Inhalt
Motion Urs Knapp (FDP) und Mitunterzeichnende betr. reglementarische Leistungen überdenken - für gesunde Finanzen/Beantwortung
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 29. September 2016
- Verfasser/Beteiligte
- Knapp Urs
- Beschreibung
- „Der Stadtrat wird aufgefordert, zur weiteren Gesundung der städtischen Finanzen die Grundlagen für die gesetzlichen, vertraglichen und reglementarischen Beiträge durch Verhandlungen, Kündigungen und andere Initiativen so anzupassen, dass diese Beiträge im Budget 2018 gegenüber dem Budget 2016 um mindestens 1‘700‘000 Franken (rund 5%) tiefer liegen.
Begründung:
Gemäss Budget 2016 bezahlt Olten gesetzliche, vertragliche und reglementarische Beiträge von 33‘555‘070 Franken. Diese hohen Beiträge sind nur vordergründig zwingend. Die Stadt Olten kann durch Verhandlungen, Kündigungen und anderer Initiativen diese Grundlagen verändern und so zusätzliche Sparmöglichkeiten erschliessen.
Mit einem Vorlauf von zwei Jahren gibt die Motion eine angemessene Sparvorgabe von 1‘700‘000 Franken was rund 5% der Gesamtsumme im Jahr 2016 entspricht. Der Stadtrat ist frei, wie er diese Sparvorgabe umsetzen will.“
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet im Namen des Stadtrates die Motion wie folgt:
Von den vom Motionär erwähnten Beiträgen (nach Budgetanpassungen) ist ein grosser Teil durch den Kanton vorgegeben. Viele Beträge können weder durch Verhandlungen oder durch ein Kündigungsrecht gegenüber dem Kanton reduziert werden. Sie basieren auf Regierungsratsbeschlüssen oder Entscheiden des Kantonsrates.
Eine grobe Übersicht der Beiträge sieht folgendermassen aus:
Position Betrag %-Anteil
Gesetzliche Vorgaben des Kantons 15'542'800 46.2%
Spezialfinanzierte Bereiche (Abwasser/Abfall) 1'915'400 5.7%
Schulgelder (nach Schulabkommen) 2'808'500 8.3%
Leistungsvereinbarungen Kommunal 3'415'000 10.1%
Beiträge an die Sozialregion 9'694'800 28.8%
Verpflichtung, bedingt beeinflussbar 262'970 0.8%
Korrekturen, nicht mehr benötigte Beiträge 35'600 0.1%
Total 33'675'070 100.0%
Gesetzliche Vorgaben des Kantons
Bei den Vorgaben des Kantons handelt es sich meist um einwohnerabhängige Pauschalbeiträge oder Beiträge welche auf Erlasse des Regierungsrates des Kantons Solothurn basieren. Diese gelten für alle solothurnischen Einwohnergemeinden.
Massgebend sind die vom Regierungsrat verfügten Beiträge. Die Stadt kann durch ihr Handeln keinen Einfluss auf die Kosten nehmen.
Es sind dies:
Konto Bezeichnung Betrag Grundlage
0212.3611.00 Beitrag an Kanton für Steuerveranlagung 850'000 Steuergesetz §187
1500.3612.00 Bezugsprovisionen Quellensteuern 10'000 Ant. einbezog. Steuer
2300.3634.00 Beitrag an Kanton für FH SO Solothurn (Rechnungsstellung.) 295'000 Fachhochschulgesetz §18
4120.3632.00 Pflegefinanzierung, Pflegekosten 985'600 Sozialgesetz
4310.3611.00 Beitrag gemäss Suchthilfegesetz 299'200 Suchthilfegesetz
5220.3611.00 Verwaltungskosten EL IV 70'400 Sozialgesetz
5220.3631.00 Ergänzungsleistung zur IV 1'830'400 Sozialgesetz
5320.3611.00 Verwaltungskosten EL AHV 105'600 Sozialgesetz
5320.3631.00 Ergänzungsleistung zur AHV 2'288'000 Sozialgesetz
5430.3632.00 Beitrag an Kanton für Alimentenbevorschussung 316'800 Sozialgesetz
5720.3636.01 Beitrag an soziale Beratungsstellen 22'900 Sozialgesetz
5721.3636.01 Beitrag an Kanton für CM-Stelle 29'900 Sozialgesetz
6220.3611.00 Beitrag an öffentlichen Verkehr 2'124'000 OeV-Gesetz
8200.3631.00 Erhebung Waldfünfliber 88'000 kant. Waldgesetz
9100.3611.00 Bezugsprovisionen Quellensteuer 190'000 Ant. Einbezog. Steuer
9100.3631.00 Pauschale Steueranrechnung 25'000 Ant. Einbezog. Steuer
9300.3621.50 Finanzausgleich 6'012'000 FILAG EG
Total 15‘542‘800
Spezialfinanzierte Bereiche
Bei den Beiträgen an spezialfinanzierte Bereiche handelt es sich im Bereich der Abwasserbeseitigung um mengenspezifische Beiträge an den Zweckverband Abwasserregion Olten und beim Abfall um vorgeschriebene Abgaben an den Altlastenfonds. Eine Kürzung dieser Beiträge hat keine Auswirkung auf die Erfolgsrechnung der Stadt, da bei einer Kürzung die Einlage in das Eigenkapital der Spezialfinanzierung entsprechend erhöht wird.
