Inhalt
Gestaltungsplan Baslerstrasse 15/Freigabe zur Planauflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. August 2014
- Beschreibung
- Ausgangslage
Das Grundstück Baslerstrasse 15 – ehemals Blumen Lehmann – liegt innerhalb des aus dem Jahr 1979 stammenden sogenannten Teilbebauungsplans (heute Gestaltungsplan) Baslerstrasse – Munzingerplatz. Das Ziel dieses Nutzungsplanes ist, die Gebäudegruppe im Bereich Konradstrasse – Baslerstrasse in ihrer Typologie zu erhalten und zu stärken.
Dazu schreibt der Teilbebauungsplan vor, als Grundlage für die Einreichung eines Bauvor-habens einen speziellen, konkretisierten Nutzungsplan auszuarbeiten, der die bereits erwähnten Vorgaben berücksichtigt. Der Teilbebauungsplan regelt die maximalen Gebäudeabmessungen, Ausnützungsziffer, Geschosszahl und beschreibt qualitative Anforderungen, welche im auszuarbeitenden Nutzungsplan zu berücksichtigen sind.
Der Gestaltungsplan
Das Gebäude des ehemaligen Blumengeschäftes Lehmann ist ein Fragment der einst dörflich geprägten Häuserzeile nördlich der Stadtkirche. Längst haben Aufstockungen und Neubauten seit dem frühen 20. Jahrhundert bis in die 60er Jahre das Quartier verändert und geprägt. Dies äussert sich auch in den verschiedenen, sichtbaren epochenspezifischen Gestaltungsmerkmalen.
Der vorliegende Gestaltungsplan berücksichtigt die Auflagen des vorausgehenden Teilbe-bauungsplans und er zeigt im richtungsweisenden Fassadenstudienplan Details zu Fassadengestaltung, Materialien und Farbwahl, an denen sich das Bauprojekt im Bauge-suchsverfahren im Grundsatz zu orientieren hat.
Der Gestaltungsplan zeigt einen zeittypischen, modernen Bau, welcher die vorherrschende Gliederung Sockel – Mittelteil – Dach übernimmt und die verschiedenen epochenspezifischen Architekturstilarten der Gebäudezeile an der Baslerstrasse ergänzt.
Die Baukommission
Die Baukommission hat sich mehrmals, zuletzt am 28. April 2014, mit dem Planungsthema auseinandergesetzt. Sie empfiehlt dem Stadtrat, den Gestaltungsplan zur Vorprüfung einzureichen und zu publizieren.
Die Kantonale Vorprüfung
Das Kantonale Amt für Raumplanung empfiehlt in seinem Vorprüfungsbericht vom 20. Juni 2014 einige Ergänzungen und Präzisierungen ins Planwerk aufzunehmen. Diese sind – ausser der Empfehlung, die Hofbebauung genau festzulegen – in das Planwerk eingeflossen. Die Baudirektion erachtet diesen Verzicht, ein Wunsch der Grundeigentümerin, als vertretbar.
Beschluss:
1. Der Gestaltungsplan Baslerstrasse 15 (Situation, Grundrisse, Schnitte, Fassaden und richtungsweisende Fassadenstudie) wird zur Planauflage freigegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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