Inhalt
Postulat Andrea Leonhardt Mohr (SP/JSP) und Mitunterzeichnende betr. Lohngleichheit und Geschlechterquoten beim Personal der Stadtverwaltung Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. März 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Andrea Leonhardt Mohr (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 28. September 2017 haben Andrea Leonhardt Mohr (SP/JSP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein in der eidgenössischen Verfassung formuliertes Grundrecht .
Der Stadtrat hat sich durch die Unterzeichnung der Lohngleichheitscharta verpflichtet, der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt Olten besondere Beachtung zu schenken und eine nachhaltige Strategie zur Gleichheit der Geschlechter unter den städtischen Angestellten zu erarbeiten.
Die städtische Kommission zur Gleichstellung von Frau und Mann, die bisher beratende Instanz des Stadtrates hinsichtlich Gleichstellungsfragen war, wurde im Rahmen der Revision der Gemeindeordnung per Ende Legislatur 2013-2017 aufgelöst.
Daher stellen sich folgende Fragen:
1. Inwiefern gewährleistet der Stadtrat die Lohngleichheit unter den Geschlechtern? Besteht eine Absicht, die aktuellen Anstellungsverträge hinsichtlich Lohngleichheit zu überprüfen und falls nötig anzupassen?
2. Aufgrund welcher Zahlen/Kriterien wird der aktuelle Stand sowie die weitere Entwicklung der Saläre erhoben?
3. Welche Geschlechterverteilung besteht auf den verschiedenen Hierarchieebenen?
4. Wie gewährleistet der Stadtrat bei aktuellen bzw. zukünftigen Personalwechseln eine optimale Besetzung hinsichtlich der Geschlechterverteilung?
5. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass bei neuen Stellenbesetzungen die Lohngleichheit eingehalten wird?
6. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die geplanten bzw. getroffenen Massnahmen auch in Institutionen umgesetzt werden, an denen die Stadt beteiligt ist (z.B. aen, BOGG)?
7. Wer ist innerhalt der Stadtverwaltung zuständig für Gleichstellungsfragen?»
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
1. Formelles
Die Form des Vorstosses entspricht einer Interpellation; insbesondere fehlt der Gegenstand, welcher postuliert würde. Die Beantwortung ist daher auf die gewählte Form ausgerichtet.
2. Zu den einzelnen Fragen
1. Inwiefern gewährleistet der Stadtrat die Lohngleichheit unter den Geschlechtern? Besteht eine Absicht, die aktuellen Anstellungsverträge hinsichtlich Lohngleichheit zu überprüfen und falls nötig anzupassen?
Seit 2009 wendet die Stadtverwaltung das Funktionsbewertungsverfahren Abakaba an, das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt wurde und in seiner Merkmalsauswahl die Forderung nach Geschlechterunabhängigkeit berücksichtigt. Die frühere Unterteilung nach Führungs- und Fachfunktionen wurde dabei durch die Bemessung auf Grund der vier Kriterien intellektuelle, psychosoziale, physische und Führungsanforderungen und Belastungen ersetzt. Es handelte sich im damaligen Zeitpunkt um das einzige deutschsprachige Arbeitsbewertungsverfahren, das die Rechtsnormen für Arbeitsbewertungsverfahren im EU-Raum erfüllte.
Mit dem Bewertungssystem wird jede Funktion nach bestimmten Kriterien bewertet und in eine Lohnklasse eingestuft. Diese Einstufung wird bei einer Stellenbesetzung geschlechterunabhängig angewendet. Und auch die Stundenansätze für die Beschäftigten im Stundenlohn basieren auf Abakaba-Einstufungen. Festzuhalten gilt es zudem, dass auch Familienjahre bei der Berechnung des Anfangslohns angerechnet werden. Es besteht somit kein Bedarf für eine Überprüfung bzw. Anpassung der Anstellungsverträge.
2. Aufgrund welcher Zahlen/Kriterien wird der aktuelle Stand sowie die weitere Entwicklung der Saläre erhoben?
Der Stand der Lohngleichheit gemäss Antwort 1 verändert sich nicht.
3. Welche Geschlechterverteilung besteht auf den verschiedenen Hierarchieebenen?
Insgesamt liegt der Anteil weiblicher Mitarbeitender in der Stadtverwaltung Olten bei 45%. In den verschiedenen Hierarchiestufen sieht er in etwa wie folgt aus:
- Stadtrat: 40%
- Direktionsleitungen 0%
- Abteilungsleitungen 35%
- Bereichsleitungen und Abt.-Stv. 50%
- Stab- und Fachstellen 50%
4. Wie gewährleistet der Stadtrat bei aktuellen bzw. zukünftigen Personalwechseln eine optimale Besetzung hinsichtlich der Geschlechterverteilung?
Bei Stellenbesetzungen sind die wichtigsten Voraussetzungen die Erfüllung des Stellenprofils und der geforderten Qualifikationen und die Kompatibilität mit den Erwartungen des Arbeitgebers; weitere wichtige Aspekte sind, ob die Bewerbenden das jeweilige Team ergänzen, und Genderfragen. Hier ist der Stadtrat je nach Situation, das heisst Anteil der männlichen und weiblichen Mitarbeitenden, auch bereit, bei gleicher Eignung weiblichen Mitarbeitenden den Vorzug zu geben.
5. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass bei neuen Stellenbesetzungen die Lohngleichheit eingehalten wird?
Durch die Anwendung des erwähnten, «neutralen» Bewertungssystems ist die Einhaltung der Lohngleichheit gewährleistet.
6. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die geplanten bzw. getroffenen Massnahmen auch in Institutionen umgesetzt werden, an denen die Stadt beteiligt ist (z.B. aen, BOGG)?
Die Ausgliederung von Geschäftsfeldern wie im Falle der sbo oder der Stadttheater Olten AG erfolgt unter anderem mit dem Ziel einer Flexibilisierung, um rasch und marktgerecht auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können; Einschränkungen dieser Flexibilisierung müssen daher wohl überlegt sein. Dennoch hat der Stadtrat als Vertreter der Eignerin Stadt Olten in die in Erarbeitung befindlichen Eignerstrategien die Formulierung aufgenommen, dass die Tochterfirmen eine sozialverträgliche, genderorientierte Personalpolitik zu betreiben haben. Entsprechende Parameter sind noch zu definieren. Im Falle der BOGG ist zudem festzuhalten, dass die Stadt Olten nicht Mehrheitsaktionärin ist, im Falle der a.en, dass diese eine Beteiligung der sbo und nicht direkt der Stadt Olten darstellt.
7. Wer ist innerhalt der Stadtverwaltung zuständig für Gleichstellungsfragen?
Die Zuständigkeit für die interne Anwendung liegt beim Personaldienst, bestehend aus einem männlichen und einer weiblichen Mitarbeitenden, und bei der Betriebskommission. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
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