Inhalt
Motion Urs Knapp (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Bürokratie in der Sozialregion Olten abbauen - Restkosten senken/Beantwortung
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 19. Mai 2016
- Verfasser/Beteiligte
- Knapp Urs
- Beschreibung
- Am 17. Dezember 2015 haben Urs Knapp (FDP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss zuhanden des Gemeindeparlaments eingereicht:
Der Stadtrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Restkosten der Sozialregion Olten im Budget 2017 mindestens 20% tiefer sind als im Budget 2016. Entsprechend ist im Voranschlag 2017 der Stadt Olten für die Position «Restkosten Sozialregion» (Konto 5790.3632.01) höchstens noch 1‘160‘000 Franken einzuplanen. Die Einsparung von 20% gegenüber dem Budget 2016 (rund 300‘000 Franken für die Stadt Olten) soll durch eine Effizienzsteigerung und durch eine Fokussierung in der Bürokratie der Sozialregion erreicht werden.
Begründung
Gemäss Art. 55 Sozialgesetz des Kantons Solothurn in Verbindung mit Art. 38 Sozialverordnung werden den Sozialregionen für die Betriebskosten (Pauschalabgeltung für Kommissions-, Personal- und Infrastrukturkosten) CHF 1‘500 pro Dossier via Lastenausgleich abgegolten. Sind die administrativen Kosten höher als von Kanton Solothurn vorgesehen, entstehen Restkosten. Die Sozialregionen können diese Restkosten direkt beeinflussen, indem sie die administrativen Abläufe optimieren und fokussieren.
Die Sozialregion Olten weist hohe Restkosten auf. Nur schon die Stadt Olten muss deshalb für diesen Aufwand 1‘448‘700 Franken (Voranschlag 2016) budgetieren.
Mit der Reduktion der Restkosten um 20% kann Olten als Leitgemeinde dem Anstoss zum Bürokratieabbau und zur Effizienzsteigerung in der Sozialregion geben. Die frühzeitige Ankündigung dieser Massnahme gibt der Sozialregion Olten genügend Zeit, um die notwendigen Massnahmen bis zum 1. Januar 2017 umzusetzen. Davon profitiert die Stadt finanziell ebenso wie die anderen der Sozialregion Olten angeschlossenen Gemeinden. Die Einsparungen für Olten belaufen sich auf 300‘000 Franken jährlich.
***
Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zum Thema Fallzahlen und Fallführungskosten (besser: Kosten der Sozialregion pro anrechenbarer Fall) verweisen wir auf die Beantwortung der Interpellation FDP betr. „Kosten und Leistungssituation in den Sozialregionen“.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation einer Sozialregion und die Ausgestaltung der Lastenausgleiche für Sozialhilfeleistungen und für die Sozialadministration lassen wenig Spielraum. Werden Stellen gestrichen, fallen entsprechende Beiträge aus dem Lastenausgleich Sozialadministration weg. Das ASO überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind oder ob Auflagen zu verfügen sind. Die Fehlerwahrscheinlichkeit
mangels ausreichender Ressourcen steigt und Mehrkosten sind die Folge. Der gewünschte Spareffekt kann so nicht erreicht werden. Das Gegenteil wäre der Fall.
Spielraum bestünde ausschliesslich bei den Overheadkosten (Konto-Nr. 5726.3612.00, Fr. 590‘000.--), welche der Sozialregion Olten von der Einwohnergemeinde Olten in Rechnung gestellt werden. Diese könnten reduziert werden. Doch auch eine Reduktion der Overhead-Kosten hätte letztlich Mehrkosten zur Folge, da entsprechende Einnahmen auf Seiten der EGO wegfallen, die Einsparungen auf Seiten der Sozialregion jedoch nur zu 2/3 (proportional zum Anteil der Oltner Fälle an der Gesamtzahl geführter Fälle) an die EGO weitergegeben werden (Reduktion der Restkosten um 2/3 des bei den Overhead-Kosten eingesparten Betrages). Der gewünschte Spareffekt wird auch auf diese Art und Weise nicht erreicht:
ohne Umsetzung der Motion mit Umsetzung der Motion
Budget 2017 Budget 2017
Overhead-Kosten 590'000 300'000
Anteil Restkosten EGO 384'381 195'448
Einnahmen EGO 590'000 300'000
Geldfluss an EGO +205'619 +104'552
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Fallzahlen per 31.12.2014 (2043 Fälle Sozialregion, 1331 Fälle Olten). 20% der Restkosten von Fr. 1‘448‘700.-- entsprechen einem Betrag von Fr. 289‘740.--. In der Berechnung werden die Overhead-Kosten um Fr. 290‘000.-- reduziert.
Wie das Beispiel zeigt, würde durch eine Reduktion der Overhead-Kosten die vom Motionär gewünschte Reduktion der Restkosten um 20% erreicht. Als Ergebnis würden der EGO Fr. 101‘067.-- weniger zufliessen. Für die EGO wäre dies ein negatives Ergebnis.
Im Sinne der Erwägungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion abzulehnen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|