Konto Bezeichnung Betrag
7201.3612.00 Betriebskostenbeitrag Kläranlage 1'848'300
7301.3630.00 Abgabe an Altlastenfonds 67'100
Total 1‘915‘400
Schulgelder nach Schulabkommen
In den reglementarischen Leistungen sind folgende Schulabkommen mitberücksichtigt.
Konto Bezeichnung Betrag Grundlage
2110.3612.00 Schulgelder Ki.garten an and. Gde. 8'500 a)
2120.3612.00 Schulgelder Primarsch. an and. Gde 24'000 b)
2130.3612.00 Schulgelder Sek. an and. Gde. 40'000 c)
2130.3631.00 Schulgelder an Kanton 1'800'000 Vorgabe Kanton, Mittelschulgesetz Art. 23 Abs 2. RR regelt Gde-Beiträge
2200.3612.00 Schulgelder HPS 504'000 d)
2200.3636.00 Beiträge für Kinder in Heimen 432'000 d)
Total 2‘808‘500
a) Schuldgelder für den Besuch von Kindergärtner in andern Gemeinden (näherer Schulweg). Die Bewilligung liegt grundsätzlich im Ermessen des Stadtrates. (Aktuell mit Gemeinde Aarburg; aktuell 1 Schüler / Schülerin
b) Beiträge Primarschule: Schulgelder für den Besuch von Primarschulen in anderen Gemeinden. Die Bewilligung liegt grundsätzlich im Ermessen des Stadtrates. (Aktuell mit Gemeinde Aarburg; aktuell 2 Schüler / Schülerinnen )
c) Beiträge Sekundarschulen: Schulgelder für den Besuch von Sekundarschulen in anderen Gemeinden oder Kantonen. Die Bewilligung liegt grundsätzlich im Ermessen des Stadtrates; geplant 2 -4 Schüler / Schülerinnen
d) Gesetz über die Heilpädagogischen Institutionen (HIG). Festlegung des Schulgeldes durch den Regierungsrat. Geplant wurden 11 Schüler / Schülerinnen in der HPS und 18 Schüler / Schülerinnen in Heimen.
Leistungsvereinbarungen kommunal
Die grösste Einflussmöglichkeit hat die Politik bei den sich aus kommunalen Pflichten ergebenden Leistungsfeldern. Sie sind meist nicht vorgegeben oder stark verhandelbar, betreffen jedoch meist Kultur- oder Sportinstitutionen, welche den Mehrwert der Stadt ausmachen.
