Inhalt
Stadtrat
Der Stadtrat ist zuständig namentlich für:
- Planung und Koordination der Gemeindetätigkeit und Setzen der notwendigen Schwerpunkte
- Leitung und Aufsicht über die Stadtverwaltung
- Vertretung der Stadt nach aussen und Pflege der Beziehungen zu anderen Gemeinwesen
- Vollzug von eidgenössischem und kantonalem Recht, der Beschlüsse der Stimmberechtigten und des Gemeindeparlamentes
- Vorbereitung der an das Gemeindeparlament zu unterbreitenden Geschäfte
- Erlass der notwendigen Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsreglemente
- Information der Öffentlichkeit über Aufgaben, Ziele und Tätigkeiten der Stadt
- Ausübung des Disziplinarrechts gegen die von ihm gewählten Angestellten.
Der Stadtrat tagt jeden Montagmorgen. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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