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FAQ
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Das Thema Work-Life-Balance wird bei der Stadtverwaltung auch in die Aus- und Weiterbildungsangebote eingebaut. In Führungskursen wird Work-Life-Balance besonders thematisiert. Ebenso werden Kurse über Stressmanagement und Arbeitsgestaltung angeboten.
Auf der Basis einer 42-Stunden-Woche beträgt die tägliche Soll-Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte 8 Stunden 24 Minuten bzw. 8 Stunden und 32 Minuten (einschliesslich einer Vorarbeitszeit von 8 Minuten für die Schliessung der Büros zwischen Weihnachten und Neujahr), für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad.
Die weitere Lohnentwicklung verläuft individuell: Aus dem alljährlich durchzuführenden Mitarbeitendengespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden ergibt sich ein Beurteilungswert. Dieser bildet die Grundlage für die individuelle Lohnentwicklung.
Das Gemeindeparlament beschliesst jährlich über eine allgemeine Anpassung der Löhne zur Erhaltung der Kaufkraft. Die Jahresbesoldung wird in 13 Teilen ausbezahlt; die 13. Monatsbesoldung wird je hälftig im April und Oktober ausgerichtet.
In Anerkennung der Treue zur Arbeitgeberin erhalten Mitarbeitende vom 15. bei der Stadt geleisteten Dienstjahr an alle 5 Jahre eine Dienstaltersgratifikation. Sie kann wahlweise in Form einer finanziellen Abgeltung oder als Freizeit während 22 Arbeitstagen bezogen werden. Aus betrieblichen Gründen kann die Direktion die Wahlfreiheit auf die Hälfte einschränken.
Ja. Folgende Ausbildungen bieten wir an:
Fachmann/-Frau Betriebsunterhalt EFZ
Kaufmann/Kauffrau, öffentliche Verwaltung EFZ
Wenn du dich bewerben möchtest, dann solltest du folgende Unterlagen einreichen an bewerbungen@olten.ch:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Foto
- Alle Zeugniskopien der Oberstufe
- Check S2 evtl. S3
Auskunft zu der KV-Lehrstelle erteilt gerne Frau Regula Slaschek, HR-Beraterin und Berufsbildnerin, Tel. 062 206 12 64 oder E-Mail regula.slaschek@olten.ch
Für die KV-Lehrstelle 2025 nehmen wir keine Bewerbungen mehr an.
Auskunft zu der Lehrstelle Betriebsunterhalt erteilt gerne: Herr René Grolimund, Chef-Hauswart, Tel. 079 445 05 59 oder E-Mail rene.grolimund@olten.ch
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Informationen zu den gesetzlichen Feiertagen finden Sie hier:
https://so.ch/allgemeine-informationen/gesetzliche-feiertage/
Unbezahlter Urlaub kann bis zur Höchstdauer von 6 Monaten innerhalb von 5 Jahren gewährt werden.
Arbeitsfreie Feiertage sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Berchtoldstag (2. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai) Nachmittag
- Auffahrt, Pfingstmontag
- Fronleichnam, Nationalfeiertag (1. August)
- Maria Himmelfahrt (15. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Heiligabend (24. Dezember) Nachmittag, Weihnachten (25. Dezember)
- Stephanstag (26. Dezember)
- Silvester (31. Dezember) Nachmittag
Der Fundservice Schweiz «easyfind.ch» ist auch im Kanton Solothurn verfügbar. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie im Internet danach suchen oder direkt eine Verlustmeldung erfassen.
Haben Sie jedoch einen Gegenstand gefunden, muss dieser in einem Fundbüro oder bei der Polizei abzugeben werden.
Für Fundgegenstände gibt es in Olten folgende Anlaufstellen:
- Polizei Kanton Solothurn:
Polizeiposten Olten City, Dornacherstrasse 1
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 - 12:00 / 13:30 - 17:30
Sa 9:00 - 16:00
Tel. 062 311 89 50
Regionenposten Olten, Solothurnerstrasse 233 (USEGO-Areal)
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 / 13:30 - 17:30
Sa 8:00 - 12:00
Tel. 062 311 80 80
- Fundservice der SBB:
Bahnhof Olten, beim Reisezentrum (Gleis 7)
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.00 - 19.30
Sa 7.00 - 18.30
So 9.00 - 18.30
Tel.: 0848 44 66 88
- Busbetrieb Olten Gösgen Gäu
Industriestrasse 30-34, 4612 Wangen bei Olten
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 11.30 / 13.30 - 16.30
Tel.: 062 207 10 40
Die Einwohnergemeinde Olten bietet in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft Aarau das sogenannte Kulturstellennetz an: An insgesamt zwölf Standorten mit bester Fussgängerfrequenz stehen mit Ausnahme der Wandmontage am westlichen Teil der Holzbrücke je vier Plakatstellen mit dem Format F4 (89.5 x 128 cm) zur Verfügung, die wie folgt genutzt werden können:
- 2 Stellen für den freien Plakatanschlag, der Anschlag ist Sache der Veranstalter.
- 1 Stelle für Grossveranstaltungen gemäss Reservation bei der Gewerbepolizei (Tel. 062 206 14 07, gewerbe@olten.ch).
Der Unterhalt der Plakatstellen erfolgt durch den städtischen Werkhof wie folgt:
· Die für den freien Plakatanschlag zur Verfügung stehenden Flächen werden jeweils am Montag jeder geraden Woche vollständig gereinigt, d.h. sämtliche Plakate entfernt.
· Die Anzahl Flächen für Plakate von Grossveranstaltungen etc. sind bei der Gewerbepolizei zu reservieren und die Plakate abzugeben. Es sind nach Möglichkeit Plakate des Formates F4 (89.5 x 128 cm) zu verwenden. Der Anschlag erfolgt terminbezogen durch den städtischen Werkhof.
Folgende Standorte stehen für den freien Plakataushang zur Verfügung:
- Bahnhofpassage, Bereich Springbrunnen
- Bahnhofplatz, Fussgängerübergang Gösgerstrasse
- Baslerstrasse, Areal Stadtpark
- Engelbergstrasse, Sälischulhaus
- Holzbrücke, Seite Altstadt (Wandmontage beide Flächen freier Aushang)
- Mühlegasse, Bushaltestelle Dünnernbrücke
- Munzingerplatz, bei den Telefonkabinen
- Sportstrasse, Parkplatz Stadthalle
- Winkelunterführung, Seite Aarauer-/Tannwaldstrasse
- Areal Kantonsspital
- Bifangplatz
- Sälipark
- Begleitbrief: Er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren und aus welchen Gründen Sie eine gute Wahl sind. Mit dem Brief zeigen Sie dem Arbeitgeber auch, dass Sie in Zukunft gerne an den Zielen der Firma mitarbeiten möchten. Schreiben Sie keine Serienbriefe, sondern für jede Bewerbung einen eigenen Brief.
- Lebenslauf (CV): Er gibt den Arbeitgebern Informationen über Ihre Person, Ihren Ausbildungsweg und Ihre Weiterbildungen, die bisherigen Berufsstationen und die dabei erworbenen Erfahrungen, Ihre Sprach- und Informatikkenntnisse. Es gibt zahlreiche Vorlagen, wie ein Lebenslauf auszusehen hat und was er beinhalten soll. Schauen Sie sich vorab einige Beispiele aus dem Internet oder von Freunden und Bekannten an und lassen Sie sich inspirieren.
- Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen: Wichtig ist eine lückenlose und mit Zeugnissen dokumentierte Darstellung der beruflichen Tätigkeiten. Legen Sie auch die Abschlussbestätigungen Ihrer letzten Ausbildung sowie von relevanten Weiterbildungen bei. Aber Achtung: Niemals die Originale verschicken, sondern Kopien!
- Alles in ein Dossier: Lesen Sie Ihre Bewerbung sorgfältig durch und achten Sie auf Flüchtigkeitsfehler. Viele Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein Dossier (Plastikmäppchen oder Kartonmappe) gelegt wird. Versenden Sie die Unterlagen ungefaltet in einem C4-Umschlag. Vergewissern Sie sich, dass die Frankatur und der Absender stimmen.
Notieren Sie sich eigene Fragen, die Sie stellen möchten. Zum Beispiel zur Firma, den konkreten Aufgaben, zum Team oder zur Einführung.
Bereiten Sie sich auf mögliche Fragen zu Ihrem Lebenslauf, Ihren Stärken und Schwächen, Ihren Gehaltswünschen oder zu Ihren Vorstellungen zur ausgeschriebenen Stelle vor. Wenn möglich üben Sie ein Gespräch mit Freunden.
Wählen Sie die passende Kleidung – entsprechend der Position und keine Freizeitbekleidung.
Nehmen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit: die Stellenausschreibung, Ihr Bewerbungsdossier, Ihre Fragen, einen Notizblock und Schreibzeug sowie Ihre Agenda.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber hat die Pflicht, Lohn und Sozialleistungen zu bezahlen und Ferien zu geben.
Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten. Was durch die beiden Parteien im Vertrag nicht festgehalten wird, regeln oft andere Gesetze oder Reglemente, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht und die Gesamtarbeitsverträge.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft seco finden Sie weitere Informationen zu Arbeitsverträgen.
Falls der Vertrag nur für eine kurze Zeitspanne gilt oder die Arbeit unregelmässig geleistet wird, ist es möglich, sich den Ferienanteil am Ende jedes Monats mit dem Gehalt auszahlen zu lassen. In diesem Fall ist es allerdings unabdingbar, dass der Betrag im genauen Verhältnis zu den Ferien steht und er auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen wird.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft seco finden Sie weitere Informationen.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft seco finden Sie weitere Informationen zu Lohn bei Krankheit.
Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Es kann auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittler beizuziehen. Oder Sie sprechen erst einmal mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Vielleicht kommen Sie so auf Tipps, die weiterhelfen.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ist Ihnen Ihre Arbeitsstelle gekündigt worden, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Können Sie keine Stelle finden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu müssen Sie allerdings in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Wenn Sie die Arbeitsstelle selber gekündigt haben oder Sie der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber Anlass zur Kündigung gegeben haben (so genannte selbst verschuldete Arbeitslosigkeit), müssen Sie mit einer vorübergehenden Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengelder rechnen.
Bei drohender Arbeitslosigkeit sollten Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihres Wohnorts anmelden. Das RAV ist die Verbindungsstelle zwischen Arbeitslosen und den Arbeitslosenkassen. Es informiert Sie über Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung. Das RAV vermittelt auch Stellen und berät Sie zu Weiterbildungskursen und Beschäftigungsprogrammen.
Hier finden Sie Informationen zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Administration der drei RAV (RAV Solothurn, RAV Olten und RAV Plus): Tel.-Nr.: 032 627 96 96, E-Mail: rav@awa.so.ch
Mit einer Weiterbildung können Sie dem Arbeitgeber zeigen, dass Sie sich für die Arbeit interessieren und dazulernen möchten. Sie setzen damit ein klares und positives Signal.
Nach einer Weiterbildung können Sie vielleicht eine neue Aufgabe im Betrieb übernehmen oder Sie erhalten mehr Lohn. Dies müssen Sie natürlich mit dem Arbeitgeber besprechen. In manchen Fällen kann eine Weiterbildung sogar helfen, eine neue Stelle zu finden.
Viele Kantone bieten Integrationskurse an, in denen Migrantinnen und Migranten, die noch nicht lange in der Schweiz leben, Deutsch lernen oder mehr über das Leben in der Schweiz erfahren können. Oft bieten diese Kurse eine Kinderbetreuung an.
Integrationsangebote
- Zu welchem Thema will ich mich weiterbilden?
- Wie viel Zeit kann ich investieren?
- Kann ich Kurse tagsüber oder am Abend besuchen?
- Was ist mein Ziel (z.B. ein bestimmter Abschluss oder eine Zwischenlösung)?
- Wie viel kann und will ich für die Weiterbildung bezahlen?
- Unterstützt mich mein Arbeitgeber? Bezahlt er mir einen Teil der Weiterbildung?
- Wie weit kann der Kursort von meinem Wohnort entfernt sein?
- Gibt es eine Kinderbetreuung?
Berufsberatung: Hier finden Sie eine Weiterbildungsdatenbank, in der Sie gezielt nach passenden Angeboten suchen können.
- Erreiche ich mit dem Kurs mein Weiterbildungsziel?
- Bietet die Schule persönliche Beratungsgespräche an?
- Kann ich den Kurs mit einem anerkannten Zertifikat oder Diplom abschliessen?
- Wenn der Kurs auf eine anerkannte Prüfung vorbereitet: Wie viele Teilnehmer dieser Schule haben in den letzten Jahren die Prüfung bestanden?
- Gibt es für den Kurs auch Hausaufgaben zu erledigen? Habe ich genügend Zeit und einen ruhigen Ort dafür?
- Kann ich den Kurs notfalls vor Beginn absagen? Was sind die Bedingungen dafür?
Grundsätzlich gilt: Ein eidgenössisch anerkannter Abschluss ist ein sicherer Wert. Viele Anbieter in der Erwachsenenbildung haben ein Zertifikat erhalten, das auf die gute Qualität der Ausbildung hinweist. Das am weitesten verbreitete Zertifikat heisst eduQua.
eduQua: Die Website des Qualitätszertifikats eduQua enthält auch viele Tipps, wie eine gute Weiterbildung gefunden werden kann und auf was bei der Auswahl zu achten ist.
Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist.
Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozialen Berufen und Kunst ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig. Das gilt auch für Fachhochschulabschlüsse. Vor allem in den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind andere Institutionen zuständig.
Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: ausführliche Informationen über die Anerkennung von ausländischen Diplomen und über die verschiedenen Anlaufstellen.
CRUS: Auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten finden Sie Informationen zur Anerkennung von Maturitäts- und Universitätsabschlüssen.
Validierung von Bildungsleistungen bedeutet, dass Sie Ihr bisheriges Wissen und Ihre Erfahrungen in einem bestimmten Arbeitsgebiet dokumentieren und prüfen lassen. Sie müssen während mindestens fünf Jahren Erfahrungen in der Arbeitswelt in diesem Berufsfeld gesammelt haben. Nun können Sie diese Erfahrungen validieren lassen und somit einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen. Dabei identifizieren, analysieren und dokumentieren Sie Ihr Berufswissen in einem Dossier. Expertinnen und Experten des Berufs beurteilen Ihr Dossier. Wenn die Kompetenzen den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen, erhalten Sie den Ausweis. Wenn noch Lücken bestehen, können Sie sie mit ergänzender Bildung füllen.
Eine erwachsene Person kann eine Berufslehre aber auch auf dem 2. Bildungsweg nachholen. Auch hier müssen Sie mindestens fünf Jahre Erfahrungen in der Arbeitswelt in einem bestimmten Berufsfeld mitbringen. Nun müssen Sie allerdings noch die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des Lehrberufs lernen, zum Beispiel in einer entsprechenden Berufsschule. Für weit verbreitete Lehren wie etwa die kaufmännische Lehre gibt es spezielle Klassen für Erwachsene. Übrigens: Jedes Jahr legen in der Schweiz nach der passenden Vorbereitung über tausend erwachsene Personen eine eidgenössisch anerkannte Lehrabschlussprüfung ab.
Berufsberatung: Hier finden Sie nähere Informationen über den 2. Bildungsweg und das Nachholen von Berufsabschlüssen.
Wer Probleme hat, die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung zu bezahlen, kann an verschiedenen Orten um Hilfe bitten. Es gibt die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu erhalten. In jedem Kanton gibt es eine Stipendienstelle. Dort kann man ein Gesuch einreichen. Die Stipendienstellen informieren auch über andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Einige private Stiftungen helfen Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ebenfalls bei der Finanzierung der Weiterbildung.
Die Website www.ausbildungsbeitraege.ch gibt einen guten Überblick über das Stipendienwesen und enthält alle Adressen der verschiedenen Stipendienstellen.
Seit ein paar Jahren kann man diese Tätigkeiten auf dem Sozialzeitausweis festhalten. So können Sie zeigen, in welchen Bereichen Sie schon Erfahrungen machen konnten. Fragen Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Ihre Vorgesetzten nach dem Sozialzeitausweis. Sie können ihn auch bei einer Stellenbewerbung vorlegen.
Sozialzeitausweis: Informationen zum Schweizer Sozialzeitausweis
Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.
Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.
Zahlreiche Gemeinden veröffentlichen im Internet ein Vereinsverzeichnis. Man kann thematisch oder alphabetisch nach Vereinen suchen, findet die Kontaktinformationen und erfährt vielfach auch, welche Veranstaltungen die Vereine geplant haben.
Wenn Sie mehr über einen Verein erfahren möchten, rufen Sie am besten die angegebene Kontaktperson an oder schreiben Sie ein E-Mail. Die meisten Vereine freuen sich über Interessentinnen und Interessenten.
Oltner Vereine
Veranstaltungen in Olten
- gleichgesinnte Menschen, die mit Ihnen zusammen einen Verein gründen wollen und bereit sind, gewisse Aufgaben zu übernehmen;
- schriftliche Statuten, die den Vereinszweck und die Organisation beschreiben;
- eine Gründungsversammlung, an der man die Statuten genehmigt und den Vorstand wählt. Der Verein ist übrigens bereits nach der Versammlung rechtsgültig.
- allenfalls einen Eintrag im Handelsregister, falls der Verein für die Erfüllung seines Zweckes ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreibt und mehr als 100’000 Franken Jahresumsatz erzielt.
Übrigens: Auch Migrantinnen und Migranten haben das Recht, einen Verein zu gründen und natürlich Mitglied in einem Verein zu werden.
Vitamin B: Der Verein von A bis Z
Zeitschrift «Beobachter»: So gründe ich einen Verein.
Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz. Von Schweizerinnen und Schweizern wird in diesem Zusammenhang Offenheit gegenüber Fremden erwartet. Und von Migrantinnen und Migranten will man, dass sie eine der Landessprachen lernen und sich mit den Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz vertraut machen.
Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen.
Bundesamt für Migration: häufig gestellte Fragen zum Thema Integration
Solche Vereinbarungen betreffen zumeist Personen, die aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union oder Freihandelsassoziation stammen und noch keine Niederlassungsbewilligung haben. Aber auch bereits ansässige Migrantinnen und Migranten können betroffen sein. Nämlich dann, wenn sie durch ihr Verhalten oder aufgrund anderer Umstände riskieren, das Aufenthaltsrecht zu verlieren.
Integrationsvereinbarung: So lautet der Text in der entsprechenden Verordnung
Das Erlernen einer Sprache braucht Zeit, Geduld und viel Übung. Besonders am Anfang kann das schwierig sein; lassen Sie sich aber davon nicht entmutigen. Am besten Sie besuchen eine der zahlreichen Sprachschulen; es gibt teils spezielle Kurse für Migrantinnen und Migranten. Gemeinsam mit anderen zu lernen, ist motivierend und macht mehr Spass. Informieren Sie sich über die Angebote und Preise. Ihre Sprachkenntnisse können Sie zusätzlich verbessern, indem Sie sich mit anderen Personen unterhalten, Zeitungen, Texte im Internet oder Bücher in deutscher Sprache lesen, Radio hören oder fernsehen.
Lokale Sprachkurse
Kinder, die noch Mühe mit dem Deutschen haben, können den Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während ein bis zwei Jahren.
Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes.
Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
Integrationsklasse
Deutsch als Zweitsprache
Viele Gemeinden bieten auch Integrationskurse an. Sie erfahren dort etwa, wie das Schulsystem funktioniert, wie man den Abfall richtig entsorgt oder welche Regeln im Zusammenleben mit den Nachbarn gelten. An Staatskundekursen lernen Migrantinnen und Migranten zudem, wie der schweizerische Staat aufgebaut ist und wie das politische Leben funktioniert. Diese Kurse sind in erster Linie für Ausländerinnen und Ausländer gedacht, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen; sie können aber auch von anderen Migrantinnen und Migranten besucht werden.
