Inhalt
Interpellation Corina Bolliger (SP/JSP) betr. Energiestrategie der Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Interpellation
- Datum
- 21. März 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Bolliger Corina
- Beschreibung
- Corina Bolliger hat am 21. Januar 2018 eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Die Stadt Olten trägt das Label „Energiestadt“, welches 2016 bestätigt wurde. Die Stadt hat sich hierbei verpflichtet, erneuerbare Energien zu fördern und auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen zu setzen. Trotzdem wird auch bei neuen Bauten auf das Heizen mit Erdöl oder Erdgas anstelle von erneuerbaren Energiequellen gesetzt. Es stellt sich die Frage, welchen Handlungsspielraum die Stadt zur Förderung von erneuerbaren Energien besitzt und inwiefern sie diesen voll ausnützt.“
Die Fraktion SP / Junge SP stellt dem Stadtrat deshalb die folgenden Fragen:
1. Welche Einflussmöglichkeit hat die Stadt in den Planverfahren (Bebauungspläne, Baugesuche, etc.), um für die Energieversorgung von Neu- oder Umbauten erneuerbare Energieträger vorzuschreiben?
2. Welche Massnahmen ergreift die Stadt, um bei Neu- oder Umbauten die Attraktivität der Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger zu verbessern?
3. Welche Gründe, übergeordnete Bestimmungen oder Normen verhindern eine konsequente Forderung nach erneuerbaren Energien?
4. Zu Beginn dieses Jahrzehntes war bei der Stadt Olten ein Energiekonzept in Arbeit. Was ist der Stand dieses Konzepts? Wann wird es genehmigt? Wann ist die Umsetzung vorgesehen?
5. Wo muss konkret auf städtischer Ebene angesetzt werden, um den Anteil der erneuerbaren Energien bei Neubauten auf annähernd 100% zu erhöhen?
6. Wie gedenkt die Stadt die Energiestrategie 2050 umzusetzen? Welche konkreten Schritte sind bereits geplant?
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
Die Energiestadt Olten orientiert sich an den nationalen Zielen von EnergieSchweiz. Dabei hängt die Erreichbarkeit der ehrgeizigen Ziele von EnergieSchweiz, neben den stadteigenen Anstrengungen, auch von der kantonalen und nationalen Energiepolitik und der entsprechenden Gesetzgebung ab. Der Stadtrat lehnt sich im vorliegenden Vorstoss mit seinen Beantwortungen an die Antworten im Postulat Schär (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende betr. „Nutzung erneuerbarer Energie“ mit ähnlicher Thematik an. Dieses Postulat wurde am 23.11.2017 vom Parlament überwiesen.
Zur Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu Frage 1: Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt in den Planverfahren (Bebauungspläne, Baugesuche, etc.), um für die Energieversorgung von Neu- oder Umbauten erneuerbare Energieträger vorzuschreiben?
Im Baugesuchsverfahren kann die spezielle Berücksichtigung von erneuerbare Energien nur im niederschwelligen Bereich angewendet werden. Explizit ausgedrückt heisst dies, die Stadt Olten kann insbesondere im Bereich der Energieberatung tätig werden. Die «a.en- Energieberatung» (Aare Energie AG) bietet bereits heute eine unabhängige «Vor-Ort-Beratung» an und beantwortet alle Fragen zu den Themen «Erneuerbare Energie» und «Energieeffizienz». Vorschriften und Auflagen betreffend erneuerbaren Energien, welche über die übergeordnete Gesetzgebung (Bund, Kanton) hinausgehen, können nicht im Baubewilligungsverfahren verfügt werden, sondern müssen im Zonenplan und dem zugehörigen Zonenreglement der Stadt Olten umgesetzt werden. Das heisst explizit, im Rahmen der anstehenden Revision der Ortsplanung samt dem üblichen Nutzungsplanverfahren – mit öffentlicher Auflage und Einsprachemöglichkeit - werden die Ergebnisse durch Zonenvorschriften grundeigentümerverbindlich rechtskräftig festgelegt. Selbstverständlich bedarf eine allfällige Festlegung von Vorschriften und Auflagen betreffend erneuerbaren Energien im neuen Zonenplan und dem zugehörigen Zonenreglement vorgängig eine breite politische Debatte.
Im Gestaltungsplanverfahren (Nutzungsplanverfahren) können im Dialog mit der betroffenen Grundeigentümerin spezielle Vorschriften betreffend erneuerbaren Energien grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Als Beispiel sei hier der Gestaltungsplan «Bornfeld – Erlimatt» erwähnt, wo für die Wärmeversorgung des gesamten Entwicklungsgebietes Bornfeld / Erlimatt / Kleinholz ein Wärmeverbund realisiert werden konnte, bei welchem primär Pellets als Energieträger eingesetzt werden. Die Anschlusspflicht an den vorgenannten Wärmeverbund ist im Gestaltungsplan vorgeschrieben und daher grundeigentümerverbindlich. Die Heizzentrale ist zudem so dimensioniert, dass auch weitere Gebiete im Kleinholz mit Fernwärme versorgt werden können. Seit einiger Zeit ist auch die städtische Stadthalle Kleinholz an diesen Wärmverbund angeschlossen.
Bei der Überarbeitung des Gestaltungsplanes Olten Südwest ist man bezüglich dem Einsatz von erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung mit der Grundeigentümerin bereits im Gespräch.
Zu Frage 2: Welche Massnahmen ergreift die Stadt, um bei Neu- oder Umbauten die Attraktivität der Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger zu verbessern?
Siehe Antwort 1
Zu Frage 3: Welche Gründe, übergeordnete Bestimmungen oder Normen verhindern eine konsequente Forderung nach erneuerbaren Energien?
Keine. Wie bereits in der Antwort 1 festgehalten, bedarf eine allfällige Festlegung von Vorschriften und Auflagen betreffend erneuerbaren Energien im neuen Zonenplan und dem zugehörigen Zonenreglement vorgängig eine breite politische Debatte.
Zu Frage 4: Zu Beginn dieses Jahrzehntes war bei der Stadt Olten ein Energiekonzept in Arbeit. Was ist der Stand dieses Konzepts? Wann wird es genehmigt? Wann ist die Umsetzung vorgesehen?
Die Stadt Olten arbeitet an keinem eigenen Energiekonzept. Wie einleitet erwähnt, hält sie sich die Stadt Olten an die nationale Energiepolitik und das Energiekonzept des Kantons Solothurn. Hingegen hat der Stadtrat im Jahr 2012 eine Energie- und Klimastrategie verabschiedet. Diese wird nach Möglichkeit im Zusammenhang mit grösseren Bauvorhaben umgesetzt, so ist beispielsweise derzeit eine Grundwasserwärmenutzung im Areal Olten SüdWest in Prüfung.
Zu Frage 5: Wo muss konkret auf städtischer Ebene angesetzt werden, um den Anteil der erneuerbaren Energien bei Neubauten auf annähernd 100% zu erhöhen?
In der Ortsplanung. Erläuterungen siehe Antwort 1.
Zu Frage 6: Wie gedenkt die Stadt die Energiestrategie 2050 umzusetzen? Welche konkreten Schritte sind bereits geplant?
Die Stadt Olten richtet sich nach der kantonalen und nationalen Energiepolitik und der entsprechenden Gesetzgebung. Konkrete Schritte gestützt auf die Energiestrategie 2050 (Inkrafttreten Gesetzesrevision und Verordnung 1. Januar 2018!) sind noch keine eingeleitet. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
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