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Das Hoheitszeichen am Obertor
Solothurn hatte von allem Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass es gewillt war, in Olten tatsächlich die Regierungsgewalt zu übernehmen. Es versuchte denn auch schon früh, Olten in entscheidenden Fragen, etwa in denjenigen Rechten zu beschneiden, die der Stadt eine gewisse korporative Selbständigkeit sicherten.
So verlor Olten schon 1442 das Recht über das Blut zu richten und 1453 das Schultheissenwahlrecht. Diese als Bevormundung empfundene Haltung der Regierung schürte in Olten den Widerspruchsgeist. Schon 1583 drohte die Regierung deshalb den Oltnern, wenn sie sich nicht hielten, wie es sich gehöre, werde ihnen die Obrigkeit «ein loch durch ihre fryheit stechen». Das hinderte die Oltner allerdings nicht daran, anno 1592 ein «Burgerbuch» anzulegen, um damit, weil ihnen die Regierung einen missliebigen Bürger aufgezwungen hatte, solchen Vorkommnissen in Zukunft den Riegel zu schieben. Auch sollte in aller Zukunft niemand mehr behaupten können, schon seine Vorfahren seien zu Olten Bürger gewesen.
Mit einem eindrücklichen, am Obertor eingelassenen Wappenstein setzte Solothurn 1542 ein äusseres Zeichen seiner Herrschaft. Der Wappenstein zeigt unter dem von den Solothurner Stadtheiligen St. Urs und Viktor als Bannerträgern beseiteten, bekrönten Wappen mit dem Doppeladler, dem stolzen Zeichen der reichsfreien Stadt Solothurn, zweimal das Wappen der Stadt Solothurn, im Balken darunter das einfache Oltner Wappen mit den drei Tannen und der Jahrzahl 1542. Er wurde, nachdem er als verhasster Zeuge aus der Zeit der einstigen Untertanenschaft beim Franzoseneinfall mit Gips überpflastert worden war (und so glücklicherweise den Umsturz unbeschadet überstanden hatte), beim Abbruch des Obertores samt dem Inhalt der Turmkapsel durch den damaligen Mondwirt sichergestellt.
Während die Dokumente aus der Turmkapsel in die vergoldete Kapsel des 1845 neu renovierten Stadtturmes eingelegt wurden, blieb der Wappenstein im Gasthaus «zum halben Mond». Anno 1909 erwarb ihn die Stadt um den Betrag von 1500.- Franken und bewahrte ihn so vor dem Verkauf ins Ausland!
Foto: Der Wappenstein vom alten, 1837 abgebrochenen Oltner Obertor - ein unmissverständlicher Zeuge aus der Zeit der Solothurner Pfandherrschaft. (Historisches Museum Olten)