Auch private Hilfswerke und Organisationen sowie Gewerkschaften stellen spezielle Integrationsangebote zur Verfügung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder den Organisationen und nutzen Sie die Möglichkeiten.
Lokale Integrations-Angebote
Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.
Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr eigenes Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.
Kultur- und Freizeitangebote
Vereinsliste
Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Wer Opfer rassistischer Diskriminierung geworden ist, wendet sich am besten an eine Anlauf- und Beratungsstelle und lässt sich beraten. Informationen zum Thema findet man auch im Rechtsratgeber «Rassistische Diskriminierung». Er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herausgegeben und ist kostenlos im Internet erhältlich.
Fachstelle für Rassismusbekämpfung: Verzeichnis der Anlauf- und Beratungsstellen
Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin informieren.
In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.
- 12 Jahre wohnhaft in der Schweiz (Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählen doppelt)
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse (z.B. Sprachkenntnisse)
- Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in der Schweiz
- Erfüllung finanzieller Verpflichtungen
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund.
Bundesamt für Migration: weitere Informationen zum Thema:
ch.ch: weitere Informationen zur Einbürgerung
Bürgergemeinde Olten - Einbürgerung
Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern bereits bei 15 Prozent; ihre Zahl nahm aber während des Ersten Weltkriegs als Folge der Abwanderung wieder ab.
1934 trat dann das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte.
Staatssekretariat für Migration: Weitere Informationen zum Thema
In den Alpen leben nur rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Mittelland zwischen Genfersee und Bodensee. Weite Gebiete des Mittellandes wachsen immer mehr zu städtisch besiedelten Agglomerationen zusammen. Die grössten Zentren sind Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne.
Wer quer durch die Schweiz reist, gelangt in kurzer Zeit vom mediterranen Klima im Tessin über die Berglandschaften der Alpen mit Seen und Gletschern ins hügelige grüne Mittelland. Und dabei wechselt man erst noch drei- bis viermal die Sprachregion.
Trotz der starken Besiedelung gelten Fauna und Flora (Tier- und Pflanzenwelt) in der Schweiz als artenreich. Geschätzt leben rund 40’000 Tierarten sowie über 25’000 Arten von Pflanzen, Pilzen und Flechten in der Schweiz; ein beachtlicher Teil davon stuft man jedoch als bedroht ein.
Das Schweizerkreuz hat eine lange Geschichte. Zum ersten Mal ist die Verwendung bei der Schlacht von Laupen im Jahre 1339 dokumentiert. Damals diente ein weisses Kreuz als gemeinsames Erkennungszeichen, welches die Soldaten auf Kleidern und Rüstungen befestigten. Als offizielle Hoheitszeichen galten in jener Zeit allerdings nur die Kantonswappen.
Durchsetzen konnte sich das Schweizerkreuz erst im Sonderbundskrieg 1847. Der Konflikt war zu verstehen als ein Kampf traditioneller Werte und der lokalen Selbstbestimmung gegen das Streben nach einer modernen Gesellschaft und der Zentralisierung des Staates. Erst mit dem Sieg der zentralistisch eingestellten Kantone setzte sich dann auch die Schweizerfahne als nationales Symbol durch. 1889 wurde sie offiziell angenommen.
- 63 Prozent der Wohnbevölkerung sprechen deutsch als Muttersprache,
- 20 Prozent französisch,
- 6,5 Prozent italienisch (die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten mitgezählt),
- und 0,5 Prozent sprechen rätoromanisch.
Die Sprachgrenzen verlaufen zumeist – aber nicht immer – entlang von Kantonsgrenzen. So werden in 18 von 26 Kantonen vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte gesprochen. Vier Kantone sind französischsprachig und in drei Kantonen spricht man deutsch und französisch. Im Tessin sowie in südlichen Tälern des Kantons Graubünden ist Italienisch die wichtigste Sprache. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton: Man spricht deutsch, italienisch und fünf Varianten der rätoromanischen Sprache. Es gibt auch zwei offiziell zweisprachige Städte, nämlich Fribourg-Freiburg und Biel-Bienne.
Der grösste Wirtschaftssektor in der Schweiz ist der Dienstleistungssektor mit Banken und Versicherungen, dem Tourismus, dem Gross- und Detailhandel, der öffentlichen Verwaltung und den Sozialversicherungen. Wichtig für die Schweizer Wirtschaft ist zudem der Industriesektor mit der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, der chemischen und der pharmazeutischen Industrie, der Medizinaltechnik, der Nahrungsmittelindustrie und der Uhrenindustrie. Der kleinste Wirtschaftssektor ist die Landwirtschaft.
Im Jahr 2008 zählte man in der Schweiz über 310’000 marktwirtschaftliche Unternehmen. Gut drei Viertel sind im Dienstleistungssektor tätig. Über 99 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU); das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Ungefähr 87 Prozent sind Mikro-Unternehmen, also solche mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in KMU, ein Drittel in Grossunternehmen (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2008).
Dank ihren über 1500 Seen, unzähligen Bächen und Flüssen sowie Gletschern verfügt die Schweiz über grosse Wasservorkommen und gilt als Wasserreservoir Europas. Sechs Prozent der Süsswasservorräte des Kontinents lagern in den Schweizer Alpen.
Die grössten Schweizer Flüsse sind der Rhein, die Aare und die Rhone. Während die Aare in den Rhein mündet, trägt dieser zwei Drittel des Schweizer Wassers in die Nordsee. Die Rhone fliesst ins westliche Mittelmeer.
Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land, vornehmlich vertreten durch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. In den einzelnen Kantonen dominiert jeweils eine der beiden Konfessionen.
In den letzten Jahren sind viele Menschen aus den Kirchen ausgetreten. Entsprechend hat die Zahl der Konfessionslosen auf fast einen Viertel der Bevölkerung deutlich zugenommen.
Ohne die Ausländerinnen und Ausländer nähme die Wohnbevölkerung der Schweiz wegen der niedrigen Geburtenzahlen schon heute ab. Und Wirtschaftszweige wie das Gesundheitswesen, das Gastgewerbe oder der Bausektor hätten ohne die Arbeitskräfte aus dem Ausland grosse Mühe, ihre Aufgaben zu erfüllen. Migrantinnen und Migranten – sei es als Arbeitskräfte, Studierende oder als Eltern – bilden heute einen wichtigen Teil der Schweizer Gesellschaft.
- Pünktlichkeit: Es wird erwartet, dass man pünktlich zu einem Treffen erscheint. Das gilt für die Berufswelt, Behörden und private Anlässe gleichermassen. Wenn man merkt, dass man sich verspätet, ruft man vorher an und teilt dies mit.
- Begrüssung: In der Deutschschweiz reichen sich die Menschen zur Begrüssung die rechte Hand.
- Begegnung: Läuft man in einer kleinen Gemeinde an jemandem vorbei, so grüsst man sich – selbst wenn man die Person nicht kennt. In Städten kommt dies nur sehr selten vor.
- Besuch: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer mögen keine spontanen Besuche bei sich zuhause. Am besten man ruft vorher an und fragt, ob ein Besuch jetzt erwünscht ist.
- Einladung: Ist man zum Essen eingeladen, ist es ein beliebter Brauch, ein kleines Geschenk mitzubringen – etwa eine Flasche Wein, Schokolade, ein Dessert oder Blumen.
- Bei Tisch: Bevor man gemeinsam mit dem Essen beginnt, wünscht man sich einen guten Appetit. Wird Wein getrunken, erhebt man am Anfang das Glas. Man schaut sich dabei in die Augen, stösst die Gläser an und sagt «Prost» oder «zum Wohl».
- Gespräch am Telefon: Ruft man jemanden an, begrüsst man die Person zunächst und sagt seinen Namen. Erst dann beginnt das eigentliche Gespräch.
Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten.
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: weitere Informationen zum Thema
Mobility: weitere Informationen
SBB: Infos über Mietpreise für Velos
SBB: Reservationssystem für Velos
Sicherheit im Strassenverkehr ist auch für Velofahrerinnen und Velofahrer ein wichtiges Thema. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Velo stets in einem fahrtüchtigen Zustand befindet – gut eingestellte Bremsen, Scheinwerfer und Rücklicht, ausreichend aufgepumpte Reifen usw. Und benützen Sie wenn immer möglich einen Velohelm, der Ihren Kopf bei einem Sturz schützt.
Wer sein Velo am Bahnhof oder bei anderen Veloabstellplätzen deponiert, sollte eine Diebstahlsicherung verwenden. Sie verringern so die Gefahr, dass Ihr Velo gestohlen wird. In der Schweiz gibt es auch zahlreiche Velostationen, die vom Personal bedient und überwacht werden.
Velo und Sicherheit im Strassenverkehr
Informationen über Standorte von Velostationen
Wir bieten folgende Schnupperlehren an:
Kauffrau bzw. Kaufmann (1 Tag)
Fachfrau bzw. Fachmann Betriebsunterhalt (ca. 5 Tage)
Bist du interessiert? Dann sende uns doch deine Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Oberstufenzeugnisse, allfällige vorherige Schnupperberichte, Check S2/S3) elektronisch an bewerbungen@olten.ch .
Auskunft zum KV erteilt:
Regula Slaschek, HR-Beraterin/Berufsbildnerin, Tel. 062 206 12 64 oder per E-Mail:
regula.slaschek@olten.ch
Auskunft zu Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt erteilt:
René Grolimund: Hauswart Stadthaus/Hübeliverbund, Tel. 079 445 05 59 oder per E-Mail: rené.grolimund@olten.ch
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und dir die Einwohnergemeinde Olten vorzustellen.
