Inhalt
Kunstmarkt/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. August 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 12./13. September 2014 findet auf der Alten Brücke die 44. Ausgabe des traditionellen Oltner Kunstmarkts statt. Die Veranstalter beantragen folgende Kosten.- bzw. Gebührenerlasse:
Werkhof (Marktstände, Tische, Abfallfässer, Stellwände) CHF 1500
Polizei (Nutzung öff. Grund auf der Alten Brücke) CHF 150
Polizei (Anbringung Werbeblachen) CHF 190
Die Stadt Olten unterstützt den Kunstmarkt seit jeher mit Gebührenerlassen. Die Planung, Organisation und Betreuung des Kunstmarktes erfolgt ehrenamtlich. Das Budget speist sich aus den (erhöhten) Beiträgen der Künstlerinnen und Künstler und neu aus einem Beitrag aus dem Lotteriefonds.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über
Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Kosten und Gebühren für städtische Leistungen für den Kunstmarkt 2014 in Höhe von Fr. 1840 werden erlassen und dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
2. Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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