Inhalt
Pflichtenheft für die Finanzkommission (Fiko) des Parlamentes der Einwohnergemeinde Olten/Genehmigung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. Januar 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
1.1. Neues Gemeindeorganisationsreglement
Mit Beschluss vom 5. Juni.2016 hat das Stimmvolk der Stadt Olten der neuen Gemeindeordnung zugestimmt. Mit der Zustimmung wurde per 1. August 2017 auch eine neue Finanzkommission eingesetzt.
1.2. Rechte und Pflichten der Finanzkommission
In der Gemeindeordnung, Art. 31a sowie der Geschäftsordnung Art. 3bis werden die Rechte und Pflichten der neuen Finanzkommission festgelegt. Aufgeführt werden die Aufgaben wie Vorberatung des Budgets, Vorberatung der Finanz- und Investitionspläne und Begutachtung der Jahresrechnung. Weiter nimmt sie Kreditabrechnungen oder Nachtragskredite zur Kenntnis.
Im Rahmen der ersten Sitzungen der Kommission wurde schnell festgestellt, dass die vorgesehenen Aufgaben für eine umfassendere Analyse und Steuerung der finanziellen Situation der Stadt nicht ausreichen. So muss die Finanzkommission auch im Rahmen von Erwartungsrechnungen auf erhebliche Veränderungen bei Ein- und Ausgaben aufmerksam gemacht werden oder bei grösseren Investitionen Tragbarkeitsanalyse unterbreitet werden. Zusätzlich sollen aber auch die Jahres-rechnung der sbo künftig durch die Fachkommission vorberaten werden.
Zur Präzisierung der Aufgabengebiete unterbreitet die Finanzkommission ein separates Pflichtenheft.
Beschlussesantrag:
I.
1. Das Pflichtenheft der Finanzkommission wird genehmigt.
2. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. August 2017
3. Die Finanzkommission wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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Pflichtenheft Finanzkommission (PDF, 114.97 kB) | Download | 0 | Pflichtenheft Finanzkommission |
Datum | Sitzung |
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