- Die Lernenden lernen in 6 verschiedenen Abteilungen, die sich in der Aufgabenstellung und den täglichen Arbeiten unterscheiden.
- Der Arbeitsort Olten ist zentral gelegen und mit den ÖV äusserst gut zu erreichen.
- Die Lernenden werden von erfahrenen Praxisbildnerinnen in den Abteilungen angelernt. Die Ausbildungsverantwortliche begleitet sie über die ganzen drei Jahre.
- Die Lernenden haben Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Lehrjahr, sowie eine Woche Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr. Diese Woche wird durchs Jahr vorgeholt.
- Die Lernenden profitieren von einer ganzen Gruppe von anderen Lernenden.
- Die Lernenden der Stadtverwaltung können eine gemeinsame Kaffeepause von 9.00 - 9.30 Uhr machen.
- Alle Lernenden, bei denen Fremdsprachen an der Lehrabschlussprüfung (LAP) geprüft werden, haben die Möglichkeit einen 4-wöchigen Sprachenaufenthalt zu absolvieren.
- Alle Lernenden der Stadtverwaltung machen jährlich einen Ausflug, um einander besser kennenzulernen und das Team zu stärken.
- Die Lernenden haben die Möglichkeit, Repetitionskurse und Weiterbildungen für die Lehrabschlussprüfung zu besuchen. Repetitionskurse werden finanziell unterstützt.
- Die Lernenden mit überdurchschnittlichen Lehrabschlüssen erhalten Prämien. Eine Grundprämie gibt es für jede bestandene Lehrabschlussprüfung.
- Die Lernenden erhalten ein Gratis-Saisonabonnement für die Oltner Badi.
- Die Kosten für Schulmaterial und Lizenzgebühren übernimmt die Einwohnergemeinde Olten vollständig.
Den Mitarbeitenden werden Seminare mit folgendem Inhalt angeboten: Führung, Betriebswirtschaft, Organisation, Persönlichkeitsentwicklung, Ausbildung der Lernenden, Gesundheitsförderung sowie spezielle Angebote.
Ausweise
Wenn Sie aus einem Land stammen, das kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie mindestens eine Kontrollfahrt erfolgreich bestehen oder nochmals eine Fahrprüfung absolvieren. Es lohnt sich, zur Vorbereitung einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen.
Einen Lernfahrausweis benötigen Sie, wenn Sie erst lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren. Dieser wird vom Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt.
Motorfahrzeugkontrolle
ch.ch: weitere Informationen zu Fahrzeugen und Führerscheinen
Bauen und Planen
Das Stadtbauamt stellt Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
- Baugesuchseingabe
- Schutzraum-Bewilligungsgesuch
- Feuerungsanlagen, Tankanlagen, etc.
- Energetischer Massnahmennachweis
- Entsorgungskonzept
Die Formulare können beim Stadtbauamt, Bausekretariat, zusammen mit den entsprechenden Verordnungen bestellt resp. abgeholt werden.
Es beschreibt Ziele, Absichten und Massnahmen der räumlichen Stadtentwicklung auf einer übergeordneten Ebene und dient als Grundlage für die weiteren Planungsinstrumente.
Nutzungspläne
Sie definieren die verschiedenen Nutzungen und baulichen Rahmenbedingungen des städtischen Raumes.
Konzepte
Sie konkretisieren die für die Umsetzung notwendigen Massnahmen.
Gesetze, Reglemente und Verordnungen
Sie legen die Umsetzung von konkreten planerischen Massnahmen fest.
Bildung
Jahre) in Olten.
Kontakt:
Stiftung Ecap Solothurn,
Telefon 032 622 22 40,
www.ecap.ch
Deutsch für den Alltag in Olten.
Kontakt:
Machbar GmBH,
Telefon 062 823 24 28,
info@mbb.ch und www.mbb.ch
Treffen und Beisammensein mit Informationen zu den Themen: Bildung, Erziehung, Gesundheit sowie Alltagsleben in Olten und Unterstützung beim Integrationsprozess.
Kontakt:
Schweizerisches Rotes Kreuz, Luzia Stocker,
Telefon 062 207 02 46,
Luzia.stocker@srkolten.ch
Kontakt:
Direktion Bildung und Sport,
Telefon 062 206 12 55
tagesstrukturen@olten.ch, www.tagesstrukturen.olten.ch
Konversationstreffen für fremdsprachige Personen, welche bereits eine einfache Konversation führen können, mit einer deutschsprachigen einheimischen Person aus Olten und Umgebung.
Kontakt:
Benevol Kanton Solothurn, Rosmarie Wyss,
Telefon 062 212 26 450,
rosmarie.wyss@benevol.ch
Stadt Olten, Donata Mikosch,
Telefon 062 206 12 66,
donata.mikosch@olten.ch
Konversationstreffen für fremdsprachige Personen in einer Gruppe im Quartierzentrum Cultibo.
Kontakt:
Quartierzentrum Cultibo, Peter Hruza,
Telefon 062 296 44 46,
kontakt@cultibo.ch
Quartierbevölkerung treffen kann. Interessierte, die
mitmachen möchten, sind jederzeit herzlich willkommen.
Stadt Olten, Donata Mikosch,
Telefon 062 206 12 66,
donata.mikosch@olten.ch
Das Besondere an der Berufsausbildung in der Schweiz ist die Kombination von Schule und Arbeitspraxis. Man nennt dies das duale System. Die Lernenden arbeiten in der Regel während vier Tagen in der Woche – in manchen Berufen sind es weniger – in einem Lehrbetrieb, wo sie praktische Kenntnisse erwerben. An den übrigen Wochentagen besuchen sie eine kantonale Berufsfachschule, an der sie die Theorie lernen.
Schulisch begabte Lernende können zusätzlich einen Unterricht an der Berufsmaturitätsschule besuchen, der zur Berufsmaturität führt. Man kann den Unterricht schon während der Lehre oder im Anschluss daran absolvieren. Lernende mit Berufsmaturitätszeugnis haben später die Möglichkeit, eine Fachhochschule zu besuchen.
Berufsinfomesse AareLand
berufsbildung.ch: Portal der Kantone mit vielen Informationen zum System der Berufsbildung.
lehrstellen.ch: modern aufgemachte Überblicksseite zum Thema Lehrstellen für Jugendliche
Eine Möglichkeit ist das Berufsinformationszentrum (BIZ), die Beratungen sind kostenlos. Die Jugendlichen können sich dort über die Berufsbilder informieren und finden Unterstützung bei der Berufswahl. Sie erfahren, wo es noch freie Lehrstellen gibt. Das BIZ organisiert auch Berufsinformationsveranstaltungen, an denen die Berufswelt vorgestellt wird.
Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Jugendlichen rechtzeitig, sich bei der Berufsberatung anzumelden. An manchen Schulen werden zudem Elternabende im BIZ durchgeführt.
Wer einen Beruf in die engere Wahl zieht, sich aber noch nicht entscheiden kann, hat die Möglichkeit, eine Schnupperlehre zu absolvieren. Sie wird von Lehrbetrieben angeboten und dauert in der Regel zwischen einem und fünf Tagen. Die Jugendlichen lernen so den Lehrbetrieb kennen und erhalten einen guten Einblick in den Berufsalltag. Der Lehrbetrieb wiederum kann beurteilen, ob sich jemand für den gewünschten Beruf eignet.
BIZ Olten
Adressen: Verzeichnis der Adressen von Berufsbildung und Berufsberatung
berufsvorbereitung.ch: Überblick über die verschiedenen Berufe
Filme: Diese Seite bietet Filme über Berufe und Grundbildungen
Schnupperlehre: Informationen über die Schnupperlehre
Es kann hilfreich sein, zu Beginn persönlichen oder telefonischen Kontakt mit dem Lehrbetrieb aufzunehmen. Dann folgt eine schriftliche Bewerbung. Lehrkräfte und Berufsberatungen zeigen den Jugendlichen, wie man eine Bewerbung schreibt und welche Unterlagen beizulegen sind. Auch die Eltern sollten ihr Kind dabei so gut wie möglich unterstützen. Tipps gibt es auch im Internet.
Fast alle Jugendlichen – selbst bei guten Schulzeugnissen – müssen meistens zahlreiche Bewerbungen schreiben, bis sie eine Lehrstelle finden; denn das Angebot ist beschränkt. Dies gilt ganz besonders für Schülerinnen und Schüler mit schlechten Noten. Die Chancen erhöhen sich, wenn die Jugendlichen gleichzeitig in mehreren Berufen eine Lehrstelle suchen, also nicht nur im Wunschberuf.
Lehrstellennachweis Lena: Hier werden offene Lehrstellen ausgeschrieben.
berufsberatung.ch: Tipps für die Lehrstellensuche
berufsberatung.ch: Information für Fremdsprachige zu Lehrstellen, Beruf und Arbeit
In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass die Eltern mit ihrem Kind über seine Hoffnungen und Enttäuschungen offen sprechen. Helfen Sie dem Kind, indem Sie ihm den Rücken stärken und Vertrauen schenken. Machen Sie ihm Mut, sich trotz der Absagen immer wieder neu zu bewerben und nicht aufzugeben. Stärken Sie das Selbstvertrauen Ihres Kindes.
Sie können Ihrem Kind auch helfen, von Anfang an Alternativen zum Wunschberuf zu entwickeln. Dies ist besonders dann ratsam, wenn es kaum freie Lehrstellen im Wunschberuf hat oder die Schulnoten für den gewünschten Beruf nicht ausreichen. Es gibt zahlreiche Berufe, welche den Jugendlichen noch nicht bekannt sind. Motivieren Sie Ihr Kind, zusammen mit der Berufsberaterin oder dem Berufsberater eine passende Lösung mit guten Chancen zu finden. Der Weg zur Berufsberatung lohnt sich auf jeden Fall.
berufsberatung.ch: Weitere Informationen zur Berufsberatung
Andere Jugendliche wiederum möchten möglichst rasch Geld verdienen. Sie würden am liebsten nach der Schule gleich arbeiten, statt eine Berufslehre zu absolvieren. In solchen Situationen sind die Eltern gefragt. Zeigen Sie Ihrem Kind auf, wie wichtig ein Lehrabschluss im Berufsleben ist – selbst wenn es nicht der Wunschberuf sein sollte. Man erhöht damit nicht nur seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern kann sich später weiterbilden und auch den Beruf wechseln. Das gilt für Knaben genauso wie für Mädchen, die in der Schweiz ebenfalls einen Beruf erlernen.
berufsberatung.ch: Überblick über Berufe und entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Brückenangebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet sind: etwa das Berufsvorbereitungsjahr, Vorkurse, Vorlehren, Integrationskurse oder das freiwillige 10. Schuljahr.
