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«Bauverwaltung und Kommissionen nehmen ihre Aufgabe sorgfältig und verantwortungsbewusst wahr»
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung nehmen vielfältige und komplexe Aufgaben wahr. Die Prüfung von Baubewilligungsverfahren ist ein hoheitlicher Akt, der zwangsläufig nicht immer alle Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen zu erfüllen vermag, stets aber rechtsgleich ausgeübt werden muss.
Die vom Gemeindeparlament gewählten Gremien Altstadtkommission und Baukommission, die unabhängig von Stadtrat und Verwaltung operieren, beurteilen anhand spezifischer Rechtsgrundlagen unterschiedliche Sachverhalte: die Baukommission anhand der kantonalen Bauverordnung Bauprojekte und deren Rechtmässigkeit, die Altstadtkommission anhand der kantonalen Kulturdenkmäler-Verordnung abschliessend Projekte in der Altstadt, Teilen der Innenstadt sowie – notabene schon seit rund 11 Jahren – von unter Schutz stehenden Häusern und Siedlungseinheiten. Die Altstadtkommission ist dabei eine Art verlängerter Arm des Kantons, der die Pflege wichtiger Gebäude und Kulturgüter an die Stadt Olten delegiert hat.
Die gestiegenen Anforderungen an das Bauen haben in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass die Bewilligungsverfahren immer aufwändiger geworden sind und die Prüfungskomplexität generell zugenommen hat. Um die individuelle Dauer eines Verfahrens objektiv beurteilen zu können, sollten die Art und Komplexität des Bauvorhabens sowie die Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigt werden.
In seiner Darstellung macht der Verfasser der sogenannten „Einordnung“ zudem keine Unterscheidung zwischen Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren. Bei den zitierten Bauprojekten Sälipark 2020 und Arkadis handelt es sich nämlich nicht um «klassische» Baubewilligungsverfahren, sondern um wesentlich komplexere Nutzungsplanverfahren, bei welchen aktuell geltendes Baurecht geändert und eine höhere bauliche Dichte und damit letztlich auch ein substanzieller Mehrwert für die betroffenen Grundeigentümer erreicht werden soll. Im Gegenzug werden von den Behörden auf der Grundlage des kantonalen Baurechts architektonische und ortsbauliche Qualitäten eingefordert.
Gegen den Gestaltungsplan Sälipark 2020 sind rund 40 Einsprachen eingegangen. Als Folge davon läuft ein aufwändiges Rechtmittelverfahren. Die Dauer solcher Verfahren liegt nicht mehr allein in den Händen der Stadt. Im Fall des Bauprojektes der Stiftung Arkadis, in deren Stiftungsrat der Verfasser des Artikels Einsitz hat, läuft seit 2015 ein Planungsverfahren. In der Tat müsste ein Gestaltungsplanverfahren – abhängig von den eingegangenen Einsprachen – in der Regel nach rund zwei Jahren abgeschlossen werden können; die Schuld für die Verzögerung einfach der Stadt in die Schuhe zu schieben zu wollen und von einer „Verweigerungshaltung“ zu sprechen, erscheint – in Kenntnis aller Umstände – aber als etwas zu einfach.
Die Kritik, dass die Bearbeitung von Baugesuchen zu lange dauere, wird von Bauherren und Architekten in fast allen Städten geäussert. Diesbezüglich gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Auflagen an die Architektur im urbanen Raum höher als bei einem Vorhaben im ländlichen Raum sind. Die engen räumlichen Verhältnisse einer Stadt führen zu komplexeren Verfahren und auch zu einer Zunahme von zeitaufwändigen Einsprachen mit entsprechenden Beschwerdeverfahren. Professionell agierende Planer rechnen deshalb bei einem Bauprojekt auf dem Stadtgebiet von vornherein mit einer längeren Dauer.
Für Verzögerungen kann im Übrigen auch die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs sorgen. Gerade die Beratung von Bauherren durch die Verwaltung wird immer aufwändiger. Dies erhöht zwar grundsätzlich die Qualität der Verfahren, zieht diese aber auch in die Länge. Schliesslich stellen sich dem städtischen Bauinspektorat leider auch zunehmend Probleme durch unbewilligt begonnene Bauvorhaben und durch nicht bewilligungsfähige Projektänderungen während der Ausführungsphase.
Verzögerungen wurden bei der Stadt Olten von Seiten des Kantons im Übrigen bisher noch nie angemahnt. Und als Kontrollgremium über die Verwaltungstätigkeit hat die Geschäftsprüfungskommission gerade im Dezember 2018 die Abläufe im Baubewilligungsverfahren geprüft und im Anschluss daran keinerlei organisatorische Massnahmen angeregt.
Apropos Massnahmen: Der Stadtrat hat mit dem Ziel verstärkter Synergien respektive zur Bündelung der in der Verwaltung vorhandenen Kompetenzen die Stadtplanung und die Nutzungsplanung (Stadtarchitekt) per 1. Januar 2019 in der Direktion Bau konzentriert. Im Weiteren hat er selbst ein Ressourcendefizit im Bereich Hochbau und Bauinspektorat festgestellt und eine entsprechende Vorlage präsentiert. Mit zusätzlichen Kapazitäten hätte ein Umfeld für noch förderlichere Arbeit geschaffen werden sollen. Bekanntlich wurde das entsprechende Stellenbegehren von der Stimmbevölkerung aber abgelehnt.
«Schlampt die Oltner Bauverwaltung?» fragte die Schweiz am Wochenende in der «Einordnung» von OT-Chefredaktor Beat Nützi. Nein, ist der Stadtrat überzeugt; das Gegenteil ist der Fall: «Schlampen» bedeutet laut Lexikon «ohne die geringste Sorgfalt, in grober Weise nachlässig und unzuverlässig eine bestimmte Arbeit durchzuführen». Die Bauverwaltung und die in die Baubewilligungsverfahren involvierten Kommissionen nehmen ihre wichtige Aufgabe hingegen sorgfältig und verantwortungsbewusst wahr; die Dauer hängt dabei wesentlich von der Komplexität der Verfahren und von der Qualität der eingereichten Gesuche und der Zusammenarbeit zwischen Bauwilligen und Behörden ab.