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Energieplan geht in öffentliche E-Mitwirkung
In der eidgenössischen Volksabstimmung zum Klima- und Innovationsgesetz (KIG) von Juni 2023 hat sich die Schweiz das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Mit dem kommunalen Energieplan, der gegenwärtig erarbeitet wird, schafft die Stadt Olten eine wichtige Grundlage, um die Energie, die für die Wärmeversorgung der Stadt benötigt wird, bis 2050 um einen Drittel zu reduzieren und zu 100% auf erneuerbare Energieträger umzustellen.
Der Energieplan ist Teil der Grundlagenarbeiten der laufenden Revision der Ortsplanung und wird vom Stadtrat behördenverbindlich beschlossen. Der Entwurf des Energieplans wird gegenwärtig der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis und zur Stellungnahme unterbreitet. Die entsprechende E-Mitwirkung startet am 25. September 2024 und dauert bis am 28. Oktober 2024. Die Unterlagen sind ab Start der Mitwirkung auf dem Web-Portal der Ortsplanung (mitwirken-olten.ch) verfügbar.
Der Energieplan beschreibt die auf Gemeindegebiet und regional verfügbaren erneuerbaren Energiequellen – hauptsächlich Grundwasser, Erdwärme, Abwärme und Holz – analysiert den räumlichen Wärmebedarf und definiert auf dieser Grundlage Verbundgebiete mit Eignung für thermische Netze und Eignungsgebiete, für welche Individuallösungen empfohlen werden. Schliesslich definiert er übergeordnete Massnahmen zur Umsetzung des Energieplanes und skizziert, welche Rolle den städtischen Liegenschaften zukommt, auch mit Blick auf das Programm «Klimaneutrale Verwaltung 2040».
Lokales Potenzial ausschöpfen
Die Stadt Olten verfügt mit ihren zwei mächtigen Grundwasserströmen (Dünnern-Gäu, Aare) über ein beträchtliches lokales Potential für erneuerbare Wärme. Weitere Potenziale sind erneuerbare Gase (Biogas, synthetische Gase), Erdwärme, Umgebungsluft, ARA-Abwärme (KVA Oftringen), Energieholz und allenfalls auch das Aarewasser. Je nach Bewertung liegt das Potenzial dieser erneuerbaren Energiequellen in der Summe zwischen 172 und 236 GWh/ Jahr bei einem aktuellen Wärmeverbrauch von rund 280 GWh/Jahr. Für eine vollständige Dekarbonisierung bis ins Jahr 2050 muss deshalb in der Stadt Olten nicht nur der Wärmeverbrauch erheblich reduziert werden (um 25 bis 30% auf 200-210 GWh/Jahr), sondern es müssen auch sämtliche erneuerbaren, lokalen Energiepotenziale genutzt werden.
Als Grundlage für die räumlichen Festlegungen ergeben sich folgende Grundsätze: Kurzfristig liegt der Fokus in den nächsten Jahren auf der Nutzung der lokalen Umweltwärme wie Grundwasser, allenfalls Aarewasser für thermische Netze und Erdsonden- und Luft-Wasser-Wärmepumpen für Einzellösungen in Gebieten mit tieferer Wärmebedarfsdichte. Mittel- und langfristig (ab 2030) sind die Abwärme-Potenziale zu erschliessen durch die Nutzung der hochwertigen Abwärme der KVA Oftringen und der vorhandenen Prozessabwärme in den Gebieten Industrie/Nord sowie Neuhard (Swisscom-Rechenzentrum). Energieholz wird prioritär für Hochtemperatur-Anwendungen, periphere Nahwärmeverbunde oder Gemeinschaftsheizungen und allenfalls zur Spitzenlastdeckung im Winter eingesetzt.
Da erneuerbare Gase nur beschränkt verfügbar sind, wird Gas langfristig vorwiegend für Prozesswärme oder Spitzenlastabdeckung und nur noch in Ausnahmefällen für Raumwärme verwendet. Das Niederdruck-Gasverteilnetz wird nicht mehr erweitert oder verdichtet (keine Neuanschlüsse) und in den Perimetern bestehender und geplanter thermischer Netze langfristig stillgelegt (keine parallelen Netze).
Wärmestrategie geplant
Mit übergeordneten Massnahmen will die Stadt Olten in Zusammenarbeit mit ihrem Energieversorger sbo/a.en die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäss dem Energieplan vorantreiben. Dazu gehören eine gemeinsame Wärmestrategie der Stadt Olten und der sbo-a.en mit Abschätzung von Zeitplan und Finanzbedarf, konzeptuelle Überlegungen zur Finanzierung und Organisation der Entwicklung der thermischen Netze, Beginn der Realisierung der Verbunde sowie die Prüfung flankierender Massnahmen und Dienstleistungen und die Prüfung raumplanerischer und baurechtlicher Vorschriften im Rahmen der Revision der Ortsplanung.