Am 15. Dezember 2015 hat die FDP folgenden Vorstoss zuhanden des Gemeindeparlamentes eingereicht:
Ausgangslage
Als eine von insgesamt 14 Sozialregionen wurde am 29. August 2008 die Sozialregion Olten gegründet. Die überdurchschnittlich hohen Fallzahlen und Fallführungskosten der Sozialregion Olten führen immer wieder zu Grundsatzdiskussionen im Gemeindeparlament. Die Unzufriedenheit steigt aber auch bei anderen Sozialregionen und Gemeinden, welche die Sozialregion Olten mit dem Lastenausgleich jährlich mit viel Geld alimentierten müssen.
Eine Anfrage beim kantonalen Amt für Soziale Sicherheit (ASO) hat ergeben, dass heute vergleichende Zahlen betreffend Betriebs- und Fallführungskosten nicht vorliegen. Diese sind jedoch notwendig, um eine faktenbasierte Diskussion über die Arbeitsweise und Organisation der Sozialregion Olten führen zu können.
Aus diesem Grund wird der Stadtrat gebeten, folgende Fragen über die Kosten- und Leistungssituationen der Sozialregion Olten und der anderen 13 Sozialregionen zu beantworten. Die öffentlich vorliegenden Antworten werden nicht für Olten, sondern für alle Sozialregionen des Kantons Solothurn von hohem Nutzen sein.
Falls der Arbeitsaufwand die momentan verfügbaren Ressourcen des Sozialdienstes Olten übersteigt, kann die Beantwortung der Fragen auch der in Olten ansässigen Hochschule für Soziale Arbeit im Rahmen einer Bachelor Thesis für ca. CHF 1‘000.-- übergeben werden.
Fragen
1. Wie wurde der Lastenausgleich 2015 gemäss RPB 2015/1051 unter den 14 Sozialregionen verteilt?*
2. Wie hoch sind die tatsächlichen Fallführungskosten der Sozialregion Olten im Vergleich zu den 13 anderen Sozialregionen im Total, pro Fall und pro unterstützte Person?*
3. Wie weit werden die tatsächlichen Fallführungskosten durch die Pauschalabgeltung von Fr. 1‘500.00 pro anerkanntes Dossier in der Sozialregion Olten im Vergleich zu den anderen 13 Sozialregionen gedeckt (Deckungsgrad)?*
4. Was sind gemäss Meinung des Stadtrates die Treiber und Gründe für die unterschiedlichen Deckungsgrade zwischen der Sozialregion Olten und den anderen 13 Sozialregionen?*
5. Wie werden die Restkosten, die nicht durch den Lastenausgleich gedeckt werden können, in der Sozialregion Olten und in den anderen 13 Sozialregionen weiterverrechnet?*
6. Wie unterscheiden sich die Sozialregion Olten und die anderen 13 Sozialregionen im Hinblick auf die angewendeten Sozialhilfe-Massnahmen und -Ansätze, auf die Löhne für Sozialarbeiter/Administration/Führung, auf die Führungsspanne und die Infrastruktur (Miete, etc.)?*
*Jeweils detaillierte Auflistung in tabellarischer Form.
Olten, 15. Dezember 2015
***
Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Allgemeine Erläuterungen
Die Fallzahlen in der Sozialregion Olten entwickelten sich seit der Bildung der Sozialregion entsprechend des kantonalen Mittels (37%). Die Fallzahlen in der Einwohnergemeinde Olten EGO stiegen deutlich unterdurchschnittlich an (21%), diejenigen der Einwohner¬gemeinde Trimbach überdurchschnittlich (85%).
Die Leistung der Sozialregion wäre somit – insbesondere aus Sicht der EGO – positiv zu werten. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Fallzahlen eben nicht ein Spiegel der Leistung der Sozialregion sind, sondern das Produkt eines gesamtgesellschaftlichen Prozesses. Insbesondere die Trimbacher Zahlen zeigen den Einfluss des Liegen¬schaftsmarktes und das Fehlen geeigneter Quartierentwicklungsprojekte.
