Am 24. August 2017 haben Andrea Leonhardt Mohr und Huguette Meyer Derungs (SP/JSP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Bund hat für 5 Jahre rund 85 Millionen Franken für kantonale und kommunale Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung1 und rund 15 Millionen für Projekte gesprochen, welche es Eltern erleichtern sollen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen2. Dabei werden vor allem an Projekte gedacht, welche während den Schulferien oder über den üblichen Bürozeiten hinaus in Anspruch genommen werden können. Gerade für Personen, welche Schicht arbeiten oder Tätigkeiten auf Abruf nachgehen, können solche Projekte helfen. Die Kantone sind nun damit beauftragt, die Bundesgelder an entsprechende Projekte und Institutionen zu vergeben.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
• Inwiefern kann Olten von diesen Bundesgeldern profitieren?
• Welche Abklärungen wurden schon getroffen?
• Können damit flexiblere Öffnungszeiten der Krippen finanzieren werden?
• Hat man an spezielle Angebote und Projekte für die Ferienbetreuung gedacht?
• Besteht die Möglichkeit Geld für Start Ups neuer KiTas einzufordern?
• Gibt es Spielgruppen oder / und KiTas mit einer gezielten Deutsch-Förderung?
• Besteht in Olten der Bedarf für weitere spezialisierte familienergänzende Betreuungs-angebote (z.B. mit heilpädagogischer oder logopädischer Ergänzung), die durch die nun zur Verfügung stehenden Fördergelder initiiert werden könnten?
• Kann damit eine städtische Koordinationsstellen von Betreuungsplätzen im Vorschul- und Schulalter finanziert werden?"
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadträtin Iris Schelbert-Widmer den Vorstoss wie folgt:
In Absprache mit den zwei Erstunterzeichnerinnen wird der schulergänzende Kinderbetreuungsteil hier nicht behandelt, da die 100 Millionen Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung bestimmt sind.
Allgemeines auf Bundes- und Kantonsebene:
Der Bundesrat hat vier Eckpfeiler und 100 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Bundesrat Berset informierte am 12. Juni 2017 die Kantone bezüglich der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bundesrat ortet den dringendsten Handlungsbedarf nun nicht mehr in der fehlenden Infrastruktur, sondern in den zu hohen Betreuungskosten für die Eltern und den wenig auf die Bedürfnisse berufsfähiger Eltern ausgerichteten Angeboten.
Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament beantragt, mit zwei neuen Förderungsinstrumenten die Kantone, Gemeinden und Trägerschaften von Betreuungseinrichtungen dabei zu unterstützen, diese Problematik anzugehen. Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession über das Geschäft befunden. Auf nationaler Ebene wurden vier Schwerpunkte definiert:
Anschubfinanzierung: Der Bund hat verschiedene Massnahmen ergriffen oder geplant, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Seit 2003 fördert er die Schaffung von Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Anschubfinanzierung wurde bereits zwei Mal verlängert. 2014 sprach das Parlament erneut 120 Millionen Franken. Das Programm läuft noch bis 2019. Der Bund unterstützte mit dem Impulsprogramm die Einrichtung von mehr als 50'000 neuen Betreuungsplätzen.
Tiefere Tarife: Im Juni hat das Parlament zwei neue Arten von Finanzhilfen für die Förderung der Fremdbetreuung beschlossen. Während fünf Jahren will der Bund die Kantone mit weiteren 100 Millionen Franken unterstützen. Einerseits werden sie vom Bund unterstützt, wenn sie mehr Steuergelder für die Senkung der Kita-Tarife aufwenden. Anderseits will der Bund neue Betreuungsprojekte fördern, welche besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt sind. Zum Beispiel Angebote während der Ferienzeit.
Höhere Steuerabzüge: Bereits 2009 führte der Bund einen Kinderbetreuungsabzug ein. Auf Bundesebene liegt er bei 10'100 Franken. Die FDP fordert schon lange eine Erhöhung. Der Bundesrat will der Forderung nun nachkommen und plant einen Abzug von 25'000 Franken. Mittlerweile ist dieser Plan auch bei der CVP mehrheitsfähig. Von links und ganz rechts kommt aber Kritik. Noch umstrittener ist der Plan, dass die Kantone einen Mindestabzug von 10'000 Franken zulassen müssen.
Beseitigung der Heiratsstrafe: Die Steuerprogression führt dazu, dass das Einkommen des Zweitverdieners stärker besteuert wird als das Ersteinkommen. Das System hält verheiratete, gut ausgebildete Frauen von der Arbeit ab. Das Problem ist erkannt, mit der Lösung tut man sich schwer. Am effizientesten wäre die Einführung der Individualbesteuerung, doch diese ist nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat will ein System mit einem ähnlichen Effekt einführen, doch das kostet eine Milliarde Franken. Das Projekt geniesst deshalb keine Priorität.
Inzwischen hat auch der Kanton erste Informationen via Projektbegleitgruppe an die Stadt Olten weitergeleitet. Mit den 100 Millionen Franken sollen demnach Anreize geschafft werden, damit:
a. Kantone und Gemeinden mehr in die Kinderbetreuung investieren
b. Projekte lanciert werden, die das Angebot besser auf die Bedürfnisse der erwerbstätigen Eltern abstimmen.
Der Kanton ist vor allem mit der ersten Stossrichtung in der Pflicht:
- Er zeigt in einem Gesamtkonzept auf, wie die Subventionen erhöht und die Finanzhilfen verwendet werden sollen.
