Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Am 30. März 2017 wurde folgende Initiative «Fachstelle Kultur für Olten» amtlich publiziert. Sie lautet wie folgt:
«Der Stadtrat von Olten wird beauftragt, eine städtische Fachstelle Kultur einzurichten und dem Parlament die notwendigen Ressourcen zu beantragen.
Begründung:
Kulturpolitik ist gemäss dem Kulturförderungskonzept von 2004 eine der Kernaufgaben der Stadt Olten. Das Konzept legt fest, dass die öffentliche Hand das kulturelle Schaffen in Stadt und Region Olten unterstützen und fördern soll.
Das Kulturförderungskonzept von 2004 formuliert sechs Leitsätze zur städtischen Kulturpolitik. Auszug aus dem dritten Leitsatz: ‘Die Einwohnergemeinde stellt mit Unterstützung der Regionsgemeinden und des Kantons für die Umsetzung der Zielsetzungen notwendige personelle und finanzielle Ressourcen und Dienstleistungen zur Verfügung.’
Ebenfalls im November 2004 genehmigte der Stadtrat den Bericht ‘Kultur in Olten’; das Parlament hat daraufhin vom Bericht zustimmend Kenntnis genommen. Integraler Bestandteil dieses Berichts ist der Massnahmenplan.
Eine der Massnahmen erster Priorität lautet. ‘Fachstelle für Kultur schaffen’. Bisher konnte diese Massnahme nicht realisiert werden.
Für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben in Kulturförderung, z.B. Bereitstellen von Organisationshilfen, Koordination, Entwicklung, Beratung des Stadtrates sowie Information der Öffentlichkeit sind die zeitlichen und fachlichen Ressourcen klein. Die Stadtkanzlei muss diese Aufgaben nebenher wahrnehmen.
Zudem wird als Folge der vom Stimmvolk genehmigten Teilrevision der Gemeindeordnung die Kulturförderungskommission per Ende Juli 2017 aufgehoben. Sie hatte bisher die Aufgabe, die städtischen Förderpreise für Kultur zu beantragen und den Stadtrat hinsichtlich Förderung des kulturellen Schaffens zu beraten.»
Die 60-tägige Sammelfrist endete am 29. Mai 2017. Fristgerecht wurden der Stadtkanzlei die Unterschriftenbogen am 23. Mai 2017 eingereicht.
In sinngemässer Anwendung von § 137 Gesetz über die politischen Rechte hat die Stadtkanz-lei die Unterschriftenlisten formell zu überprüfen und die Gesamtzahl der gültigen Unterschrif-ten zu ermitteln. Die Überprüfung hat ergeben, dass 518 Unterschriften gültig sind und dem-nach die Initiative zustande gekommen ist. Nach Art. 11 der Gemeindeordnung sind für eine Initiative 500 Unterschriften notwendig.
Die Frist für die Durchführung der Urnenabstimmung über die Volksinitiative in Form einer Anregung ergibt sich aus Art. 11 Gemeindeordnung und beträgt 9 Monate.
2. Zum Inhalt
2.1 Situation in «vergleichbaren» Städten
Im Vorfeld wurden verschiedene, mehr oder weniger vergleichbare Gemeinden zum Thema Kultursekretariat/Kulturfachstelle angefragt. Die eingegangenen Antworten zeigen deutliche Unterschiede bei der Ausrichtung und der Stellendotierung auf: Die Aufgaben reichen von administrativen Dienstleistungen, teils rein intern für eine Kulturkommission, über Fachstellenkompetenz im Bereich Kultur bis hin zu einem eigentlichen Amt für Kultur mit Leitungsfunkti-on im Kulturbereich (vgl. Beilage).
2.2 Vorlage vom Dezember 2004 im Oltner Gemeindeparlament
Im Dezember 2004 beantragte der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Schaffung einer Fachstelle für Kultur mit einem Pensum von 50%. Der Antrag basierte auf den Erkenntnissen des Berichts «Kultur in Olten». Diese stützten sich ihrerseits einerseits auf Ergebnisse einer Umfrage für den Kulturbericht, wo 25% der Teilnehmenden an der Publikumsumfrage, 28% der teilnehmenden Kulturschaffenden und 19% der teilnehmenden Kulturveranstalter eine Kulturstelle als kulturelle Aufgabe der Stadt bezeichneten. Anderseits wiesen auch Erfahrungen aus dem damaligen Tagesgeschäft auf Lücken in den Bereichen interne und externe Vernetzung, Koordination, Werbung für Kulturstandort, einheitlicher Veranstaltungskalender usw. hin. Als Zielsetzungen für die neue Stelle wurden denn auch interne und externe Koordination im Bereich Kultur, Ermöglichung der Umsetzung der im Kulturbericht aufgezeigten notwendigen Massnahmen, Entlastung im Kulturbereich des Leiters Direktion Präsidium und Zurverfügungstellen von Managementinstrumenten als Kompetenzzentrum für die städtischen Kulturinstitutionen und allenfalls für Dritte genannt.
