Beteiligte
- Daniel Probst (keine Funktion)
- Beschreibung
Mit Mail vom 26. März 2019 hat die FDP-Fraktion folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Kantonsrat hat am 7. März 2019 an einer Sondersession die kantonale Umsetzung der AHV-Steuervorlage deutlich mit 58 zu 31 Stimmen beschlossen. Ziel der politisch ausgewogenen Vorlage ist es, den Wegzug von Unternehmen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und Anreize für den Zuzug von neuen Unternehmen zu setzen.
Im Unterschied zur regierungsrätlichen Vorlage hat der Kantonsrat eine Lösung verabschiedet, welche den Gemeinden zusätzliche Entlastungen bietet und neu eine hohe Autonomie bei der Festlegung der juristischen Steuerfüsse ermöglicht. Die Stadt Olten hat mit der GROL-Variante erheblich dazu beigetragen, dass die Änderungen initiiert wurden und die Gemeinden die Steuervorlage garantiert ohne Sparmassnahmen und Steuererhöhungen für natürliche Personen umsetzen können.
Auch in Olten bleibt die finanzielle Ergiebigkeit der Steuereinnahmen mit der Umsetzung der Steuervorlage mindestens erhalten, ohne dass dabei die Steuern für natürliche Personen erhöht werden oder Sparpakete geschnürt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat gebeten, untenstehende Fragen zu beantworten.
Zur Dringlichkeit: Die AHV-Steuervorlage des Bundes und die Solothurner Lösung kommen am 19. Mai 2019 zur Abstimmung. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Stadt Olten haben ein Recht auf die Gewissheit, dass die Steuern für natürliche Personen aufgrund der AHV-Steuervorlage nicht erhöht werden und keine Sparpakete drohen.
-
-
-
1. Welche effektiven Steuersätze (Heute: 21,4%) gelten für juristische Personen in der Stadt Olten für die Jahre 2020 bis 2030, wenn die gesamten Steuereinnahmen (NP/JP) für die Stadt Olten weiterhin jährlich mit 2 Prozent zunehmen sollen? Es sollen folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:
-
-
-
Berücksichtigung der in der kantonalen Vorlage vorgesehenen Gegenfinanzierungen (Vermögenssteuer) und flankierenden Massnahmen (IT-Bildungsoffensive) sowie der Entlastungen (Ausfinanzierung, Sonderpädagogik) durch den Kanton.
-
Keine Berücksichtigung von dynamischen Effekten durch Neuansiedelungen bei juristischen und natürlichen Personen (Konservatives Szenario).
-
Der Steuerfuss beträgt für natürliche Personen konstant 112 Prozent.
-
2. Hat der Stadtrat bezüglich der AHV-Steuervorlage mit Vertretern von juristischen Personen bereits Gespräche geführt? Falls ja, wie beurteilen diese die Höhe der effektiven Steuersätze gemäss Antwort zur Frage 1 (Konservatives Szenario)?
-
-
3. Ist der Stadtrat der Meinung, dass die Steuervorlage in der Stadt Olten mit einem konstanten Steuerfuss für natürliche Personen von 112 Prozent umgesetzt werden kann, indem der Steuerfuss für juristische Personen so festgesetzt wird, dass die gesamten Steuereinnahmen (NP/JP) weiterhin jährlich mit 2 Prozent zunehmen?
-
4. Gibt es in der Stadt Olten noch Raum (Leerflächen in bestehenden Gebäuden, Verdichtungs-möglichkeit) und Bauland (Unbebaut, Gestaltungspläne für vormalige Industriebrachen) für mögliche Zuzüge von natürlichen und juristischen Personen?
5. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass mit der Umsetzung der vorliegenden AHV-Steuervorlagen (Bund, Kanton) zusammen mit der neuen Standortstrategie 2030 des Kantons Solothurn die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Olten massgeblich gesteigert werden kann?
6. Wieviel kann die Stadt Olten von 2020 bis 2030 auf Basis der unter Frage 1 genannten Gesamtsteuereinnahmen (NP/JP) in der Summe investieren, ohne dass eine Neuverschuldung in Kauf genommen werden muss?
7. Wieviel kann die Stadt Olten von 2020 bis 2030 auf Basis der unter Frage 1 genannten Gesamtsteuereinnahmen (NP/JP) in der Summe investieren, unter Annahme einer moderaten Verschuldung?»
* * *
-
Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet die Fragen im Namen des Stadtrates wie folgt:
Vorbemerkung: Die Frage 1 wird aufgrund der knappen Zeit auf der Basis der dringlichen Interpellation der SP (Beilagen 3 und 4) beantwortet. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass eine Steigerung von 2% jährlich eher optimistisch ist. Ausserdem sind weiterhin nicht alle Auswirkungen der STAF-Vorlage bekannt. Zudem widersprechen sich die Interpellanten insofern, dass sie zur Frage der Dringlichkeit von keiner Steuererhöhung ausgehen, bei der Frage 3 hingegen von einem konstanten Steuerfuss für natürliche Personen von 112 Prozent sprechen.
