Inhalt
Interpellation Fraktion SP/Junge SP betr. "Eignerstrategie der sbo des Stadtrates"/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. Mai 2018
- Beschreibung
- Am 20. März 2018 hat die SP Olten/Junge SP Region Olten zuhanden des Stadtrats folgende Interpellation eingereicht:
Die neue Eignerstrategie des Stadtrates lässt wichtige Fragen offen und weist aus Sicht der Fraktion SP/Junge SP Ungereimtheiten auf. Um ihre Aufgaben im Rahmen der in den Statuten verankerten Oberaufsicht des Parlamentes über die sbo wahrnehmen zu können, stellt die Fraktion folgend Fragen an den Stadtrat:
1. Die in der Strategie als Option vorgesehene Öffnung der Beteiligung ist mit den gültigen Statuten nicht vereinbar. Gedenkt der Stadtrat die Statuten zu überarbeiten?
2. Wie wird sichergestellt, dass durch den VR keine Schritte eingeleitet werden, die eine Änderung der Statuten erzwingen, die nicht mehrheitsfähig ist?
3. Was ist die Strategie der sbo für die AEN nach dem Weggang der AVAG?
4. Wird in Betracht gezogen, die AEN aufzulösen und das Personal in die öffentlich-rechtliche SBO zurückzurufen?
5. Welche Alternativen werden sonst noch geprüft?
6. Zu welchem Zeitpunkt wird das Parlament über die Strategie und die weiteren Schritte informiert?
7. Mit welchen Massnahmen und zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Stadtrat sicherzustellen, dass die Geschlechter im VR ausgeglichen vertreten sind?
8. Mit welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Stadtrat sicherzustellen, dass der VR die politischen Kräfte entsprechend den Wähleranteil der Wahlen 2017 widerspiegelt?
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrats wie folgt:
Zu den Fragen der Interpellanten:
1. Die in der Strategie als Option vorgesehene Öffnung der Beteiligung ist mit den gültigen Statuten nicht vereinbar. Gedenkt der Stadtrat die Statuten zu überarbeiten?
Zu dieser Frage kann vorausgeschickt werden, dass der Stadtrat aktuell keine Öffnung durch die Beteiligung von Dritten ins Auge fasst. Darum hat er in seiner Eignerstrategie unter Punkt 4.1.c lediglich die Möglichkeit einer Prüfung eingeräumt. Er möchte sich jedoch dieser Option bei wichtigen Gründen nicht verschliessen.
Im Rahmen der aktuellen Statuten ist eine Öffnung und ein Einbezug von Dritten faktisch nicht möglich. Dies insbesondere darum nicht, weil aus Sicht des Stadtrates die aktuelle Unternehmensform nicht für Beteiligungen geeignet ist. Hier müsste z.B. das Gefäss einer Aktiengesellschaft gewählt werden.
Sollte sich eine Situation aufdrängen (Notsituationen, Geschäftsfelderweiterungen etc.) in welcher eine Beteiligung durch Dritte aus strategischen oder strukturellen Gesichtspunkten Sinn macht, wird der Stadtrat die Statuten überarbeiten müssen und durch die politischen Instanzen genehmigen lassen.
2. Wie wird sichergestellt, dass durch den VR keine Schritte eingeleitet werden, die eine Änderung der Statuten erzwingen, die nicht mehrheitsfähig ist?
Eine Anpassung der Statuten ist lediglich durch das Parlament oder das Volk möglich. Der VR kann bereits heute keine Entscheide treffen, welche die Statuten verletzen.
3. Was ist die Strategie der sbo für die AEN nach dem Weggang der AVAG?
Die Frage bezüglich der Strategie für die a.en ist eine Frage zur Unternehmens- und nicht der Eignerstrategie. Die Unternehmensstrategie ist Sache des VR und kann durch den VR be-antwortet werden.
4. Wird in Betracht gezogen, die AEN aufzulösen und das Personal in die öffentlich-rechtliche SBO zurückzurufen?
Bei der Frage des Personals handelt es sich ebenfalls um eine Frage der Unternehmensstrategie und nicht der Eignerstrategie. Fragen zur Unternehmensstrategie sind durch den VR zu beantworten.
5. Welche Alternativen werden sonst noch geprüft?
Auch bei dieser Frage handelt es sich um eine Frage der Unternehmensstrategie und nicht der Eignerstrategie.
6. Zu welchem Zeitpunkt wird das Parlament über die Strategie und die weiteren Schritte informiert?
Das Parlament wird vom Stadtrat regelmässig über die Eignerstrategie informiert. Die Unternehmensstrategie, welche vom VR ausgearbeitet wird, hingegen ist nicht öffentlich.
7. Mit welchen Massnahmen und zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Stadtrat sicherzustellen, dass die Geschlechter im VR ausgeglichen vertreten sind?
Der Stadtrat vertritt die Meinung, dass die Qualifikation des VR, wie in §13 der Statuten beschrieben, massgebend für die Besetzung des Verwaltungsrates ist. Er gewichtet die Qualifikation, auch im Sinne einer gesunden Fortführung des Unternehmens höher als die Gender-frage. Der Stadtrat wird sich bei gleich qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten der Genderfrage widmen.
8. Mit welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Stadtrat sicherzustellen, dass der VR die politischen Kräfte entsprechend den Wähleranteil der Wahlen 2017 widerspiegelt?
Der Stadtrat vertritt die Meinung, wie auch in §13 erwähnt, dass der VR über hohe Management- und Führungskompetenzen oder tiefgreifende Sachkenntnisse verfügen muss. Eine politische Zugehörigkeit darf kein Argument für eine Einsitznahme im Verwaltungsrat sein. Der Stadtrat hat diesen Grundsatz auch bei der Neubesetzung der Pensionskommission erfolgreich umgesetzt. Dieser Grundsatz war auch bei der Wahl der drei neuen Verwaltungsräte massgebend. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
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