Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die Teilrevisionen der Gemeindeordnung und die Ausgliederung der Stadtpolizei als eine der verschiedenen Sparmassnahmen, welche die Verwaltungsorganisation betrafen, haben den Stadtrat veranlasst, die Regierungs- und Verwaltungsorganisation der Stadt Olten auf die neue Amtsperiode hin zu überprüfen. Im vergangenen April legte er als ersten Schritt fest, dass künftig jedes Stadtratsmitglied, auch der Stadtpräsident oder die Stadtpräsidentin, je einer Direktion vorstehen wird. Bisher hatte der Stadtpräsident neben der Direktion Präsidium jeweils eine weitere Direktion, aktuell die Direktion Bildung und Sport, geführt. Als Folge davon wurde beschlossen, dass die nach der Übergabe der Stadtpolizei an die Polizei Kanton Solothurn verbliebenen Aufgaben der heutigen Direktion Öffentliche Sicherheit in andere Direktionen verschoben werden sollen.
Anfang Juli konkretisierte der Stadtrat diese Entscheide: Die Abteilung Ordnung und Sicherheit, bestehend aus den Bereichen Gewerbe, Verkehr und Empfang, wechselt per 1. August 2017 in die Direktion Präsidium, die Abteilung Publikumsdienste in die Direktion Finanzen und Informatik, welche dann in Finanzen und Dienste umbenannt wird. Neu wird die Direktion Präsidium zudem auch für die Feuerwehr, die Regionale Zivilschutzorganisation und den Regionalen Führungsstab zuständig sein. Bei weiteren Abteilungen hat sich ergeben, dass sich keine Änderung aufdrängt; so verbleiben die Abteilung Informatik bei der Finanzdirektion, die Hauswartungen bei der Baudirektion und das Aufgabengebiet Jugend bei der Direktion Bildung und Sport.
Die geplanten Änderungen sollen nun in einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates berücksichtigt werden; diese wird per 1. August 2017 in Kraft treten. Der Stadtrat benutzt zudem die Gelegenheit für eine grundsätzliche Überarbeitung der die Verwaltungstätigkeit regelnden Erlasse: Auf den gleichen Zeitpunkt hat er auf der Basis der revidierten Geschäftsordnung des Stadtrates vorbehältlich von deren Genehmigung durch das Gemeindeparlament eine einheitliche Organisationsverordnung der Stadtverwaltung Olten erlassen, welche die bisherigen Organisationsreglemente der Direktionen zusammenführt und auch die direktionsübergreifende Zusammenarbeit regelt. Im Gegenzug werden diese Organisationsreglemente sowie die ebenfalls in die neue Organisationsverordnung integrierte Geschäftsordnung der Direktionskonferenz aufgehoben.
2. Erläuterungen
Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen erläutert.
Art. 3 Allgemeine Zuständigkeit und Delegation
Im Abs. 2 wird die bisher fehlende Delegationsmöglichkeit an die Direktionskonferenz neu aufgenommen.
Im neuen Abs. 4 wird die rechtliche Grundlage für den Erlass einer Organisationsverordnung durch den Stadtrat gelegt.
Art. 4 Konstituierung und Vereidigung
Die Vereidigung des Stadtrates durch den Stadtpräsidenten bzw. die Stadtpräsidentin wird von der konstituierenden Parlamentssitzung abgekoppelt, da der Stadtrat bereits vor deren Durchführung tagt.
Art. 13 Protokollführung
Die veraltete Formulierung wird an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst.
Art. 14 Mitteilungen
Abs. 2: Der Vorbehalt betreffend Verwaltungsrechtspflegegesetz hat keine Relevanz und kann ersatzlos gestrichen werden, da die Unterschriftenregelung in alleinger Kompetenz der Stadt liegt.
Abs. 3: Nicht nur die Stadtratsbeschlüsse von öffentlichem Interesse, sondern sämtliche Beschlüsse sind in geeigneter Form zu veröffentlichen, sofern die übergeordnete Gesetzgebung dies erlaubt.
Art. 16 Unterschriftenregelung
Unterschrifts- und Visumsberechtigungen werden in der neuen Organisationsverordnung einheitlich für die Gesamtverwaltung geregelt.
Art. 17 Kompetenzen
lit. a: Auf den Erlass von Organisationsreglementen pro Direktion wird verzichtet; die Direktionen sind allgemein für die direktionsinterne Organisation im Rahmen der übergeordneten Erlasse (Geschäftsordnung des Stadtrates und Organisationsverordnung) zuständig.
lit. d: Mit Volksentscheid vom 5. Juni 2016 wurden die den Direktionen zugeordneten Fachkommissionen per Ende der laufenden Legislaturperiode aufgehoben.
Art. 18 Nachtragskredite
Die Gelegenheit wird benutzt, um die Nomenklatur des Rechnungsmodells HRM2 (Erfolgsrechnung statt Laufende Rechnung; Budget statt Voranschlag) zu berücksichtigen. Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 19 Beiträge und Subventionen
Die Formulierung „Die Grenzkosten dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden“ ist interpretationsbedürftig. Der Stadtrat geht davon aus, dass es sinngemäss darum geht, dass sich die Leistungserbringung bei einer regionalen Zusammenarbeit für die Einwohnergemeinde Olten nicht verteuern darf.
Art. 20 Kreditabrechnungen
Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 25-32 Gliederung
Die genannten Artikel werden den Beschlüssen des Stadtrates vom April bzw. Juli dieses Jahres angepasst. Auf Kurzbezeichnungen für die Direktionen wird künftig aus Gründen der Klarheit und Einheitlichkeit verzichtet. Art. 25 Abs. 3 wird aufgehoben. Die Formulierungen zu den einzelnen Direktionen werden vereinfacht und aktualisiert. berücksichtigt werden ferner die Aufhebung der ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen und die Schaffung einer neuen Finanzkommission gemäss Volksentscheid vom 5. Juni 2016.
Art. 33 Direktionskonferenz, Funktion und Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Direktionskonferenz wird präzisiert. Auf eine separate Geschäftsordnung wird wie erwähnt verzichtet.
Art. 34 Kunden- und Wirkungsorientierung, Grundsatz
Analog zur Streichung von Art. 49 Wirkungsorientierte Verwaltungsführung in der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2016 wird Abs. 2 gestrichen.
Art. 38 Finanzkontrolle und Controlling
Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 39 Kontrolle
dito
Art. 40 Controlling
dito
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten (SRO 122) vom 10. Mi 2001 (Art. 3 Abs. 2 und 4, Art. 4 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 14, Abs. 2 und 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 lit. a und d, Art. 18 Abs. 2 und 3, Art. 19, Art. 20 Abs. 3, Art. 25, Art. 26, Art. 27, Art. 28, Art. 29, Art. 31, Art. 32, Art. 33 Abs. 2 und 3, Art. 34 Abs. 2, Art. 38, Art. 39 Abs. 3, Art. 40 Abs. 2 und 3) wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Teilrevision tritt per 1. August 2017 in Kraft.
II.
Ziff. I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.