Für die Planperiode sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 113 Mio. Franken (Vorjahresplanung 158.7 Mio. Franken) vorgesehen. Mit der starken Reduktion reagiert der Stadtrat – ohne jedoch gänzlich auf Attraktivierungsinvestitionen zu verzichten – auf die verschlechterte Finanzlage der Einwohnergemeinde und nähert sich dem als langfristig „verdaubar“ erachteten Durchschnittswert von 12 bis 15 Mio. Franken pro Jahr an. Das aktuelle Planungsvolumen wird aber auch in den kommenden Perioden weiter gesenkt werden müssen, um nach einer längeren Periode mit hohen Investitionen das Haushaltsgleichgewicht wieder herzustellen und die Pro-Kopf-Verschuldung zu stabilisieren.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den aktualisierten Investitionsplan für die Planperiode 2014 bis 2020 zur Kenntnisnahme. Er hat sich entschieden, diesen auf Grund der ausserordentlichen Situation bereits ohne den dazu gehörigen Finanzplan dem Parlament zur Kenntnisnahme zu unterbreiten, da sich dessen Erstellung auf Grund des Entlastungspakets verzögert, anderseits gegenüber Politik und Öffentlichkeirt Klarheit bezüglich der geplanten Investitionen geschaffen werden soll.
1. Aufgabe der Finanz- und Investitionsplanung
Der Auftrag für die jährliche Aktualisierung des Finanz- und Investitionsplan ist in Art. 43 der Gemeindeordnung geregelt. Danach hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament einen Finanz- und Investitionsplan für die nächsten fünf Jahre zur Kenntnisnahme vorzulegen. Wie in den Vorjahren sind die Zahlen für eine siebenjährige Periode dargestellt. Im Gegensatz zum Budget ist der Investitions- und Finanzplan nicht verbindlich, weil er auf einer Vielzahl von Annahmen basiert. Je länger der Zeithorizont, desto ungenauer sind die Ergebniszahlen. Zudem beeinflussen noch unbekannte und vor allem nicht beeinflussbare Faktoren die Planergebnisse mehr oder weniger stark.
Dennoch muss der Plan als verlässliches Arbeitsinstrument für bevorstehende Entscheide richtungsweisend sein. Er gibt Auskunft über die Prioritäten der realisierungsreifen Projekte und die finanzwirksamen Vorgänge und setzt aufgrund der vorgegebenen Finanzkraft die Grenzen für das Investitionsvolumen und die Verschuldung. Nicht zu unterschätzen sind die Folgekosten neuer Investitionen, die sich auf die Erfolgsrechnungen der nachfolgenden Jahre entsprechend auswirken. Als eigentliches Frühwarnsystem übernimmt der Investitions- und Finanzplan eine wichtige Aufgabe und darf auch für ein Gemeinwesen als Nonprofit-Organisation nicht unterschätzt werden. Nur mit klar definierten und massvollen Zielgrössen kann ein öffentlicher Finanzhaushalt nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden.
2. nvestitionsplan
Im Investitionsplan sind die vorgesehenen Bauprojekte aufgeführt und deren Ausgaben auf die einzelnen Planjahre verteilt. Sie sind den folgenden Kategorien zugeordnet:
Kategorie Anteil
A Werterhaltende und ausserordentliche Investitionen 35.32 %
B Entwicklungsinvestitionen 49.72 %
C Investitionsbeiträge an Kanton 6.24 %
D Investitionen mit Spezialfinanzierungen 8.72 %
Eine absolute Zuweisung ist nicht immer ohne weiteres möglich. So beinhalten beispielsweise Entwicklungsinvestitionen häufig auch einen Teil Werterhalt.
Der Beilagenteil enthält - nebst den finanzpolitischen Grundsätzen des Stadtrats – alle Projektbeschriebe mit relevanten Angaben zu den geplanten Investitionsprojekten. Die Reihenfolge entspricht dem Investitionsplan.
Trotz der finanzielle angespannten Lage will der Stadtrat die vom Volk beschlossene dringend notwendige Sanierung des Stadthauses in den Jahren 2014 und 2015 durchführen, daneben aber auf weitere werterhaltende Investitionen im Hochbaui für diese beiden Jahre verzichten. Vom ebenfalls bewilligten Projekt Andaare ist in der Planperiode die Realisierung des Ländiwegs als erste Etappe vorgesehen. Und im Programm enthalten sind ferner auch die vom Volk bewilligten weiteren Investitionsbeiträge an die Sanierung der Eissportanlage. Als noch nicht bewilligtes Projekte aufgeführt sind das neue Schulhaus im Kleinholz, unterstützt durch einen dringlichen Vorschlag, der im Mai-Parlament einstimmig genehmigt wurde, die vom Agglomerationsprogramm des Bundes unterstützten Vorhaben Bahnhofplatz West und PU Hammer sowie der Umbau/Neubau Kunstmuseum, welcher nach Verlegung des Schulbetriebs im Hübelischulhaus realisiert werden soll.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Stadthaus 6,0 6,0
Schulhaus 0,2 4,0 6,0
Eissport 6,0 1,6
Andaare 0,5 5,0 5,0
Kunstmuseum 0,6 5,0 5,0
Bahnhofplatz 0,2 0,2 0,5 0,5 8,0 8,0 -6,0
PU Hammer 0,8 7,5 6,0 -1,4
Die durch den Stadtrat priorisierten, aber noch nicht bewilligten Projekte sind mit folgenden Summen (in Mio. Fr.) eingeplant:
Projekt Organ Betrag
Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee/Olten Südwest Gemeinde 12,9
Bahnhofplatz (Westseite) Gemeinde 11,4
Neubau/Sanierung Kunstmuseum Gemeinde 10,6
Schulraumplanung / neues Primarschulhaus Gemeinde 10,2
Bei der Schulraumplanung gilt es zu ergänzen, dass das Raumprogramm für ein neues Schulhaus derzeit nochmals überprüft und Varianten der Realisierung geprüft werden, wodurch sich die Investitionskosten noch nach unten korrigieren könnten.
In der Investitionsplanung befinden sich zudem folgende in den Vorjahren priorisierte, bewilligte und ganz oder teilweise vorfinanzierte Projekte (in Mio. Fr.):
Projekt Organ Betrag
Sanierung Stadthaus Gemeinde 12,0
Attraktivierung Aareraum Andaare (Planperiode 1) Gemeinde 10,5
Eissportanlage Investitionsbeiträge Gemeinde 7,6
ERO: gesetzlicher Baubeitrag an Kanton Kanton 4,5
Im Investitionsplan nicht enthalten sind grundsätzlich Projekte, die zeitlich und/oder betraglich noch nicht abgeschätzt werden können.
Beschlussesantrag:
Der Investitionsplan für die Periode 2014 - 2020 wird mit dem aktuellen Planungsstand zur Kenntnis genommen.