Die Sparbemühungen im laufenden Jahr, um mit reduziertem Sachaufwand mit dem gleichen Personalbestand das gleiche Dienstleistungsangebot zu gewährleisten, genügen angesichts der finanziellen Situation der Stadt Olten nicht. Um insbesondere einen drohenden Cash-loss (negativer Cash-flow oder Mittelabfluss) von 14 Mio. Franken in der laufenden Rechnung zu vermeiden, setzt daher der Stadtrat ein umfangreiches Entlastungspaket 2014 und Folgejahre um, das zu wesentlichen Ausgabenreduktionen im Personal- und Sachaufwand wie auch bei den Beiträgen führt und dabei auch Auswirkungen auf der Angebotsseite beinhaltet. Er bringt dem Parlament zudem weitere geplante Prüfungsaufträge zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Ende Januar 2013 hatte der Stadtrat angekündigt, dass auf Grund von rund 20 Mio. Franken unter den budgetierten Werten liegenden Steuereinnahmen Sachaufwand, Personalaufwand und Beiträge für das laufende Jahr stark gekürzt werden müssten, um einen Geldabfluss aus der laufenden Rechnung zu verhindern. Zudem seien die vorgesehenen Investitionen im Jahr 2013 auf ein Minimum zu kürzen, um die Liquidität in den städtischen Finanzen angemessen zu sichern.
An der Märzsitzung des Gemeindeparlaments informierte der Stadtrat, die im Jahr 2013 vorgesehenen Nettoinvestitionen seien auf Grund einer Verzichts- bzw. Verschiebeplanung um rund 12,2 Mio. Franken auf rund 16,5 Mio. Franken gesenkt worden; was die laufende Rechnung 2013 angehe, befinde man sich in einer zweiten Sparrunde innerhalb der Verwaltung.
Im Rahmen der beiden Budgetkürzungsrunden konnten dann in der laufenden Rechnung gesamthaft 2,888 Mio. Franken eingespart werden: 2,179 Mio. Franken beim Sachaufwand, 0,394 Mio. Franken beim Personalaufwand und 0,335 Mio. Franken bei den eigenen Beiträgen. Die Palette der Kürzungen und Verschiebungen reichte von der Kürzung des Dispositionskredits des Stadtrates über die Streichung des Personalfestes der Stadtverwaltung und von Weiterbildungskrediten bis hin zu Kürzungen beim baulichen Unterhalt und bei Materialanschaffungen in praktisch sämtlichen Bereichen der öffentlichen Hand.
Den Einsparungen stehen 2013 Veränderungen der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen von voraussichtlich rund 27.7 Mio. Franken gegenüber, was den budgetierten Überschuss von 0.079 Mio. Franken in einen Verlust von 24.76 Mio. Franken umwandeln wird. Dieser kann teilweise aus Steuervorbezugsreserven (Fremdkapital) sowie Steuerausgleichsreserven (Eigenkapital) gedeckt werden. Zur Deckung des Haushaltes 2013 musste zudem dem Parlament ein Antrag für die Aufnahme zusätzlicher Gelder im Umfang von 15 Mio. Franken gestellt werden, die an der Juni-Sitzung im Zusammenhang mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2012 bewilligt wurde.
Damals wurde in Aussicht gestellt, dass sich der neue Stadtrat im Rahmen der Finanzplanung 2014 bis 2020 und des Regierungsprogramms 2013-2017 rasch und intensiv mit der Finanzlage der Stadt Olten befassen werde.
2. Erwägungen
2.1 Strategie
Der neue Stadtrat hat sich bereits vor seinem Amtsantritt, aber auch unmittelbar danach an mehreren Sitzungen mit der neuen Ausgangslage auseinandergesetzt. Er hat einerseits als einer der ersten Schritte den neuen Investitionsplan 2014 bis 2020 definiert (vgl. separate Vorlage), anderseits einen Entwurf für den Finanzplan 2014 bis 2020 und das Regierungsprogramm 2013-2017 verfasst, der nach der Kenntnisnahme des vorliegenden Entlastungspakets überarbeitet und finalisiert werden soll.
