Durch den unvorhergesehenen Weiterbetrieb des Born-Steinbruches wird der ganze Lastwagenverkehr über die obgenannten Strassen abgewickelt. Die Bautätigkeiten in den Platanen, die Waldbewirtschaftung infolge Lothar-Sturmschäden, Festwirtschaftsauf- und -abbauten für Festanlässe, Ausstellungen und Sportanlässe, Zu- und Ablieferung von Baustahl durch die ERO haben den Verkehr auf oben erwähnter Achse, welche auch ein Schulweg ist, in unerträglichem und unzumutbarem Ausmass zunehmen lassen. Am Hausmattrain ist das Kreuzen von Lastwagen und Bussen z. T. nicht möglich, sodass jeweils ein Fahrzeug das Trottoir befahren muss.
Daraus ergeben sich einige Fragen:
- Wie sind die aktuellen Besitzverhältnisse der Borngrube? Wer ist ermächtigt, Bewilligungen zum Abbau oder Nutzung zu erteilen? Wer übt die Kontrolle über die Einhaltung der umweltrelevanten Vorschriften aus? Wer profitiert finanziell vom Abbau und wie ist der ökologische Rückbau (Wiederbegrünung) geregelt und mit welchen Kostenfolgen?
- Stimmt es, dass täglich lediglich 6 Lastwagenfahrten zum Steinbruch gestattet sind? Wer hat diese Bewilligung erteilt und wer ist für die Einhaltung und Kontrolle zuständig?
- Warum wird der Rötzmattweg nicht wie früher als Zufahrt für den Steinbruchverkehr und Schwerverkehr benutzt?
- Wieso wird der Verkehr nicht über die Bornfeldstrasse, welche für den Steinbruch vorgesehen ist, befahren? Warum wurde damals nicht die kleine Ergänzung von der Bornfeldstrasse zum Bogenrain (Strecke ca. 160 m) gebaut? Steht eine solche Lösung erneut zur Diskussion?
- Mit welcher Begründung hat die Sportstrasse ein ganzjähriges Lastwagenverbot? Welches ist die gesetzliche Grundlage für dieses Verbot?
- Stimmt es, dass der Stadtrat, das Stadtbauamt und die Stadtpolizei von Olten schon zahlreiche Reklamationen von Anwohnern erhalten haben, ohne darauf zu reagieren?
7. Haftet die Einwohnergemeinde, wenn infolge ungenügender Verkehrssicherheit und Strassenbreite am Hausmattrain ein Lastwagen, welcher beim Kreuzmanöver auf dem Trottoir fährt, einen Passanten, einen Velofahrer oder ein Schulkind überfährt?
8. Hat die Oltner Stadtpolizei je einmal die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln auf der eingangs erwähnten Achse oder jemals eine Verkehrszählung oder eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt?
9. Ist die Variante Einbahnverkehr (analog Stadtomnibus) für obgenannte Verkehrsachse geprüft worden?
10. Hat der Stadtrat die Absicht, ein Verkehrskonzept für die Abwicklung des Schwerverkehrs festzulegen, bevor die Schiessplatzverlegung in Angriff genommen wird, die Platanen weiter ausgebaut und die Erschliessung des Bornfeldes in Angriff genommen wird?
11. Der Stadtrat wird um Auskunft gebeten, ob die anstehenden und in Realisation begriffenen Verkehrsberuhigungsmassnahmen in einzelnen Wohnquartieren (Fahrverbot und Tempo 30 im Schöngrund) und Lastwagenfahrverbot Sportstrasse, nicht eine unzulässige, rechtliche Ungleichbehandlung von Einwohnern darstellen und damit rechtlich unzulässig sind?
12. Besteht bereits ein Rechtsgutachten, welches die Freiheiten einer Gemeinde bei der Ausgestaltung von Verkehrsregelungen in einzelnen Quartieren regelt und gestattet, dass einzelne Quartiere rechtlich anders behandelt werden, als die andern?
13. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass eine gerechte Verteilung, der die Lebensqualität beeinträchtigenden Umweltimmissionen auf alle Bewohner anzustreben ist? Es geht nicht an, dass einzelne Quartiere mittels Fahrverbot vom Verkehr nahezu vollständig befreit werden. Die Folgen der zunehmenden Verkehrsmisere, aggraviert durch die bevorstehende Sanierung des Aareübergangs hat die gesamte Bevölkerung mitzutragen; es wird nicht verstanden, wenn der Stadtrat hier gewisse Gebiete bevorzugt behandelt.