Die Sozialregionen führen keine Vollkostenrechnungen. Sie weisen ihre Gesamtkosten und ihre Restkosten aus. Hingegen weisen sie keine Fallführungskosten sondern die Gesamtkosten der Sozialregion pro anrechenbarer Fall aus. Die Ausführungen zum Thema Fallführungskosten in der Begründung sind bereits vom Begriff her und – auch bei Verwendung des richtigen Begriffs - zudem auch inhaltlich falsch. Die Gesamtkosten der Sozialregion Olten pro anrechenbarer Fall (und damit auch die Restkosten der Sozialregion Olten pro anrechenbarer Fall) sind – trotz der hohen Zahlungen (Fr. 1.2 Mio.) an die EGO für Overheadkosten, Miete und Informatik - nicht überdurchschnittlich hoch:
- Die Sozialregion Olten bezahlt der EGO als Leitgemeinde Gemein- und Overheadkosten von Fr. 590‘000.-- (Kto. 5726.3612.00). Die übrigen Sozialregionen weisen keinen Beitrag in entsprechender Höhe aus (siehe Beantwortung der Frage 6);
- Die Sozialregion Olten bezahlt der EGO Mietkosten von Fr. 323‘700.-- (Kto. 5726.3160.00). Die übrigen Sozialregionen weisen keinen Beitrag in entsprechender Höhe aus (siehe Beantwortung der Frage 6);
- Die Sozialregion Olten bezahlt Informatik-Nutzungsaufwand von Fr. 384‘100.-- (Kto. 5726.3133.00). Davon werden Fr. 307‘000.-- an die EGO bezahlt. Die übrigen Sozialregionen weisen keinen Beitrag in entsprechender Höhe aus (siehe Beantwortung der Frage 6);
- Die Sozialregion hat eine schlanke Führungsstruktur;
- Die Overhead-Kosten der Sozialregion Olten verteilen sich auf eine hohe Anzahl Fälle.
Der Effekt kann am Beispiel der Rechnungen 2014 der EGO und der Nachbargemeinde Dulliken gezeigt werden. Beides sind Leitgemeinden einer Sozialregion. Die Gemeinde Dulliken bezahlt der Sozialregion oberes Niederamt pro geführten Fall mehr als die EGO der Sozialregion Olten:
Olten Dulliken
Anzahl EW (Gemäss Budgetvorgabe 2014 ASO) 17'172 4'712
Anzahl Fälle (31.12.2012) 1'254 244
Beitrag LA Sozialadministration (Fr. 66.18/EW) 1'136'446 311'841
Restkosten Sozialregion (nach LA) 1'471'870 310'256
Total Gemeindebeitrag an Sozialregion (inkl. LA)2'608'316 622'097
Gemeindebeitrag pro anrechenbarer Fall 2'080 2'550
Restkosten pro anrechenbarer Fall 1'174 1'272
(LA Lastenausgleich)
Quellenangabe:
Olten: Rechnung 2014, Kto. 584.362.02, Restkosten Sozialregion
Dulliken: Rechnung 2014, Kto. 583.5320.01 Beitrag an Sozialregion oberes Niederamt SON für Verwaltungskosten
In den der EGO verrechneten Kosten der Sozialregion Olten ist der Anteil an den 1.2 Mio. Fr. (Rechnung 2014), die die Sozialregion Olten der EGO für Informatik, Miete und Gemein- und Overheadkosten bezahlt, enthalten. Dennoch ergeben sich für die EGO im Quervergleich durchschnittliche Gesamtkosten pro anrechenbarer Fall und Restkosten pro anrechenbarer Fall. Die Kosten der Sozialregion Olten pro anrechenbarer Fall liegen im durchschnittlichen Bereich.
Ein seriöser, kantonsweiter Vergleich – analog des Städtevergleichs im Rahmen der Städteinitiative Sozialpolitik – existiert nicht. Für einen seriösen Vergleich müssten inhaltliche und strukturelle Bereinigungen vorgenommen werden. Die Datenbasis müsste genormt und eine Vollkostenrechnung eingeführt werden. Die Städteinitiative hat für ihren Vergleich eine eigene Software eingekauft und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin mit der Durchführung beauftragt. Der Aufwand und die Kosten pro teilnehmende Stadt waren beträchtlich, weshalb u.a. Olten sich nicht daran beteiligte.