Im Brückenangebot bereiten sich die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung vor. Sie sammeln praktische Berufserfahrung, verbessern ihre schulischen Leistungen und lernen ihre Stärken kennen und auszubauen. Man unterstützt sie zudem bei der Berufswahl oder bei der Suche nach einer Lehrstelle.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Lehrkraft oder Berufsberatung über die Angebote in Ihrer Region. Sie erfahren dort, was sich am besten für Ihr Kind eignet, wann und wie man sich anmeldet und wie hoch die Kosten sind. Man kann auch ein Gesuch um einen Kostenbeitrag einreichen; beachten Sie dazu die Fristen.
10. Schuljahr in Olten
berufsberatung.ch: Informationen zu Brückenangeboten und Zwischenlösungen
weiterbildung.ch: Informationen und Suchmaschine zu Weiterbildungen
berufsberatung.ch: Allgemeine Informationen zu Laufbahn und Weiterbildungsmöglichkeiten
Stipendien: Adressen der kantonalen Stipendienstellen
Stipendiengesuche bei der Stadt Olten
gewerkschaftsjugend.ch: Lehrlings- und Jugendrecht von A bis Z
berufsberatung.ch: Informationen über verschiedene Typen von Mittelschulen
Kantonsschule Olten
switch.ch: Übersicht über Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen
mittelschulen.ch: Liste aller Mittelschulen in der Schweiz
BIZ Olten
Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule, danach die Sekundarstufe I. Der Besuch der Primarschule und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt neun Jahre. Je nach Kanton sind diese Schuljahre anders aufgeteilt. In der Mehrzahl der Kantone dauert die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe drei Jahre. In vielen Kantonen gibt es auf der Sekundarstufe I verschiedene Schultypen mit höherem oder tieferem Schwierigkeitsgrad. Wie diese Schultypen genannt werden, ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen.
Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig. In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden.
Zu den städtischen Schulen Olten
Swissworld: Übersicht über das schweizerische Bildungssystem (in acht Sprachen)
Educa: Übersicht über das schweizerische Bildungssystem mit Grafik
Formular Neuzuzug Schuleintritt
Durch das Spielen und die Lektionen erlernen die Kinder wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können: zuhören, sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheidungen treffen. Sie lernen auch, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtzufinden und gemeinsame Regeln zu respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule.
Lokale Sprachangebote
Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen.
Manche Gemeinden und Schulen bieten anschliessend an die Schulzeit eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Auch Vereine und Organisationen führen manchmal kostengünstige Lernprojekte durch, die von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern betreut werden. Es gibt auch private Nachhilfeangebote.
Hausaufgabenhilfe
Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige (DfF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während einem bis zwei Jahren.
Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes.
Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
Integrationsklasse
Deutsch als Zweitsprache
Kontakt:
Stiftung Arkadis, Rosmarie Schär,
Telefon 062 287 00 00,
rosmarie.schaer@arkadis.ch
Kontakt:
Heks Linguadukt, Nadja Schmidt,
Telefon 062 836 30 20
Kontakt:
Therese Salzmann,
Schweizerisches Institut für Kinder- und Jugendmedien,
Telefon 043 268 39 00
Feuerschutz und Feuerwehr
Wespen sind keine Schädlinge!
Bevor Sie sich zur Beseitigung des Nestes entschliessen bedenken Sie, dass Wespen zur Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten Insekten benötigen. Im Naturhaushalt nehmen sie daher eine wichtige Stellung ein. Zu ihrer Beute gehören Spinnen, andere Hautflügler, verschiedene Fliegenarten, Heuschrecken, Raupen und Blattwespenlarven. Für uns nützlich sind sie insbesondere durch das Vertilgen von Forst- und Baumschädlingen und von gewissen lästigen Fliegenarten. Grosse Völker erbeuten pro Tag bis zu 500 Gramm Insekten!
Wespen, die ausserhalb des Nestbereiches nach Nahrung oder Baumaterial suchen, sind nicht angriffslustig. Dies gilt auch für Wespen, die sich bei Dunkelheit in hell erleuchtete Zimmer verirren. Wird das Licht gelöscht und das Fenster geöffnet, fliegen sie innerhalb kurzer Zeit ins Freie.
Bienenvölker werden durch die Imker der Region gerne abgeholt. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter https://www.bienen-so.ch/vereine/olten/bienenschwarm
chädlings Bekämpfungs-Firmen der Region:
ISS Pest Control AG - Kurmann Fredy, 4614 Hägendorf, Tel. 079 668 26 06
Oltex AG, 4622 Egerkingen, Tel. 062 398 21 66
Rentokill Initial AG, 4625 Oberbuchsiten, Tel. 0848 080 080
Freizeit
Für Kinder ab etwa zwei Jahren gibt es auch Spielgruppen. Während einzelner Stunden in der Woche werden sie von Fachpersonen betreut und gefördert. In einer solchen Gruppe hat Ihr Kind Gelegenheit, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und sich gleichzeitig für den Kindergarten und die Schule vorzubereiten.
Für grössere Kinder gibt es in vielen Gemeinden einen Robinson-Spielplatz. Hier haben sie Platz zum Herumrennen und Klettern, oder sie können selber etwas bauen oder gestalten.
Freizeitangebote in Olten
Betreuungs- und Beratungsangebote
In der Spielzeugbörse werden bereits gebrauchte, aber noch funktionstüchtige Spielsachen günstig angeboten. Sinnvoll kann es auch sein, wenn Kinder ihre Spielsachen mit Freundinnen und Freunden teilen können.
Kinder freuen sich am meisten über Spiele, die sie selber erfinden können. Dafür brauchen sie keine teuren Spielsachen. Mit leeren Schachteln, Stoffen, Papier und Farben, Holzklötzen, Legos, Puppen und Stofftieren gestalten sie ihre eigene Welt und entwickeln gleichzeitig ihre Intelligenz, ihr Konzentrationsvermögen, ihre Beobachtungsgabe und viele andere Fähigkeiten.
Ludothek Olten
Jugendbibliothek Olten
Kinderkleider- und Spielzeugbörsen im Kanton Solothurn
Wenn ihr Kind gerne Sport treiben möchte, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit dem entsprechenden Turnverein oder Sportverein auf. Im Verein kann Ihr Kind regelmässig mit anderen Kindern zusammen trainieren, Spass haben, an Turnieren teilnehmen. Es lernt aber auch Disziplin und Teamgeist.
Wenn Ihr Kind gerne Musik hat oder singt, gibt es die Möglichkeit, in einem Jugendmusikverein oder einem Kinderchor mitzumachen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, einer Ballett- oder Tanzgruppe beizutreten.
Bei den Pfadfindern, der Pfadi, sind die Kinder viel in der Natur, sie erleben gemeinsam Abenteuer und lernen ihre Stärken und Schwächen besser kennen. Die Pfadi findet meistens am Samstagnachmittag statt.
Lokale Freizeitangebote für Kinder
- Spaziergänge und Erlebnisse in der Natur
- Gemeinsame Ausflüge mit dem Velo
- Museumsbesuche: Die Oltner Museen bieten ein spezielles Programm für Kinder. Informieren Sie sich direkt bei den Museen über Aktivitäten und Termine.
- Zoobesuch: Der Besuch im nächstgelegenen Zoo ist für Kinder immer ein tolles Erlebnis.
- Kinderfilm im Kino: Die Kinos spielen an den Nachmittagen oft Kinderfilme. Achten Sie aber auf die Altersangabe im Programm. Die Kinobetreiber müssen sich an diese Vorschriften halten.
- Kindertheater und Kinderkonzerte: Immer wieder bietet das Theater Aufführungen für Kinder, und verschiedene Bands geben Konzerte für Kinder.
- Mutter/Vater-und-Kind-Turnen (MuKi-/VaKi-Turnen): sich gemeinsam bewegen, turnen und Spass haben. Dies mit Kindern ab drei Jahren.
Freizeitaktivitäten mit Kindern
Ferienpass Region Olten
Zeigen Sie ihm Ihre Freude und Ihr Interesse an seinen Spielen und Zeichnungen. Und wenn ihm einmal etwas nicht so gelingt, wie es möchte, machen Sie ihm Mut, es nochmals zu versuchen. Das ist der beste Antrieb für Ihr Kind, um weitere Schritte zu machen. Geben Sie ihm auch Raum, damit es sich genügend bewegen kann und Spass an seiner eigenen Kraft und Beweglichkeit bekommt.
Und vergessen Sie nicht, dass Sie für Ihr Kind ein wichtiges Vorbild sind. Ihr Kind beobachtet sehr genau, wie Sie selber Ihre Freizeit verbringen. In Familien, in denen viel miteinander geplaudert und gespielt wird, und in Familien, die Ausflüge in die Natur machen, haben alle mehr Spass. Gleichzeitig erhalten die Kinder viele Impulse für einen sinnvollen Umgang mit ihrer Freizeit.
Regionale Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten
Ausflugsziele und Veranstaltungen: Auf der Website von Schweiz Tourismus finden Sie regionale Ausflugsziele, Informationen und Hinweise auf Veranstaltungen.
Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer engagieren sich in Vereinen, sondern immer mehr auch Migrantinnen und Migranten. Sie können dort ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern und lernen Leute kennen, welche die gleichen Interessen haben. Mit der Zeit erweitert man so das eigene Beziehungsnetz und ist in der Gemeinde oder im Quartier besser verankert.
In einem Verein können Sie sich auch neue Kompetenzen aneignen – etwa Computerkenntnisse, wie man ein Budget erstellt oder die Aufgabenverteilung in einer Gruppe organisiert. Solche Kompetenzen können auch für Ihr Berufsleben wichtig sein.
Für Ausländer/Innen
Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht.
Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt oder Fremdenpolizei.
«Vorläufig Aufgenommene» mit Aufenthaltsbewilligung F haben seit Anfang 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Neu können also auch Asylsuchende arbeiten. Es gibt spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination.
Zum Amt des Kantons
Bundesamt für Migration: Informationen zum Thema Arbeitsbewilligung
Flüchtlingshilfe: nützliche Adressen
Geld
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Zahlungsverkehr, Online-Banking, Geldwechsel
- Bank- und Kreditkarten, Reisezahlungsmittel
- Sparen, Vorsorge
- Handel mit Wertpapieren
- Kredite, Hypotheken
- Finanz- und Steuerberatung
- Vermietung von Tresorfächern
Poststellen: Hier finden Sie das Verzeichnis aller Poststellen
Banken in Olten
Banken-Info: Hier finden Sie Informationen über alle Standorte der Banken in den Schweizer Gemeinden.
Postfinance: Hier finden Sie weitere Informationen über die «Bank» der Schweizerischen Post.
Um ein Konto zu eröffnen, gehen Sie in die von Ihnen ausgewählte Bank oder zur Post und lassen sich zunächst über die Möglichkeiten beraten. Wenn Sie sich entschieden haben und ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie sich ausweisen. Bringen Sie deshalb Reisepass und Ausländerausweis mit – und falls nötig eine Übersetzungshilfe. Planen Sie für die Kontoeröffnung genügend Zeit ein.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechnungen bezahlen können:
Am Postschalter geben Sie die ausgefüllten Einzahlungsscheine ab und bezahlen den Betrag bar oder indem Sie ihn vom Postkonto abbuchen lassen. Für jede Einzahlung erhalten Sie eine Quittung oder einen Eintrag im gelben «Postbüchlein». Sie können auch einen Zahlungsauftrag ausfüllen und zusammen mit den Einzahlungsscheinen per Post an Ihre Bank senden, welche die Überweisungen dann ausführt. Eine weitere Möglichkeit ist Online-Banking.
Eine Erleichterung im Zahlungsverkehr sind das Lastschriftverfahren (LSV) und der Dauerauftrag. Damit können Sie wiederkehrende Rechnungen – etwa für Miete, Telefon oder Krankenkasse – automatisch begleichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder der Post.
Das Erfassen der Einzahlungsscheine am Computer lässt sich übrigens vereinfachen, indem Sie einen Handscanner verwenden. Wichtig zu wissen: Nutzen Sie Online-Banking nur, wenn Ihr Computer vor Missbrauch und Viren ausreichend geschützt ist (aktualisiertes Betriebssystem, Firewall, Antivirus-Software usw.), und halten Sie sich strikt an die Bestimmungen Ihrer Bank.
Ein Haushaltsbudget zu führen, lohnt sich deshalb auf jeden Fall. Es sorgt nicht nur für Ordnung in Ihren Finanzen, sondern gibt Ihnen auch ein gutes Gefühl. Denn Sie wissen jederzeit, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht und was Sie sich wann leisten können. Sparziele erreichen Sie mit einem Haushaltsbudget bedeutend schneller, und Sie können Reserven anlegen für Ausgaben, die nicht geplant waren. Unliebsame Überraschungen und Schulden lassen sich so vermeiden.
Erstellen Sie zunächst eine Liste mit allen Ausgaben, die im Laufe des Jahres anfallen. Jene Ausgaben, die nicht jeden Monat entstehen, rechnen Sie entsprechend auf Montagsbeträge um. Im Internet finden Sie Budgetvorlagen, welche die wichtigsten Positionen bereits enthalten und sich ergänzen lassen. Dann erfassen Sie alle Einkünfte.
Nun schauen Sie sich das Ergebnis unter dem Strich an: Wenn das Budget im Gleichgewicht ist und es sogar eine positive Differenz gibt, ist alles im Lot. Sie können jeden Monat Geld sparen und Reserven bilden.
Wenn nach dem ersten Durchgang im Budget ein Minus besteht, müssen Sie die Liste nochmals überprüfen und Ausgaben reduzieren. Bei kleineren Fehlbeträgen ist das schnell gemacht. Ist das Minus hingegen grösser, können Massnahmen wie ein Wohnungswechsel oder der Verkauf des Autos notwendig sein. Das lässt sich meistens nicht kurzfristig umsetzen. Es empfiehlt sich, das Haushaltsbudget mehrmals jährlich zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Wer möchte, kann sich beim Erstellen des Budgets auch helfen lassen.
Budgetberatung: Informationen rund um das Erstellen von Haushaltsbudgets, mit Vorlagen, Umrechnungsmöglichkeiten und vielem mehr.
Wichtig zu wissen: Ausländerinnen und Ausländer müssen bei einer Überschuldung zudem mit weiteren negativen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert wird.
Gemeinnützige Schuldenberatungsstellen gibt es in verschiedenen Kantonen. Sozialdienste der Gemeinden und der Kirchen sind weitere Anlaufstellen. Die Schuldenberatung hilft Ihnen zunächst, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu gewinnen. Auf dieser Basis erarbeitet man mit Ihnen dann ein Budget für die Schuldensanierung. Die Berater nehmen auch mit jenen Leuten Kontakt auf, denen Sie Geld schulden (Gläubigerinnen und Gläubiger). Diese werden ersucht, die Schulden während der Abklärungsphase zu stunden (spätere Bezahlung offener Rechnungen, Ratenzahlungen).
Schuldenberatung Aargau-Solothurn
Weitere Schuldenberatungsstellen: Hier finden Sie Adressen von Schuldenberatungsstellen, nach Kantonen geordnet.
Es gibt Situationen, in denen ein Kleinkredit zur Überbrückung durchaus eine vernünftige Lösung sein kann. Vom stetigen Konsum auf Kredit ist allerdings dringend abzuraten! Denn Sie belasten damit Ihr Haushaltsbudget über einen längeren Zeitraum, was besonders dann kritisch ist, wenn man arbeitslos wird.
Die Angebote an Kleinkrediten sind sehr unterschiedlich. Es lohnt sich, sie sehr genau zu vergleichen und die Kosten durchzurechnen, bevor man sich entscheidet. Prüfen Sie auch Alternativen: Ein Darlehen von Verwandten oder Freunden kann einiges günstiger sein. Oder Sie entscheiden sich fürs Sparen und tätigen einen Kauf erst, wenn Sie es sich leisten können. Das ist am günstigsten und sorgt erst noch für viel Vorfreude.
Comparis: Vergleichsrechner für Privatkredite
Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer.
Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben.
ch.ch: weitere Informationen zum Schweizerischen Steuersystem
Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus.
In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen spielen auch im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle.
Comparis: Quellensteuer-Rechner für die verschiedenen Kantone der Schweiz
Gesundheit
Wenn Sie glauben, an einer sexuell übertragbaren Krankheit zu leiden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Wenn Sie schnell reagieren, ist die Chance zur Heilung grösser.
Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr kann man sich auch mit Viren anstecken, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei 16- bis 25-jährigen Frauen ist dieses Risiko besonders gross. Es gibt aber eine Impfung gegen die Viren. Junge Frauen sollten sich impfen lassen, bevor sie sexuell aktiv werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Impfung für alle Mädchen bereits ab 11 bis 14 Jahren.
Die meisten sexuell übertragbaren Krankheiten sind heilbar. Es gibt eine Ausnahme: Aids. Die Immunschwäche Aids ist die Folge einer Infektion mit dem HI-Virus. Aids ist nicht heilbar und kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen.
Aids-Hilfe Schweiz: Hier finden Sie eine Liste mit Krankheiten und Angaben, wie Sie sich vor Aids und anderen ansteckenden Krankheiten schützen können.
Regionale Aids-Stellen der Schweiz: Informationen zu Aids erhalten Sie auch bei den regionalen Aids-Stellen der Schweiz. Hier finden Sie die Liste.
Gesundheit ist ein Geschenk, aber wir können auch aktiv etwas für unsere Gesundheit tun. Ein gesunder Lebensstil ist die beste Gesundheitsvorsorge. In der Fachsprache nennt man dies Prävention. Wir leisten damit einen Beitrag, um uns gegen Krankheiten zu schützen. Doch was ist ein gesunder Lebensstil? Dazu gehören zum Beispiel: gesunde Ernährung, genügend Bewegung, normales Körpergewicht, genügend Schlaf, wenig Konflikte und Stress, gute soziale Kontakte, nicht rauchen und keinen oder wenig Alkohol trinken.
Eine gesunde Ernährung und viel Bewegung sind wichtig. Weil man sich damit wohler fühlt und gegen Krankheiten schützen kann. Kinder brauchen gesundes Essen ganz besonders für ihre Entwicklung. Doch was ist eigentlich eine gesunde und ausgewogene Ernährung? Diese Nahrungsmittel empfehlen Ernährungsberaterinnen pro Tag:
- Flüssigkeit: 1 bis 2 Liter trinken sind ideal. Am besten Mineralwasser, Wasser aus dem Wasserhahn, Früchte- und Kräutertees ohne Zucker. Nicht zu viel Getränke mit Koffein, wie Kaffee und schwarzen oder grünen Tee, trinken.
- 5 Portionen Gemüse und Früchte in verschiedenen Farben, roh und gekocht. Auch ungezuckerter Fruchtsaft zählt dazu.