Es sind dies:
Konto Bezeichnung Betrag Bemerkung
2180.3636.00 Beitrag an Tagesstätten 200‘000 LV – 2017; städt. Reglement
3220.3634.00 Beitrag an Stadttheater Olten 647‘000 LV jederzeit kündbar / davon 205‘000 Fr. Rückfluss in Form von Mieterträgen
3410.3634.00 Sportpark Olten AG 700‘000 LV bis Ende 2018
3410.3636.01 Pro-Kopf-Beitrag Jugendsportförderung 28‘000 Städt. Reglement über die Jugendsportförderung
3411.3631.00 Betriebsbeitrag an Hallenbad, Kanti 120‘000 LV bis Ende 2026
3422.3636.00 Verein Robi, Betriebsbeitrag 200‘000 LV bis Ende 2017
4210.3636.01 Spitex-Verein Olten 820‘000 Gesetzliche Ausführung Sozialgesetz (SG) Art 26/142/143 - Leistungshöhe offen
5451.3636.00 Beiträge Kindertagesstätten 630‘000 LV – 2017; städt. Regl. Kindertagesstätten
6220.3634.00 Beitr. BOGG / Nachtwelle 33‘000 Vertrag mit Regionsgemeinden
7300.3611.00 Beitrag Extraktionswerk Lyss 37‘000 Tierseuchenentsorgung, ggf. Neuverhandlungen
Total 3‘415‘000
Beiträge an die Sozialregion
Die Beiträge an die Sozialregion wurden anlässlich der Beantwortung der Motion betreffend der Bürokratie in der Sozialregion sowie der Interpellation der FdP betreffend der Kosten- und Leistungssituation anlässlich der Parlamentssitzung vom 19. Mai 2016 ausführlich erläutert. Wir verweisen auf die beiden Vorlagen.
Übrige Verpflichtungen, welche bedingt beeinflussbar sind und nicht mehr benötigt Beiträge:
Bei einigen Beiträgen kann indirekt Einfluss genommen werden. Es sind z.B. die Beiträge an regionale Organisationen, welche im Rahmen der Budgetvorgaben beeinflusst werden können. Bei der Stiftung Schloss Wartenfels muss beim Austritt ein Ersatzstifter gesucht werden.
Konto Bezeichnung Betrag Bemerkung
1612.3612.00 Beitrag für oblig. Schiesswesen 19'000 VO über das Schiesswesen a.D (512.31) (ggf. Neuverhandlungen) – a)
1620.3612.00 Gemeindebeitrag RZSO 174'770 Zusammenarbeitsvertrag Zivilschutz – b)
1623.3612.00 Gemeindebeitrag an RGFS 17'000 Zusammenarbeitsvertrag Gemeindeführungsstab b)
3290.3636.00 Beitrag an Stiftung Schloss Wartenfels (Rg.) 52'200 Stiftungsbeitrag, Austritt aus Stiftung nur möglich wenn Nachfolger gefunden wird c)
Total 262‘970
- a) Einflussnahme durch Verhandlung mit Standorten von Schiesssplätzen.
- b) Generelle Budgetkürzungen, Einfluss auf den RZSO und GFS
- c) Austritt möglich, wenn ein Nachfolger im Stiftungsrat gefunden wird.
Korrekturen oder offene Beiträge
Bei den untenstehenden Beiträgen handelt es sich um Beiträge, welche auf das Budget 2017 keinen Einfluss mehr haben werden, respektive noch in Abklärung sind, ob diese über bestehende Fonds finanziert werden können.
Konto Bezeichnung Betrag Bemerkung
5440.3636.02 Beitrag an Kindesschutz 10'600 Fällt weg
7306.3612.00 Konfiskatsammelstelle: Beitrag an Entsorgung Region Zofingen 19'000 Zur Zeit noch in Abklärung ob eine Finanzierung über den bestehenden Fonds Konfiskatsammelstelle abgewickelt werden kann.
7410.3631.00 Beitrag an Kanton für Unterhalt Dünnern 6'000 Einmaliger Projektbeitrag
Total 35‘600
Zusammenfassung:
Einflussmöglichkeiten zur Kostensenkung finden sich in folgenden Bereichen:
- Schulabkommen
- Kommunale Leistungsvereinbarungen
- Bedingt beeinflussbaren Leistungen
Bei den Schulgeldern kann nur bei den Abkommen mit anderen Gemeinden eine Entlastung erzielt werden. Der Fokus beim Leistungsabbau wird sich somit vor allem auf die kommunalen Leistungsvereinbarungen beschränken. Einige Reglemente müssten dazu aufgehoben werden (Beiträge Tagesstrukturen etc.). Bei einer Kürzung von 1.7 Mio. Franken müsste dieser Bereich nahezu um 50% gekürzt werden.
Im Sinne der Erwägungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion abzulehnen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
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