Die Sozialregionen im Kanton Solothurn unterscheiden sich wesentlich voneinander:
- Einzugsgebiet
- Anzahl Gemeinden
- Sozialkommission (pro Gemeinde oder in der Region)
- Leistungsangebot pro Gemeinde oder in der Region (Mütter- und Väterberatung, AHV-Zweigstelle, Gemeindearbeitsamt, Asylbetreuung, IPV, Grundberatung, etc.)
- Interne oder externe Leistungserbringung
- Rechnung (separate Rechnung oder Teil einer Gemeinderechnung)
- Gemein- und Overheadkosten
- Informatikdienstleistungen intern oder extern zu Marktpreisen
- Mietkosten intern oder extern zu Marktpreisen
- etc.
Die Sozialregionen arbeiten mit unterschiedlich qualifiziertem Personal. Einzelne Dienste arbeiten (noch) mehrheitlich mit kaufmännischem Personal, welches die früher geltende Übergangsregelung erfüllt (als Fachkräfte galten bis zum 31.12.2013 auch nicht ausgebildete Personen, die über 3 Jahre in der Sozialhilfe oder in der Vormundschaft erwerbstätig waren). In den kommenden Jahren werden die Unterschiede kleiner, da – zur Erfüllung der kantonalen Vorgaben - neues Personal mit der geforderten Qualifikation angestellt werden muss.
Die Führungsaufgaben in den drei grossen Regionen, Oberer Leberberg, Thal-Gäu und Olten, sind anspruchsvoller und unterscheiden sich von den entsprechenden Aufgaben in kleinen Regionen wie z.B. oberes und unteres Niederamt, Solothurn u.a.
Dass ein Vergleich aufgrund der gestellten Fragen ohne inhaltliche und strukturelle Bereinigungen und ohne Berücksichtigung der Mengengerüste, der Führungsaufgaben und der Verantwortung unseriös ist, zu Fehlinterpretationen verleitet und zu falschen Ergebnissen führt, war auch der Tenor der Rückmeldungen zur Befragung der Regionen im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Interpellation. Entsprechend wurden die Fragen zurückhaltend oder gar nicht beantwortet. Der Kommentar der Sozialregionen aus ihren Rückmeldungen ist hier zusammengestellt:
BBL-Biberist-Bucheggberg ---
Dorneck ---
MUL-Mittl./unt. Leberberg
Die Sozialdienste im Kanton Solothurn sind allesamt derart verschieden strukturiert, dass die Gegenüberstellung von Zahlen eine Vergleichbarkeit simuliert, die nicht gegeben ist. Wenn dann mit dieser vollständig fehlenden Vergleichbarkeit dennoch Vergleiche angestellt werden, entsteht im Normalfall Verwirrung, im schlechtesten Fall werden Sozialregionen gegeneinander ausgespielt, was keinen Nutzen nach irgendwohin erzielt. Solange jegliche Voraussetzungen für einen Benchmark fehlen, der diesen Namen auch verdient, macht die Gegenüberstellung von Zahlen aus den verschiedenen Sozialregionen keinen Sinn.
Oberer Leberberg
Die vorliegende Umfrage bietet keine Gewähr für einen „echten“ Vergleich. Aus diesem Grund möchte ich auch keine Vorlage für falsche Interpretationen liefern.
Oberes Niederamt
Olten Trotz hohen Overheadkosten (Fr. 590‘000), Mietkosten und Informatikkosten zugunsten der EGO weist die SRO tiefe Restkosten pro anrechenbarer Fall aus, da sich die gesamten Overheadkosten (Overhead der SRO und Overheadzahlung an die EGO) auf eine hohe Anzahl Fälle verteilen. Zudem ist die Führungsstruktur ausgesprochen schlank.
Solothurn
Thal-Gäu
Tierstein ---
Unteres Niederamt Deutlich höhere Nettokosten pro Einwohner infolge starker Zunahme der zwischen Dezember 2014 und Dezember 2015 geführten Fälle
Untergäu Durch zahlenmässige Angaben zu dieser Umfrage könnte ein völlig falsches Bild entstehen. Es müssten ganz klare Indikatoren vorgegeben sein, welche Kosten dazu gehören.