- 3 Portionen Getreideprodukte (z.B. Brot, wenn möglich Vollkorn), Teigwaren, Reis, Mais oder andere Produkte wie Kartoffeln und Hülsenfrüchte (z.B. Kichererbsen, Linsen).
- 1 Portion Eiweiss wie z.B. Fleisch, Fisch, Eier, Käse, Tofu oder Quorn.
- 3 Portionen Milchprodukte, z.B. 2 dl Milch, 180 g Jogurt und 60 g Käse.
- Wenig Öl und Fett beim Kochen. Besonders gesund sind Raps- oder Olivenöl.
- Nur in kleinen Mengen: Süssigkeiten (Schokolade, Kuchen), salzige Knabbereien (Chips), süsse Getränke (Cola) und Alkohol. Fachleute empfehlen, dass Kinder keine koffeinhaltigen Energydrinks trinken sollten.
«Fünf am Tag»: Informationen und Vorschläge, wie 5 Portionen Früchte und Gemüse pro Tag kombiniert werden können.
Lebensmittelpyramide: Die «Lebensmittelpyramide» der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung gibt eine gute Übersicht, welche Nahrungsmittel man häufig oder weniger oft essen sollte. Die Grafik ist in neun Sprachen erhältlich.
Auch Schwimmen, Walken, Joggen oder Tanzen sind sehr gesund. Spazieren oder ein Training an der frischen Luft wirkt sich auch positiv auf die Stimmung aus: Danach kann man sich besser entspannen und fühlt sich wohler.
Dieser Tipp kann auch Kindern Spass machen: Gehen Sie einmal auf einen Vitaparcours. Das sind Wege im Wald mit Gymnastikübungen. Der Vitaparcours ist kostenlos und eignet sich für alle: Anfänger, Sportler, Erwachsene und Kinder.
Ganz wichtig: Auch Kinder sollten sich mindestens eine Stunde pro Tag bewegen. Die Sportstunden in der Schule sind deshalb wichtig. Noch mehr Bewegung erhalten die Kinder, wenn sie regelmässig in einem Sportverein mitmachen, zum Beispiel in einem Fussballclub.
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Sport in Olten.
Hier finden Sie den Vitaparcours in Ihrer Nähe.
jugendundsport.ch: Bietet Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche in 75 Sportarten an. Auf dieser Website finden Sie auch Links zu Sportverbänden.
Doch ab welchem Gewicht ist man übergewichtig? Um das festzustellen, verwendet man den so genannten Body Mass Index (BMI). Man berechnet ihn so:
BMI = Körpergewicht dividiert durch die Körpergrösse in Metern im Quadrat.
Ein BMI zwischen 20 und 25 heisst Normalgewicht, ein BMI von 25 bis 30 heisst leichtes Übergewicht, ein BMI über 30 heisst schweres Übergewicht. Adipositas ist ein anderer Name für schweres Übergewicht oder Fettsucht. Adipositas ist eine Essstörung.
Nach neuen medizinischen Erkenntnissen ist für die Gesundheit auch wichtig, wo sich die Fettpolster befinden. Fettpolster am Bauch sind besonders schädlich für die Gesundheit. Menschen mit Fettpolstern am Bauch haben ein grösseres Risiko, krank zu werden (z.B. Zuckerkrankheit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie etwa Herzinfarkt).
Auch zu wenig Gewicht (BMI unter 18,5) kann schlecht für die Gesundheit sein. Magersucht ist auch eine Essstörung.
Body-Mass-Index: Auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung finden Sie einen Body-Mass-Index-Rechner und verschiedene Ernährungstests. Dort finden Sie auch Informationen zum Thema Diäten und Light-Produkte.
Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen.
Bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin um Rat, wenn Ihr Kind über- oder untergewichtig ist. Grund für Gewichtsprobleme können Bewegungsmangel, falsche Ernährung, psychische Belastungen oder seltene Erkrankungen sein.
BMI-Rechner
Für übergewichtige Kinder und Jugendliche gibt es in der ganzen Schweiz Programme. Diese Kurse haben ein gesundes Körpergewicht zum Ziel.
Ernährungsberatung am Kantonsspital Olten
Fitnesstipps für Kinder: Auf der Website des Schweizer Fachvereins Adipositas im Kindes- und Jugendalter gibt es Informationen zu Programmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche sowie Fitnesstipps für Kinder.
Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen.
Kinder- und oder Hausärzte- und -ärztinnen führen die Impfungen durch. Zusätzlich können bei Reisen ins Ausland weitere Impfungen nötig sein. Sie erhalten nach dem Impfen einen Impfpass (Impfbüchlein). Darin werden alle Ihre Impfungen aufgeschrieben. Viele Impfungen müssen nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Fehlende Impfungen kann man jederzeit nachholen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten.
Bundesamt für Gesundheit: Auf der Website www.sichimpfen.ch finden Sie Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehende Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen.
Denn häufig können süchtige Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in dieser schwierigen Situation.
Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder bei Sucht Info Schweiz. Auch der Hausarzt oder die Hausärztin kann Ihnen Beratungsstellen empfehlen.
Regionale Suchthilfe
Sucht Info Schweiz: Auf der Website von Sucht Info Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon.
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.
comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.
Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in verschiedenen Sprachen erhältlich.
Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Die Prämien unterscheiden sich auch nach dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Kostenbeteiligung (Franchise).
Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder einer Hausärztin gehen oder ein HMO (ein Gesundheitszentrum) aufsuchen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich!
comparis.ch: Hier können Sie die Leistungen und Preise der einzelnen Krankenkassen vergleichen, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr.
Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist.
Die Spitalrechnung wird entweder zu Ihnen nach Hause oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.
Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Rückerstattung.
- Durch eine hohe Franchise: Mit einer hohen Franchise (maximal 2500 Franken) sinkt die Prämie stark. Achtung: Das lohnt sich aber nur, wenn Sie wenig krank sind und wenig zum Arzt gehen müssen.
- Durch eine preisgünstige Krankenkasse: Vergleichen Sie die Prämien und Leistungen der Krankenkassen miteinander.
- Durch kantonale Prämienverbilligungen: Personen mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf die kantonale Prämienverbilligung. Das heisst, der Kanton bezahlt einen Teil der Krankenkassenprämien. Wenn Sie Anspruch auf eine Verbilligung haben, werden Sie von der zuständigen Stelle (Sozialversicherungsanstalt des Kantons) automatisch informiert. Sie müssen dafür jedes Jahr ein Formular fristgerecht einreichen.
Prämienverbilligung: Hier finden Sie eine Liste mit Adressen der kantonalen Sozialversicherungsanstalten.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
-männer, Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
ch.ch: weitere Informationen zur Invalidenversicherung.
In grösseren Städten gibt es auch private Arztstationen (z.B. Permanence, City-Notfall usw.) für dringende Arztbesuche ohne Voranmeldung.
Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen.
In einer Notfallsituation ist schnelles Handeln wichtig. Über die Telefonnummer 144 erreichen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen durch:
- Ihren Namen,
- von wo rufen Sie an,
- was ist geschehen,
- wie viele Personen sind beteiligt/verletzt,
- was haben Sie schon unternommen?
Wichtige Notfallnummern:
- Ambulanz 144
- Polizei 117
- Feuerwehr 118
Schweizerischer Samariterbund: Adressen von Nothelfer- und Erste-Hilfe-Kursen in allen Regionen der Schweiz.
Einen Hausarzt zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und auch einfacher kurzfristige Termine abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben.
Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach.
www.doctor.ch: Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz.
www.fmh-index.ch: Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit rund 30 000 Adressen.
Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in verschiedenen Sprachen erhältlich.
Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie und verschreibt Ihnen wenn nötig Medikamente, eine Behandlung oder eine Therapie. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das heisst, Sie können diese Medikamente in der Apotheke nur kaufen, wenn Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin dafür ein Rezept geschrieben hat.
Der Hausarzt kann Sie auch an einen spezialisierten Facharzt oder an ein Krankenhaus weiterleiten. In den meisten Fällen ist dies aber gar nicht nötig.
Jeder Mediziner hat eine Schweigepflicht: das heisst, er darf die Informationen über Sie nicht weitergeben.
Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Es ist auch möglich, direkt zu einem Spezialarzt (= Facharzt) zu gehen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt). Dann müssen Sie aber vielleicht lange auf einen Termin warten. Möglicherweise müssen Sie auch die Kosten selbst bezahlen. Denn viele Krankenkassen verlangen, dass Sie erst zum Hausarzt gehen. Dieser verweist Sie nachher an den Spezialarzt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten.
Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen.
Manchmal ist ein Arztbesuch gar nicht nötig. Viele Erkrankungen wie zum Beispiel eine Erkältung sind nach ein paar Tagen vorbei. Manchmal helfen auch eigene Hausmittel. Zum Beispiel bei Fieber Lindenblütentee mit viel Honig und Zitrone trinken.
Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten teurere Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einzelzimmer.
Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. Viele Kantone verfügen über ein eigenes öffentliches Kantonsspital. Dorthin überweist Sie Ihr Arzt an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen.
Kantonsspital Olten
www.spitaeler.ch: Hier erhalten Sie einen Überblick über die Krankenhäuser in der Schweiz. Dort sind auch Adressen von spezialisierten Einrichtungen wie Augenkliniken, Geburtshilfe, Lungenkliniken oder Zahnmedizin erhältlich.
Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal.
Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist meistens kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen.
Stiftung für Patientenschutz: Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Patient.
Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt ab, was Sie genau brauchen.
Spitex Region Olten
www.spitex.ch: allgemeine Informationen über die Spitex-Organisation.
Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.
Auch die Stiftung Pro Senectute liefert in den meisten Kantonen Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:
- finanziellen Schwierigkeiten,
- rechtlichen Angelegenheiten,
- der Bewältigung von Lebenskrisen,
- der Freizeitgestaltung,
- und bei Wohn- und Beziehungsfragen.
Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse.
In welchem Alters- oder Pflegeheim Sie wohnen werden, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Pro Senectute oder Ihr Hausarzt beraten Sie bei den Abklärungen.