Um die Finanzen mittel- bis langfristig wieder ins Lot zu bringen, wählte der Stadtrat nicht die „Rasenmähermethode“, wie auch die Vorlage zum Investitionsplan unterstreicht, sondern nahm die Dienstleistungen und Unterstützungsbeiträge der Stadtverwaltung individuell und aufgabenbezogen unter die Lupe – dies mit dem Ziel, trotz Spardruck die Attraktivität und Sicherheitsanliegen der Stadt Olten und deren Weiterentwicklung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Bewertungskriterien waren demnach unter anderem: Handlungsspielraum (gesetzliche Vorgaben), Nutzen für die Bevölkerung, Beitrag zur Attraktivität und zum Image der Stadt Olten, Einzigartigkeit und Originalität des Angebots, Verhältnis von Aufwand und Ertrag (Anzahl Nutzende, Bedeutung und Alternativen für Nutzende) sowie bei Unterstützungsbeiträgen Unterstützungsbedarf und Subsidiarität.
2.2 Vorgehen
Da die Arbeiten an der Budgetierung 2014 schon im Frühling aufgenommen und auch über den Wechsel der Legislaturperiode hinweg fortgesetzt werden mussten, wurde den Direktionen einstweilen als Vorgabe mit auf den Weg gegeben, dass als Basis für den Sachaufwand das gekürzte Budget 2013 dient. Die erste Budgeterfassung ist bereits erfolgt und wird nun auf Grund des Entlastungspakets ebenfalls überarbeitet werden müssen. Sie zeigt ohne Gegenmassnahmen ein drohendes Defizit von rund 28 Mio. Franken und einen Cash-loss (negativer Cash-flow oder Mittelabfluss) von 14 Mio. Franken auf.
Da die bisherigen Massnahmen angesichts der aktuellen Finanzsituation der Stadt Olten nicht genügen, hat der Anfang August angetretene Stadtrat einen Ausschuss eingesetzt, der mit allen Verwaltungsleitern Gespräche bezüglich eines Entlastungspakets aufnahm und sie beauftragte, bis Mitte August Einsparungspotenzial in der laufenden Rechnung aufzuzeigen. Da angesichts der Finanzsituation auch Leistungsfelder überprüft werden müssen, sollten dabei alle Sacharten und alle Angebote und Dienstleistungen der Einwohnergemeinde hinterfragt und Sparpotenziale und deren Umsetzbarkeit aufgezeigt werden.
Der Stadtrat hat an mehreren Sitzungen die aufgezeigten Potenziale analysiert, aber auch zusätzliche Prüfungsaufträge erteilt. Als Resultat der intensiven Arbeiten innerhalb kurzer Zeit kann dem Parlament das vorliegende Entlastungspaket unterbreitet werden. Es besteht einerseits aus Massnahmen, die der Stadtrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen hat, da bislang keine Aufgabenbereiche komplett aufgehoben, sondern lediglich in ihrem Umfang reduziert wurden. Zweitens legt er dem Parlament Massnahmen in dessen Kompetenz (Aufhebung des Stipendienreglements, Streichung Betreuungszulage) zur Genehmigung vor. Drittens informiert er das Parlament über erfolgte Prüfungsaufträge an die Stadtverwaltung, welche angesichts des Zeitdrucks mit Blick auf das Budget 2014 einerseits, der dafür erforderlichen Prüfungsmassnahmen anderseits noch nicht abschliessend erfüllt werden konnten.
Der Stand des Entlastungspakets 2014ff. wird dem Parlament aus Transparenzgründen integral zur Kenntnis gebracht, zumal die dadurch entstehende Ausgangslage prägend sein wird für die Ausgestaltung des Finanzplans und des Budgets bzw. der in diesen zu definierenden Eckwerte (Investitionsvolumen, Steuersatz etc.).
3. Entlastungspaket 2014ff.
3.1 Vom Stadtrat beschlossene Massnahmen
Die einzelnen Massnahmen wurden treten je nach gesetzlichen Grundlagen teilweise nicht bereits auf Beginn des Jahres 2014 in Kraft. Sie umfassen im Wesentlichen:
Personalkosten:
- Pensenreduktionen in den Bereichen Steuerverwaltung, Stadtentwicklung (inkl. Umwelt und Integration), Administration Feuerwehr und Bestattungs- und Inventuramt
- Stellenaufhebungen in den Bereichen Finanzkontrolle und Polizei
- Vorzeitige Pensionierungen in den Bereichen Stadtplanung und Hauswartungen
- Reduktion KV-Lehrstellen
Der Stadtrat ist sich der Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Betroffenen bewusst und wird seine Pflichten im Rahmen der geltenden Personalgesetzgebung wahrnehmen.
Sachausgaben:
- Reduktion bzw. Streichung von Sachkrediten aus allen Bereichen, von Verbrauchsmaterial, Unterhalt und Ausrüstungen bis hin zur Aufhebung einzelner Angebote (Voliere, Sicherheitspatrouillen etc.)
