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Gemeindegrenze zwischen Olten und Wangen wird angepasst
Am Ortseingang zu Olten soll auf einem gemeindeübergreifenden Grundstück eine qualitätsvolle bauliche Entwicklung in Angriff genommen werden. Die AWF Aktiengesellschaft für Wirtschaftsförderung aus Egerkingen plant das Gebiet Chalofen zu entwickeln und zu bebauen. Gemäss dem Leitbild der Stadt Olten soll das Areal der räumlichen Strategie „transformieren und neue Identität schaffen“ zugeordnet werden. Mit der baulichen Veränderung und Erneuerung soll eine hohe Siedlungsqualität mit Begegnungsorten und qualitativen Freiräumen geschaffen werden.
Zu einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung gehört unter anderem auch die Aufwertung von Strassen- und Knotenräumen an den Einfallsachen. Die Diskussion um die Lage und mögliche Aufwertungen dieser Räume wie auch die Komplexität einer gemeinsamen Entwicklung haben den Stadtrat von Olten und den Gemeinderat von Wangen bei Olten dazu bewogen, eine Grenzbereinigung vorzunehmen und die beiden betroffenen Grundstücke zusammenzulegen und Olten zuzuweisen.
Eine gemeinsame Entwicklung einer Überbauung auf einer Gemeindegrenze hätte bedeutet, dass zwischen den beiden betroffenen Gemeinden ein sogenannter Gemeindevertrag auszuhandeln wäre, der unter anderem festhält, wie die Erschliessung und die Abfallentsorgung zu regeln sind, wer wohin zur Schule geht, wer in welcher Gemeinde die Steuern entrichten muss oder wer welcher Sozialregion zugewiesen wird. Auch die Wasserversorgung wie auch die Abwasserentsorgung müssten geregelt werden. Die Aufzählung lässt sich weiterführen. Der Aufwand für die Aushandlung eines solchen Gemeindevertrages ist immens.
Um die Entwicklung des Areals zu erleichtern, wird daher die Gemeinde Wangen bei Olten den Anteil Wangner Boden an die Stadt Olten abtreten. Da in den Gebäuden der Liegenschaft auf Wangner Boden keine Einwohnerinnen und Einwohner angemeldet sind, ist gemäss kantonaler Weisung für die Regulierung von Gemeindegrenzen eine Abtretung an die Nachbargemeinde durch einen einfachen Beschluss des Regulierungsplans durch die Exekutivbehörden beider Gemeinden ausreichend. Dieser ist bereits erfolgt.