Inhalt
Verwaltungsrat sbo/Amtszeitverlängerung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. August 2017
- Beschreibung
- Gemäss § 14 der Statuten der Städtischen Betriebe Olten vom 23. März 2000 fällt die Amtsdauer von Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsidium mit derjenigen der Behörden der EGO zusammen. Die neue Amtsperiode der EGO hat am 1. August 2017 begonnen. Im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Stadtrates zur Public Corporate Governance vom 24. Oktober 2016 wurden die zuständigen Direktionen beauftragt, bestehende Eigentümerstrategien von Firmen mit der Mehrheitsbeteiligung der EGO zu überarbeiten bzw. dort, wo noch keine Strategien bestehen, solche zu erarbeiten. Nach Vorgabe des Stadtrates sollen diese Eigentümerstrategien bei der Neubestellung der strategischen Gremien der betroffenen Firmen vorliegen.
Die Amtszeit des Verwaltungsrats der sbo ist nun aber Ende Juli 2017 abgelaufen. Aufgrund von Anfang Juli angekündigten Veränderungen innerhalb der a.en/sbo stehen jedoch wichtige Entscheide an und muss der Verwaltungsrat handlungsfähig bleiben. Dem Stadtrat wird daher beantragt, die Amtszeit 2013-2017 bis zur Neuwahl des Verwaltungsrates, längstens bis 30 September 2017, zu verlängern.
Beschluss:
1. Die Amtszeit 2013-2017 des Verwaltungsrates der sbo wird bis zur Neuwahl, längstens bis 30. September 2017, verlängert.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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