Beiträge:
- Beitragsreduktionen im Kulturbereich
- Aufhebung bzw. Reduktion von Beiträgen im sozialen Bereich (Alkstübli, Lysistrada und Tagesheim Sonnegg)
- Aufhebung Beitrag an Hallenbad Kantonsschule
Zudem müssen auch die Erlass- und Beitragsgesuche für Anlässe via Dispositionskredit des Stadtrates (012.365.00) künftig einem strengeren Massstab unterworfen werden.
3.2 Vom Parlament zu genehmigende Massnahmen
a. Aufhebung Stipendienreglement (SRO 319)
Konto Bezeichnung Veränderungen gegenüber Budget 2013
2014 2015 2016 2017
230.355.01 Stipendien -20‘000 -20‘000 -20‘000 -20‘000
Die Einwohnergemeinde gewährt heute im Wesentlichen zusätzliche Beiträge (Stipendien und zinsfreie Darlehen) zu den kantonalen Stipendien; es gibt kaum Fälle, wo die Einwohnergemeinde ohne den Kanton Stipendien ausrichtet. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die kantonalen Beiträge genügen und keine zusätzlichen ausgerichtet werden sollen.
b. Teilrevision Reglement über die Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen (SRO 215)
Die Gebühren der Parkkarten für Anwohnende sind verglichen mit anderen Städten mit CHF 120 pro Jahr tief angesetzt, ebenso die Tagesbewilligung mit CHF 5. Geplant ist eine Erhöhung in den Jahren 2014 bis 2017 um jeweils 20%. Die entsprechende Teilrevision wird dem Parlament im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2014 beantragt.
c. Teilrevision Personalreglement (SRO 131)/Streichung Betreuungszulage inklusive Übergangsregelung betr. altrechtliche Familienzulage (Art. 22h lit. c)
Konto Bezeichnung Veränderungen gegenüber Budget 2013
2014 2015 2016 2017
301.00 Betreuungszulage -543‘000 -460‘000 -400‘000 -400‘000
In Anbetracht der angespannten Finanzsituation beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die im Mai 2012 als Ersatz für die frühere Familienzulage eingeführte Zulage für die Betreuung von Kindern und andern unterstützungsbedürftigen Angehörigen inklusive vom Parlament am 24. Mai 2012 beschlossene Übergangsregelung betr. altrechtliche Familienzulage als Beitrag des städtischen Personals an die Verbesserung der Finanzsituation aufzuheben. Dafür soll Art. 22h lit. c des Personalreglements (SRO 131) wie folgt abgeändert werden:
alt neu
Sozialzulagen: Den Mitarbeitenden werden Kinder- und Geburtszulagen gemäss der kantonalen resp. eidgenössischen Gesetzgebung sowie Betreuungszulagen ausgerichtet. Sozialzulagen: Den Mitarbeitenden werden Kinder- und Geburtszulagen gemäss der kantonalen resp. eidgenössischen Gesetzgebung ausgerichtet.
3.3 Prüfungsaufträge
Bei den Prüfungsaufträgen des Stadtrates an die Stadtverwaltung handelt es sich um ein erstes Paket von weiteren möglichen Massnahmen, deren Prüfung angesichts des Zeitdrucks mit Blick auf das Budget 2014 einerseits, der erforderlichen Prüfungsmassnahmen anderseits noch nicht abschliessend stattfinden konnte. Die Prüfungsaufträge sind nicht präjudizierend für das Ergebnis; auf diese Weise sollen vielmehr Grundlagen erarbeitet werden, damit der Stadtrat und bei Bedarf das Gemeindeparlament anschliessend einen fundierten politischen Entscheid fällen können.