Die Vorlage wurde im Gemeindeparlament am 7. Dezember 2004 punkto Bedarf und Ausrichtung – Kulturadministration oder «Amtsleitung» - sehr kontrovers diskutiert; unterstrichen wurde insbesondere, dass die städtischen Kulturbetriebe in ihrer Autonomie durch die neue Stelle nicht beeinträchtigt werden dürfe. Zudem wurde im Vorfeld der damaligen Neuorganisation (fünf statt sieben Direktionen) eine Gesamtsicht über den Bedarf von neuen Stellen oder Pensenerhöhungen für die Gesamtverwaltung vermisst. Mit 21:14 Stimmen wurde daher Nichteintreten beschlossen.
Der Stadtrat verzichtete aufgrund der sehr dispersen Ausgangslage in der Folge angesichts von Stellenbedarf an der Front, damals insbesondere bei der Stadtbibliothek, auf eine erneute Vorlage.
2.3 Beurteilung
Sowohl von den in der Volksinitiative aufgezählten Aufgaben wie auch von den in andern Gemeinden vorhandenen Pflichtenheften wird vieles heute schon in der Stadtverwaltung Olten – auch nach der Auflösung der Kulturförderungskommission – abgedeckt, wenn auch nicht in einer Person vereint:
Als Ansprechstelle fungieren die Stadtkanzlei und insbesondere der Stadtschreiber/Leiter Direktion Präsidium, der auch den Austausch mit den kantonalen Stellen (Amt für Kultur, Denkmalpflege/Archäologie) für übergeordnete Fragen pflegt; die Leitungen der städtischen Kulturbetriebe übernehmen diesen Austausch für ihre spezifischen Belange selber. Koordinie-rende Funktion für Veranstalter übernimmt ferner auch Region Olten Tourismus mit seiner Anlaufstelle Olten Info, die beispielsweise über vorhandene Räumlichkeiten Auskunft geben kann.
In die Überlegungen des Stadtrates eingeflossen ist zudem die Tatsache, dass die personellen Ressourcen in der Stadtverwaltung, nicht nur wegen des erfolgten Personalabbaus im Rahmen der Sparmassnahmen, sondern auch wegen wachsender Bedürfnisse in einer wachsen-den Stadt, knapp sind und daher in vielen Bereichen die Aufgabenerfüllung an Grenzen stösst, sowohl im Kulturbereich selber wie auch in der Gesamtverwaltung. So ist die Perso-naldecke bei allen städtischen Kulturinstitutionen, sowohl bei den Museen wie auch bei den Bibliotheken, sehr eng und besteht somit Bedarf nach zusätzlichen Personalressourcen an der Front. Aber auch für die Gesamtverwaltung werden im Hinblick auf das Budget 2018 zusätzliche Kapazitäten beantragt, von der Jugendarbeit über die Integration und den Werkhof bis hin zur Stadtplanung (Ortsplanungsrevision mit den Schwerpunkten Verdichtung und Höherbauen) und zur Sozialregion. Auch im Bereich Kommunikation/Information und in weiteren Bereichen wären zusätzliche Ressourcen notwendig, wollte man die in der Öffentlichkeit zahl-reich geäusserten Ansprüche alle erfüllen.
Fazit: Der Stadtrat erachtet die Mehrzahl der erwähnten Aufgaben im Kulturbereich durchaus als sinnvoll. Daher wurden sie ja auch schon 2004 im Kulturbericht erwähnt und werden viele von ihnen durch verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung auch wahrgenommen. Auch die Zusammenfassung dieser Aufgaben in einer von den Initiantinnen und Initianten gewünschten Fachstelle Kultur wäre durchaus wünschenswert. Dies würde aber aufgrund der kleinteiligen Aufteilung aber nicht zu pensenrelevanten Entlastungen führen, welche die neugeschaffenen Stellenprozente kompensieren würden.
Hinzu kommt, dass andernorts im Kulturbereich und in der Gesamtverwaltung ein Bedarf nach zusätzlichen Ressourcen besteht. Zu beachten ist ferner, dass die Finanzsituation nach wie vor angespannt ist und der Aufwand in der laufenden Rechnung weiterhin möglichst gering gehalten werden sollte, um die Selbstfinanzierung zugunsten von Investitionen hoch zu halten. Als nicht sinnvoll beurteilt der Stadtrat mit dieser Ausgangslage die Einführung einer neuen Hierarchiestufe im Kulturbereich durch ein «Amt für Kultur», auch wenn sie die Direk-ionsleitung Präsidium etwas entlasten würde.
Der Stadtrat erachtet daher die Fachstelle Kultur als «nice to have» und empfiehlt dem Ge-meindeparlament die Volksinitative «Fachstelle für Kultur in Olten» zur Ablehnung.
Beschluss:
Die Volksinitiative «Fachstelle Kultur für Olten» wird zur Ablehnung empfohlen.