Wasseramt Ost ---
Wasseramt Süd ---
Zuchwil-Luterbach ---
1. Wie wurde der Lastenausgleich 2015 gemäss RRB 2015/1051 unter den 14 Sozialregionen verteilt?
Der Lastenausgleich 2015 gemäss RRB 2015/1051 lässt sich wie folgt darstellen:
Es erfolgt ein Ausgleich zwischen dem Anspruch aus dem Produkt der Fallzahl mit der Fallpauschale (SRO: 1‘966 * Fr. 1‘500.-- = Fr. 2‘949‘000.-- / Ist) und dem Produkt der Einwohnerzahl mit der Einwohnerpauschale (SRO: 26‘469 * Fr. 66.71 = Fr. 1‘765‘696.95 / Soll). Der Lastenausgleich rechnet sich als Differenz zwischen Soll und Ist. Basis dazu sind die Fallzahlen per Ende Vorvorjahr (31.12.2013).
2. Wie hoch sind die tatsächlichen Fallführungskosten der Sozialregion Olten im Vergleich zu den 13 anderen Sozialregionen im Total, pro Fall und pro unterstützte Person?
Bei den Gesamtkosten der Sozialregion pro anrechenbarer Fall handelt es sich nicht um die eigentlichen betriebswirtschaftlich errechneten oder in einer Kostenrechnung ausgewiesenen Kosten der Fallführung, sondern um die Gesamtkosten der Sozialregionen dividiert durch die Anzahl Fälle. Bei der Sozialregion Olten sind somit auch die der EGO bezahlten Overheadkosten, Miet- und Informatik-Kosten von Fr. 1.2 Mio. und weitere Belastungen aus den Bereichen Asyl, Krankenversicherung, AHV-Zweigstelle, Mütter- und Väterberatung, Gemeindearbeitsamt und Lastenausgleich Sozialhilfe darin enthalten. Die Zahlen geben eine Grössenordnung an, taugen aber nicht für einen exakten Vergleich.
Die Sozialregionen im Kanton Solothurn gehen von durchschnittlichen Kosten der Sozialregionen pro anrechenbarer Fall von ca. Fr. 2‘500.-- bis Fr. 3‘000.-- aus. Somit sind – durchschnittlich – gerechnet pro Fall Fr. 1‘000.-- bis Fr. 1‘500.-- nicht durch die Pauschalabgeltung abgedeckt und als Restkosten den Gemeinden weiter zu verrechnen. Als Fall gilt entweder die Führung eines Mandates im Kindes- und Erwachsenenschutz oder die Führung eines Sozialhilfedossiers. Ein Sozialdossier betrifft eine Unterstützungseinheit. Eine Unterstützungseinheit besteht aus einer bis mehreren Personen. Da die Sozialregionen unterschiedliche Strukturen aufweisen, Fallführungen teilweise ausgelagert haben und neben den Basisleistungen Sozialhilfe und Kindes- und Erwachsenenschutz unterschiedliche Leistungen in den Bereichen Behördensekretariat, Asyl, Sozialversicherung (AHV-Zweigstelle), Mütter- und Väterberatung und Gemeindearbeitsamt erbringen, sind die Zahlen mit grossem Vorbehalt zu interpretieren.
Ohne der EGO bezahlte Gemein- und Overheadkosten von Fr. 590‘000.-- würden die Restkosten der Sozialregion Olten pro anrechenbarer Fall bescheidene Fr. 878.-- betragen, die Kosten der Sozialregion Olten pro anrechenbarer Fall Fr. 2‘378.--.
3. Wie weit werden die tatsächlichen Fallführungskosten durch die Pauschalabgeltung von Fr. 1‘500.-- pro anerkanntes Dossier in der Sozialregion Olten im Vergleich zu den anderen 13 Sozialregionen gedeckt (Deckungsgrad)?
Wie bereits oben aufgeführt und erläutert handelt es sich bei dieser Betrachtung nicht um Fallführungskosten sondern um die Kosten der Sozialregionen pro anrechenbarer Fall. Die Angaben – soweit wir diese von den übrigen Regionen erhalten haben oder aus anderen erhaltenen Angaben errechnen konnten, sind in der Tabelle unter Beantwortung der Frage 2 aufgeführt.
4. Was sind gemäss Meinung des Stadtrates die Treiber und Gründe für die unterschiedlichen Deckungsgrade zwischen der Sozialregion Olten und den anderen 13 Sozialregionen?