Es wurden folgende Prüfungsaufträge erteilt:
Massnahme
Generelle Überprüfung Gebührenordnung (SRO 711)
Überprüfung Personalreglement (SRO 131) und Personalverordnung (SRO 131.1) betreffend Regelungen bei Dienstjubiläen und Austritten, im Gegenzug auch der Ferienregelung
Überprüfung Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige (SRO 132) betr. Kommunikationsspesen
Überprüfung Organisation Personaldienst
Prüfung der Auswirkungen bei der Schliessung eines oder mehrerer städtischer Museen (Historisches Museum, Kunstmuseum, Naturmuseum)
Überprüfung Ausrichtung Stadtbibliothek im Zusammenhang mit Pensionierung, Prüfung organisatorische Zusammenführung mit Jugendbibliothek
Überprüfung Administration Direktion Präsidium in Zusammenhang mit Pensionierung
Überprüfung Administration Baudirektion (Pool-Lösung)
Überprüfung Führungsstruktur Öffentliche Sicherheit
Überprüfung Organisation Publikumsdienste
Überprüfung polizeiliche Organisation
Überprüfung Parkgebühren öffentliche Parkplätze
Überprüfung Pilzkontrolle
Synergiesuche in Betrieb und Materialbewirtschaftung bei Fw, ZS und Werkhof
Prüfung Übernahme Fahrzeugunterhalt Stadtpolizei durch Werkhof
Überprüfung Fahrzeugunterhalt Feuerwehr
Prüfung Erhöhung Feuerwehrpflichtersatz (kantonale Ebene)
Prüfung Vermietung Dachfläche Feuerwehrgebäude für Nutzung Sonnenenergie
Prüfung Outsourcing Markt und Kilbi
Überprüfung Betriebsbeitrag und Subventionen an Sportpark Olten AG
Überprüfung Unterstützungsbeiträge für Sportvereine
Überprüfung Betriebsbeitrag an Provisorium 8
Überprüfung Betriebsbeitrag an Robi
Überprüfung Betriebsbeitrag und Miete für Trendsportanlage
Überprüfung Betriebsbeitrag an Ludothek
Überprüfung Betriebsbeitrag an Midnight
Überprüfung Beiträge an Spielgruppen
Überprüfung Beiträge an Pfadfinderabteilungen
Überprüfung Beitrag an Zauberlaterne
Überprüfung Beiträge an Veranstaltungen der Schulen
Neuverhandlungen über Mietpreise für die Kindergärten
Neue Hauswartlösungen Schul- und Sportanlagen
Überarbeitung Gebühren für den freiwilligen Schulsport
Überarbeitung Gebühren für Schul- und Sportanlagen
Überarbeitung Gebühren für die Musikschule
Prüfung Fondsauflösung Schüler/innen Freizeit
Kostendeckende Beiträge für auswärtige Schüler/innen in allen Bereichen
Überprüfung vertragliche Regelungen Schulzahnpflege (insb. Beiträge an Private)
Überprüfung Schulinsel: Streichung oder regionale Öffnung
Prüfung Reduktionsmöglichkeiten Sozialhilfe auf minimale gesetzliche Vorgaben
Prüfung Einsparungsmöglichkeiten Overhead Sozialdirektion und Sozialregion
Räumliche Zentralisierung Sozialregion in Olten
Überprüfung Organisation Informatik inkl. Integration ICT
Wirtschaftsförderung und Olten Tourismus: Neuverhandlungen Mietpreise
Wirtschaftsförderung: Prüfung leistungsbezogene Abgeltung
4. Finanzielle Auswirkungen
Die bereits beschlossenen Kürzungen und Abbaumassnahmen und die vom Parlament zu genehmigenden Massnahmen führen zu folgenden finanziellen Konsequenzen im Budgetjahr 2014 sowie in den folgenden Jahren (dabei ist zu beachten, dass Massnahmen im personellen Bereich sowie bei den Beiträgen 2014 aus vertraglichen Gründen in vielen Fällen noch nicht vollumfänglich wirksam werden):
2014 2015 2016 2017
-1‘793‘000 -2‘589‘000 -3‘010‘000 -3‘067‘000
Die noch in Prüfung befindlichen Massnahmen, die zu einem noch deutlicher spürbaren Leistungs- und Attraktivitätsabbau führen würden, haben mittel- bis langfristig ein theoretisches Einsparungspotenzial von maximal rund weiteren 4 Mio. Franken.
5. Zeitplan
Aufgrund der Ergebnisse aus der Parlamentsdebatte zum Entlastungspaket wird der Stadtrat den bereits bestehenden Entwurf des Finanzplans 2014 bis 2020 überarbeiten und diesen an der Novembersitzung, zusammen mit dem Regierungsprogramm 2013-2017 des Stadtrates, dem Parlament zur Kenntnis vorlegen. In der Novembersitzung, spätestens in der Dezembersitzung wird auf diesen Grundlagen auch der Voranschlag 2014 dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
Beschlussesantrag:
1. Von den vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen im Rahmen des Entlastungspakets 2014ff. wird Kenntnis genommen.
2. Der Aufhebung des Stipendienreglements (SRO 319) per 1.1.2014 wird zugestimmt.
3. Der Teilrevision des Personalreglements (SRO 131) betr. Streichung Betreuungszulage inklusive Übergangsregelung betr. altrechtliche Familienzulage (Art. 22h lit. c) per 1.1.2014 wird zugestimmt.
4. Von den erfolgten Prüfungsaufträgen wird Kenntnis genommen.
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.