Zu den Fragen-
-
1. Welche effektiven Steuersätze (Heute: 21,4%) gelten für juristische Personen in der Stadt Olten für die Jahre 2020 bis 2030, wenn die gesamten Steuereinnahmen (NP/JP) für die Stadt Olten weiterhin jährlich mit 2 Prozent zunehmen sollen? Es sollen folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:
a. Berücksichtigung der in der kantonalen Vorlage vorgesehenen Gegenfinanzierungen (Vermögenssteuer) und flankierenden Massnahmen (IT-Bildungsoffensive) sowie der Entlastungen (Ausfinanzierung, Sonderpädagogik) durch den Kanton.
-
b. Keine Berücksichtigung von dynamischen Effekten durch Neuansiedelungen bei juristischen und natürlichen Personen (Konservatives Szenario).
-
c. Der Steuerfuss beträgt für natürliche Personen konstant 112 Prozent.
Von den erwähnten Gegenfinanzierungsmassnahmen können nicht alle Massnahmen quantifiziert werden (Bsp. IT-Bildungsoffensive) Der Gemeindesteuerfuss für JP müsste ab dem Jahr 2020 auf 150% festgelegt werden, was für die Unternehmen eine effektive Steuerbelastung von rund 14% ergeben würde (vgl. Beilage A und Beilage B).
-
2. Hat der Stadtrat bezüglich der AHV-Steuervorlage mit Vertretern von juristischen Personen bereits Gespräche geführt? Falls ja, wie beurteilen diese die Höhe der effektiven Steuersätze gemäss Antwort zur Frage 1 (Konservatives Szenario)?
Ja, es wurde ein Gespräch mit dem IHVO geführt. Im Gespräch haben die Vertreter des IHVO erklärt, dass eine effektive Steuerbelastung von 14% für sie vertretbar sei.
-
3. Ist der Stadtrat der Meinung, dass die Steuervorlage in der Stadt Olten mit einem konstanten Steuerfuss für natürliche Personen von 112 Prozent umgesetzt werden kann, indem der Steuerfuss für juristische Personen so festgesetzt wird, dass die gesamten Steuereinnahmen (NP/JP) weiterhin jährlich mit 2 Prozent zunehmen?
Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Steuervorlage bei einem Steuerfuss von 112% und einer jährlichen Nettoinvestition von 14 Mio. Franken sowie einem Steuerfuss von 150% (Anhebung der Steuerfüsse ab 1.1.2020) aus kalkulatorischer Sicht grundsätzlich umgesetzt werden kann. Sparpakete sind auch dann jedoch nicht auszuschliessen.
4. Gibt es in der Stadt Olten noch Raum (Leerflächen in bestehenden Gebäuden, Verdichtungsmöglichkeit) und Bauland (Unbebaut, Gestaltungspläne für vormalige Industriebrachen) für mögliche Zuzüge von natürlichen und juristischen Personen?
Ja, wir verweisen diesbezüglich auf die Tabelle «Grundlage Kapazitätsberechnungen» aus dem Dokument «Perspektive Nutzungsentwicklung Olten 2030».
5. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass mit der Umsetzung der vorliegenden AHV-Steuervorlagen (Bund, Kanton) zusammen mit der neuen Standortstrategie 2030 des Kantons Solothurn die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Olten massgeblich gesteigert werden kann?
Ob es zu einer Attraktivitätssteigerung kommen wird, ist nicht vorhersehbar.
6. Wieviel kann die Stadt Olten von 2020 bis 2030 auf Basis der unter Frage 1 genannten Gesamt-steuereinnahmen (NP/JP) in der Summe investieren, ohne dass eine Neuverschuldung in Kauf genommen werden muss?
Unter Berücksichtigung eines 2-prozentigen Wachstums – und der Anhebung des Steuerfusses JP auf 150% – wird dem Stadtrat eine jährliche Investitionstranche von netto 14 Mio. Franken inkl. Spezialfinanzierungen zur Verfügung stehen.
-
7. Wieviel kann die Stadt Olten von 2020 bis 2030 auf Basis der unter Frage 1 genannten Gesamtsteuereinnahmen (NP/JP) in der Summe investieren, unter Annahme einer moderaten Verschuldung?
Grundsätzlich stellt sich die Frage was eine moderate Verschuldung ist. Der Stadtrat hat in seinen Grundsätzen zur finanziellen Führung als Leitplanke eine Pro-Kopf-Verschuldung von 2’500 Franken festgelegt. Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2019 wegen des Budgetreferendums nur noch sehr wenige Investitionen ausgelöst werden können und auch diverse Ausgaben in der Erfolgsrechnung auf der Kippe stehen, wird die Pro-Kopf-Verschuldung per Ende 2019 voraussichtlich auf rund 1'500 Franken sinken. Somit könnten der Stadt rund 18.5 Mio. Franken (1000 Franken * 18'500 Einwohner) als zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
-
- Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Name | ||||
---|---|---|---|---|
Interpellation (PDF, 26.54 kB) | Download | 0 | Interpellation |
Datum | Sitzung |
---|