Die Deckungsgrade liegen bei den Sozialregionen, die Zahlen geliefert haben, im Bereich von ca. 50% bis 60%. Unterschiede sind primär durch inhaltliche, organisatorische und strukturelle Gründe bedingt:
- Nicht alle Sozialregionen bieten alle Leistungen an (Grundberatung, Mütter- und Väterberatung, AHV-Zweigstelle, Gemeindearbeitsamt, Asylbetreuung, Sozial¬kommission, ...)
- Zusammenlegung von Aufgaben (z.B. AHV-ZS; Behördensekretariat; Sozialkommission;…) pro Region oder Weiterführung durch die einzelnen Gemeinden
- Organisationsform (städtische Abteilung; Verein; Zweckverband; Leitgemeinde-Modell)
- Abgeltung von Overhead-Kosten an Trägerschaft
- Führungsstruktur
- Grösse der Sozialregion
- Marktmiete oder gemeindeeigenes Angebot
- Bezug von Informatik-Dienstleistungen auf dem freien Markt oder Bezug beim gemeindeeigenen Anbieter
- …
Die Grösse der Sozialregion Olten wirkt sich auf die Kosten der Sozialregion pro anrechenbarer Fall günstig aus, da sowohl der innerhalb der Organisation Sozialregion vorhandene Overhead als auch der extern abgegoltene Overhead und die hohen Miet- und Informatikkosten auf sehr viele Fälle verteilt werden.
5. Wie werden die Restkosten, die nicht durch den Lastenausgleich gedeckt werden können, in der Sozialregion Olten und in den anderen 13 Sozialregionen weiterverrechnet?
Die Restkosten der Sozialregion Olten werden pro anrechenbarer Fall verrechnet, in der Sozialregion BBL je hälftig pro Einwohner und pro Fall, in Dorneck nach einer Mischrechnung und in den übrigen Regionen pro Einwohner.
6. Wie unterscheiden sich die Sozialregion Olten und die anderen 13 Sozialregionen im Hinblick auf die angewendeten Sozialhilfe-Massnahmen und –Ansätze, auf die Löhne für Sozialarbeiter/Administration/Führung, auf die Führungsspanne und die Infrastruktur (Miete, etc.)?
Sozialhilfe-Massnahmen und –Ansätze
Die Sozialregionen arbeiten nach denselben Vorgaben und unter denselben Rahmenbedingungen. Je nach Ausstattung mit Ressourcen unterscheiden sie sich in der Intensität und Qualität der Beratung, in der Konsequenz der Einforderung von Gegenleistungen etc.
Löhne für Sozialarbeiter/Administration/Führung
Die Löhne sind bei jeder Organisation in eine Gehaltsordnung eingebettet, die entweder kantonalen, städtischen oder gemeindeeigenen Richtlinien entsprechen. Die Gehaltsordnung der Sozialregion Olten entspricht derjenigen der Leitgemeinde Olten. Im öffentlich rechtlichen Vertrag ist dies entsprechend festgehalten. Die Sozialregion Olten beschäftigt sehr viele u.a. teilzeitbeschäftigte weibliche Mitarbeitende. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeitenden der Sozialregion, die Angestellte der Leitgemeinde sind, gleichbehandelt werden. Das System ABAKABA garantiert – korrekt angewendet – eine solche Gleichbehandlung.
Stellen, Führungsstellen, Führungsspanne
Die Sozialregionen sind unterschiedlich organisiert und definieren die Führungsstellen unterschiedlich. Die Leistungen, die mit dem jeweiligen Personal erbracht werden, sind unterschiedlich. Auch bei dieser Aufstellung sind die Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren. Immerhin ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die von der Anzahl geführter Fälle her mit Abstand grösste Sozialregion Olten mit Personal vergleichsweise knapp bestückt ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Entscheidungsgremien der Leitgemeinde Olten in Bezug auf den Stellenplan der Sozialregion Olten am gesetzlich vorgesehenen Minimum ausrichten.
Infrastruktur: Miet-, Informatik- und Overhead-Kosten
Beispielsweise bezieht die Sozialregion Olten qualitativ gute Dienstleistungen der Informatik-Abteilung mit Support-Leistungen. Einzelne Sozialregionen geben nur die Kosten der Lizenzen an. Auch hier fehlen genormte Vollkostenrechnungen.