Am 21. Juni 2017 hat Beate Hasspacher (Grüne) folgende Motion eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, die Stadtbäume in Olten besser zu schützen und nachhaltiger zu fördern und zu bewirtschaften.
Dazu soll er folgende Massnahmen umsetzen:
- Ziele und Prioritäten zum Umgang mit Stadtbäumen über eine längere Periode festlegen und diese dem Parlament bis in einem Jahr vorlegen.
- Dem Parlament ist ebenfalls bis in einem Jahr vorzulegen, über welche Bestände grosser Bäume die Stadt Olten verfügt und wie deren Schutz deutlich verbessert werden kann.
- Dem Parlament ist ebenfalls zur Kenntnis zu geben, welche neuen, gut geeigneten Baumstandorte ausgeschieden werden und wie die nachhaltige Erneuerung des Bestandes an Stadtbäumen sichergestellt werden kann. Diese Standorte sollen auf nicht überbautem Boden mit einem intakten Bodenleben liegen.
- Pflegemassnahmen sowie das Fällregime und die für eine Fällung beigezogenen Entscheidungskriterien müssen überdacht werden. Gegenüber der Bevölkerung soll mehr Transparenz geschaffen werden. Insbesondere ist das Vorgehen bei Baumfällungen mit einer grösseren Vorlaufzeit als heute anzukünden und die Details sind offenzulegen.
- Die Stadt soll beratende Unterstützung für Private mit grossen Bäumen im öffentlichen Interesse anbieten.
- Bei Bauvorhaben sollen wertvolle, grosse Bäume erhalten bleiben.
Begründung
Nutzen von Stadtbäumen: Bäume in der Stadt sind wichtig und schön. Sie verbessern die Aufenthaltsqualität deutlich, indem sie Schatten spenden und das Klima verbessern. Mit der Klimaerwärmung und der Verdichtung der Stadt gewinnt dieser Faktor stark an Bedeutung. Die Bäume verdunsten Wasser und verbessern damit das Klima – je grösser die Krone, desto stärker ist dieser positive Effekt. Die Bäume tragen natürlich auch zur Biodiversität bei und sind ein Element der Gestaltung und Ästhetik.
Gefahren für Stadtbäume: Stadtbäume sind verschiedensten Belastungen ausgesetzt, welche Ihre Vitalität und Lebensdauer beeinträchtigen: Wassermangel, Streusalz, zu wenig Kronen- und Wurzelraum, Bodenverdichtung, Bodenvibration, Hunde-Urin…
Baumbestand in Olten: In Olten sind nur wenige grosse und alte Bäume im Siedlungsraum vorhanden. Diese senken durch Verdunstung über die üppig wachsenden Blätter die Umgebungstemperatur lokal deutlich. In den letzten Jahren wurden etliche grosse Bäume aus Sicherheitsgründen frühzeitig gefällt. Doch die jungen «Ersatzbäume» sind kein vollwertiger Ersatz. Denn sie werden erst in 50 – 100 Jahren soweit sein, dass sie die Leistung eines stattlichen Stadtbaumes erfüllen können.»
* * *
Stadtrat Thomas Marbet beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Beim Vorstoss handelt es sich gemäss Art. 60 ff der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten um ein Postulat, da allfällige Massnahmen, die aufgrund des Vorstosses ergriffen werden, in die Kompetenz des Stadtrates fallen.
Bäume geniessen in der Stadt Olten einen hohen Stellenwert. Die Ziele und Prioritäten im Umgang mit ihnen sind grundsätzlich geregelt: Die Bäume sind in erster Priorität zu erhalten, entsprechend zu schützen und zu pflegen. Bei Krankheiten sind die erfolgversprechendsten Massnahmen vorzunehmen, um den Baum in seinem Heilungsprozess zu unterstützen. Erst als letzte Massnahme ist das Fällen mit einer Ersatzmassnahme vorzusehen. Die Entscheidung, einen über viele Jahre gewachsenen und der Bevölkerung vertrauten Baum zu ersetzen, ist niemals einfach und wird deshalb jeweils sehr genau geprüft. Die Beurteilung eines Baumes unterliegt der stadtinternen «Baumkompetenzgruppe» (zusammengesetzt aus dem Leiter Werkhof, Leiter Stadtgärtnerei Werkhof und Leiter Tiefbau). Oftmals gibt es Argumente für oder gegen eine Fällung. Generell werden aber die Bäume entfernt, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Bei unklaren Situationen wird ein unabhängiger Gutachter beigezogen; zuletzt beispielsweise bei den Platanen auf dem Munzingerplatz.
Die Stadt Olten hat einen Bestand von gegen 3’000 Bäumen, welche in einem Baumkataster erfasst sind. In diesem werden die verschiedensten Merkmale eines jeden Baumes erfasst. Der Baumkataster stellt die wesentliche Grundlage für die baumspezifische Pflege oder für sonstige Massnahmen dar. Aus diesem geht auch hervor, dass das Alter von rund 54 % der Bäume zwischen 21 und 70 Jahren liegt. 27 % der Bäume sind bis 20 Jahre und 19 % mehr als 70 Jahre alt. Die nachhaltige Erneuerung des Bestandes wird durch die Ersatzpflanzung mit Jungbäumen, die bereits einen entsprechenden Stammumfang haben, vorgenommen. Dies insbesondere in nicht überbauten Gebieten und an Standorten mit intakter Bodenstruktur.
Wie bereits erwähnt werden Massnahmen, die über die gärtnerische Betreuung hinausgehen, innerhalb der städtischen «Baumkompetenzgruppe» besprochen. Sind weiterreichende Eingriffe oder unklare gesundheitliche Zustände vorhanden, werden externe Baumexperten zugezogen. Diese geben Empfehlungen ab oder erstellen ein Gutachten mit den zu ergreifenden Massnahmen. Aufgrund dieser Fachexpertisen werden die notwendigen Eingriffe vorgenommen. Wird das Fällen eines Baumes beschlossen, erfolgt vorab eine Orientierung der Öffentlichkeit mittels Pressemitteilung/Internetpublikation. Die Details können Interessierte auch jederzeit beim städtischen Werkhof erfragen und/oder die Unterlagen einsehen. Von dieser Möglichkeit hat die Motionärin im Falle der Platane auf dem Munzingerplatz Gebrauch gemacht. Auch bei anderen Fällen (Beispiel Oberer Graben) kann im Sinne der Transparenz gerne Einblick gewährt werden.
Die Stadtgärtnerei bietet im Übrigen auch Privatpersonen mit grossen Bäumen eine beratende Unterstützung. Dieser Service wird mehrmals jährlich genutzt.
Wenn ein alter Baumbestand von einer Bautätigkeit tangiert wird, erfolgt eine besondere Beurteilung. Auch hier gilt das Ziel, einen gesunden Baum nach Möglichkeit zu erhalten. Im Rahmen der Überbauung auf dem Grundstück der ehemaligen «Kull-Villa» (Bleichmattstrasse) gelang es beispielsweise in jüngerer Vergangenheit, zwei Bäume während der Bauphase entsprechend zu schützen und damit deren Erhalt zu sichern. Im Weiteren wurde einem Begehren dieser Bauherrschaft nach Umgestaltung einer Rabatte mit gleichzeitiger Fällung einer alten Rotbuche nicht stattgegeben und deren Erhalt gesichert.
Im Ergebnis erachtet der Stadtrat die von der Motionärin dargelegten Anliegen schon heute als erfüllt und beantragt dem Gemeindeparlament, die eingereichte Motion nicht erheblich zu erklären.