- Es können nur Beiträge angerechnet werden, welche die Elternbeiträge gezielt reduzieren.
- Nachweisen, dass die langfristige Finanzierung gesichert ist.
- Während der fünfjährigen Dauer des Beschlusses kann der Kanton nur ein Gesuch stellen.
Mit der zweiten Stossrichtung sollen Projekte finanziell gefördert werden, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gezielt fördern, z.B.:
- Betreuungsangebot ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten
- Betreuungsangebote für Kinder von Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten
- Ganztägige Schulbetreuung (Bereich Volksschule)
Der Kanton Solothurn bzw. das Amt für Soziales (ASO) hat nun folgende Aufgaben:
1. Erhöhung der Subventionen
a. ASO ist Projekteigner
b. ASO informiert die verschiedenen möglichen Subventionsgeber über das Vorgehen und die Rahmenbedingungen
c. ASO koordiniert die verschiedenen Bestrebungen
d. ASO erstellt das Gesamtkonzept und die Projekteingabe
e. ASO stellt den Finanzierungsfluss sicher.
2. Finanzhilfen Projekte
a. ASO informiert die Gemeinden und die verschiedenen möglichen Institutionen über die Möglichkeiten und die Rahmenbedingungen.
b. Stellt Good Practice Beispiele zur Verfügung.
c. Erstellt Stellungnahmen zu den Gesuchseingaben.
Es gilt zudem zu beachten, dass bei 100 Mio. Franken dividiert durch 26 Kantone über 5 Jahre kein allzu grosser Beitrag im Kässeli des Kantons Solothurn sein wird. Der Kanton wartet aktuell auf die Ausführungsbestimmungen des Bundes und wird dann die zwei Hauptbereiche vorantreiben und die Gemeinden informieren.
Allgemeines auf kommunaler Ebene:
Der Stadtrat macht sich aufgrund des Legislaturziele 2017-2021 und des Konzeptes «Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung» intensiv Gedanken zu den Themen Frühförderung, Kinderbetreuung, Partizipation und Freizeit. Der Stadtrat wird das Parlament zu gegebener Zeit über die Entwicklung informieren.
Zur Beantwortung der einzelnen Fragen:
1. Inwiefern kann Olten von diesen Bundesgeldern profitieren?
Stand heute können wir die Fragen nur gemäss dem allgemeinen Teil beantworten.
2. Welche Abklärungen wurden schon getroffen?
Wir stehen in Kontakt mit dem Amt für Soziales und ein von der Stadt Olten delegiertes Mitglied wurde am 26. September anlässlich einer Sitzung dieser Begleitgruppe «Umsetzung Projekt familienergänzende Kinderbetreuung» erstmals informiert.
3. Können damit flexiblere Öffnungszeiten der Krippen finanziert werden?
Flexiblere Öffnungszeiten werden nicht als primäres Ziel des Bundes genannt. Der Kanton erwähnt dieses Anliegen jedoch unter Finanzhilfen für Projekte. Die Situation muss also noch geklärt werden.
4. Hat man an spezielle Angebote und Projekte für die Ferienbetreuung gedacht?
Ferienbetreuung wird nicht als primäres Ziel des Bundes genannt. Der Kanton erwähnt dieses Anliegen jedoch unter Finanzhilfen für Projekte. Die Situation muss also noch geklärt werden.
5. Besteht die Möglichkeit Geld für Start Ups neuer KiTas einzufordern?
Das Programm mit den Anschubfinanzierungen läuft nur noch bis 2019. Der Bund unterstützte mit dem Impulsprogramm bisher die Einrichtung von mehr als 50'000 neuen Betreuungsplätzen. Er will sich nun vermehrt um tiefe Tarife kümmern und nicht mehr um den Ausbau von Betreuungsplätzen.
6. Gibt es Spielgruppen oder / und KiTas mit einer gezielten Deutsch-Förderung?
Ja, und der Stadtrat ist sich sehr bewusst, dass die Spielgruppen und Kinderkrippen sehr viel zur Sprachkompetenz beitragen und im Vorschulalter wichtige Partner in der Bildungslandschaft sind.
Die sprachliche Frühförderung wird aktuell während zwei Projektschuljahren vom Kanton und mit verschiedenen Gemeinden erprobt, wobei Olten pro Schuljahr 18 Kinder mit entsprechendem Bedarf in Spielgruppen unterstützen kann. Die Kosten übernimmt in der Projektphase der Kanton.
7. Besteht in Olten der Bedarf für weitere spezialisierte familienergänzende Kinderbetreuungsangebote (z.B. mit heilpädagogischer oder logopädischer Ergänzung), die durch die nun zur Verfügung stehenden Fördergelder initiiert werden können?
Nein, dafür ist in der Region Olten aktuell die Arkadis zuständig. Dies soll so bleiben.
8. Kann damit eine städtische Koordinationsstelle von Betreuungsplätzen im Vorschul- und Schulalter finanziert werden?
Die Direktion Bildung und Sport möchte einen Fachbereich für Kinder-, Jugend- und Familienförderung schaffen, welche sich um die Frühförderung, die Kinderbetreuung sowie Freizeit und Partizipation kümmert. Der Gesamtbetrag des Kanton Solothurn dürfte nicht allzu hoch sein, insbesondere verteilt sich der Betrag auf 5 Jahre. Stand heute kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Gemeinden ein Gesuch um Beiträge stellen werden. Die Stadt Olten versucht über die Projektbegleitgruppe des Kantons und über den direkten Kontakt mit dem ASO entsprechend Einfluss zu nehmen.