Pro Senectute: Die Stiftung bietet viel Unterstützung für Menschen ab 60 Jahren, unter anderem einen Mahlzeitendienst und Beratung.
Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen.
Regionalstelle von Pro Senectute
Seniorweb: Bietet in Deutsch, Französisch oder Italienisch Informationen über die Generation 50plus, geschrieben von über 100 Freiwilligen.
Migesplus.ch: Unter diesem Link können Sie eine kostenlose Broschüre zum Thema Pensionierung bestellen, in zehn Sprachen.
Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psychologen oder Psychiater (Ärzte und Ärztinnen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psychologinnen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Arzt (Psychiater) durchgeführt wird.
Alle Berater und psychologischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben.
Hilfe für Folter- und Kriegsopfer: In Bern, Zürich, Lausanne und Genf gibt es ein Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer, wo professionelle Hilfe für Betroffene angeboten wird.
Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren kann man sich über spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe austauschen. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös.
Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren.
Elternnotruf
Dargebotene Hand: Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an.
Beratung für Jugendliche: Informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren.
Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers: Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten.
Eine professionelle Übersetzerin kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird.
Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind.
Lokale Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung: Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung.
Kinder
Fernsehen und Computergames sind aber nicht nur schädlich. Es gibt spannende und lehrreiche Fernsehsendungen. Und bei den Computer-Games finden sich Spiele, welche die Geschicklichkeit und das Denken fördern. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind klare Regeln abmachen, wann und wie lange es fernsehen oder gamen darf.
Die Frage, wie lange ein Kind höchstens vor dem Fernseher und dem Computer verbringen soll, ist nur allgemein zu beantworten. Die Elternbildung Schweiz gibt für Computer und TV folgende Richtwerte:
- 1. bis 3. Klasse: ca. 30 Minuten pro Tag
- 4. bis 6. Klasse: ca. 1 Stunde pro Tag
- Oberstufe: ca. 2 Stunden pro Tag
elternet.ch: informative Website, die Eltern in der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützen möchte.
Familienberatungsstelle in Olten
In den Spitälern gibt es Angebote für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Dort erfahren Sie Wissenswertes zur Geburt, zum Stillen und zu den neuen Aufgaben als Eltern. In einigen Regionen der Schweiz werden diese Kurse in verschiedenen Sprachen durchgeführt.
In den Geburtsvorbereitungskursen der Caritas gibt es nützliche Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby. Die Kurse werden von interkulturellen Übersetzerinnen begleitet. Anbieter der Kurse sind die drei regionalen Caritas-Stellen Aargau, Graubünden und St. Gallen.
Geburtsvorbereitung am Kantonsspital Olten
swissmom.ch: Hier finden Sie alles zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Baby und Kind.
Hebammen: Auf der Internetseite des Schweizerischen Hebammenverbandes finden Sie Adressen von Hebammen in Ihrer Nähe.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen.
Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.
Frauenklinik Kantonsspital Olten
Geburtshäuser in der Schweiz
Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
Mütter- und Väterberatung in Olten
Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch.
Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: im Supermarkt, im Warenhaus oder in der Apotheke.
Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach Versagen eines Verhütungsmittels (z.B. abgerutschtem Kondom) kann die Frau die «Pille danach» einnehmen. Sie ist eine Notfallverhütung und verhindert eine ungewollte Schwangerschaft.
Sind Sie ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, wenden Sie sich möglichst schnell an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an eine Familienberatungsstelle. Falls Sie sich gegen das Kind entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen. Beratungsstellen können Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung helfen. Die dort arbeitenden Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden. Es gibt in jedem Kanton Beratungsstellen zu den Themen Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Aids.
Sexualitätsberatung in Olten
Verhütungsinfo: Hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Verhütungsmethoden.
- Schulärztlicher Dienst: Die Einwohnergemeinde Olten unterhält für die in Olten den Kindergarten und die Volksschule besuchenden Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen einen unentgeltlichen schulärztlichen Dienst. So können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.
- Zahnpflege: Die Einwohnergemeinde Olten unterhält für die in Olten den Kindergarten und die Volksschule besuchenden Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen auch einen schulzahnärztlichen Dienst. Zudem zeigt der Zahnpflege-Dienst reglemässig, wie man die Zähne sorgfältig und richtig putzt.
- Schulpsychologischer Dienst: Hier erhalten Sie Hilfe bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes.
Schulpsychologischer Dienst
Früher zielte Erziehung eher darauf, dass Kinder sich in die bestehende Gesellschaft einordnen. Sie mussten lernen zu gehorchen. Heute wird vermehrt darauf geachtet, dass Kinder ihre individuellen Stärken entwickeln. Es ist die Aufgabe der Eltern, für gute Bedingungen und Leitplanken zu sorgen, damit ihre Kinder in diesem Sinne aufwachsen können.
Eltern müssen Kinder vor Gefahren schützen, die sie noch nicht einschätzen können. Sie müssen deshalb Grenzen setzen und klare Regeln aufstellen. Es ist aber auch wichtig, dass Kinder selber entscheiden lernen. Sie sollen eine eigene Meinung entwickeln und klar ja oder nein sagen lernen.
Nehmen Sie die Gefühle und Gedanken Ihres Kindes von klein auf ernst. Machen Sie ihm Mut, sich auszudrücken. Geben Sie Freiräume, wo es selber entscheiden darf. So können Kinder Selbstvertrauen und ihre individuellen Stärken entwickeln.
Eltern und beispielsweise die Schule können hier helfen. Sie sollen Kinder darin unterstützen, ein Gleichgewicht zwischen den Werten der Schweiz und den Familienwerten zu erreichen. Das bedeutet für die Eltern, dass sie die Schweizer Eigenheiten akzeptieren. Es bedeutet aber beispielsweise auch für die Schule, dass sie lernt, die Lebenswelt der zugewanderten Eltern zu akzeptieren.
Für fremdsprachige Eltern hat Pro Juventute die Broschüre «Unser Kind» in den Sprachen Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch entwickelt. Auch diese Broschüren umfassen den Zeitraum von der Geburt bis zum sechsten Altersjahr, jeweils eine Broschüre pro Jahr.
Es gibt verschiedene Veranstaltungen und Kurse zu Erziehungsthemen, zum Beispiel für Paare, die frisch Eltern wurden, alleinerziehende Eltern, fremdsprachige Eltern oder Eltern mit Jugendlichen. Elternbildung stärkt und fördert die Eltern in ihrem Erziehungswissen und in ihrer Beziehung zum Kind.
Vielleicht sind Sie mit Ihrem Kind alleine zu Hause und haben konkrete Fragen. Oder Sie haben nur wenig freie Zeit. Dann kann eine direkte Beratung am Telefon – teilweise auch in Ihrer Sprache – wertvoll sein. Es gibt auch Online-Foren für Eltern im Internet. Dort finden Sie auf viele Fragen eine ausformulierte Antwort. Familienzeitschriften führen zudem im Internet teilweise gut ausgebaute Serviceteile mit wichtigen Informationen.
elternbriefe.ch: Informationen zu den Pro Juventute Elternbriefen. Hier können Sie die Elternbriefe und die Broschüren «Unser Kind» auch bestellen.
elternbildung.ch: Informationsseite über Elternbildung. Hier gibt es die Möglichkeit, Elternbildungskurse in der Region zu suchen. Die Broschüre «Stark durch Beziehung» können Sie herunterladen. Sie wird in 15 Sprachen angeboten.
elternplanet.ch: Informationsseite für Eltern mit einem ausgebauten Forum mit vielen Fragen und Antworten.
familienleben.ch: Informationsseite für Eltern mit der Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren.
Fritz & Fränzi: Magazin für Eltern. Die Website bietet ein Forum mit psychologischer Beratung und Sozialberatung.
Sie dürfen auch einmal laut werden und Ihren Ärger zeigen. Erinnern Sie an die vereinbarten Abmachungen und Regeln. Sagen Sie, was die Konsequenzen sind, wenn die Regeln nicht respektiert werden: Kinder dürfen vielleicht ein paar Tage lang nicht fernsehen oder Jugendliche dürfen am nächsten Samstag nicht in den Ausgang.
Natürlich werden die Kinder sich über solche Konsequenzen ärgern. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Denken Sie daran: Klare Regeln geben Halt und Orientierung. Ihre Tochter oder Ihr Sohn wird auch an anderen Orten immer wieder auf Regeln stossen, sei es in der Schule, im Verkehr, in der Arbeitswelt oder in der Freizeit.
Gewalt an Kindern ist in der Schweiz verboten. Zudem haben Schläge nur negative Wirkungen: Die Beziehung zum Kind wird nachhaltig gestört. Es entwickelt Misstrauen und Ohnmachtsgefühle. Das Selbstwertgefühl ist durch die Schläge verletzt und das Selbstvertrauen geschwächt. Vielleicht glaubt das Kind, dass Gewaltanwendung eine Lösung bei Konflikten ist, und beginnt, auch andere Kinder zu schlagen. Geschlagene Kinder sind meist schwierig im Umgang. Sie haben vermehrt körperliche und psychische Probleme oder Schwierigkeiten in der Schule.
Unter anderem gibt es die Mütter- und Väterberatung. Dort finden Sie Fachleute für Fragen zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern. «Was ist die ideale Ernährung für mein Kind? Warum weint mein Kind so viel? Entwickelt sich unser Kind seinem Alter entsprechend?» Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie bei der Mütter- und Väterberatung Auskunft.
Die Schulsozialarbeiter/-innen und der schulpsychologische Dienst sind für die Schulen, die Schulkinder, Jugendlichen und deren Familien zuständig. Sie beraten bei Lernschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten oder schulischen Laufbahnfragen und empfehlen unterstützende Massnahmen.
Unterstützung kann auch bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen geholt werden. Bei Bedarf können interkulturelle Übersetzer/-innen oder Kulturvermittler/-innen beigezogen werden. Es gibt auch Fachstellen, die auf Migrantinnen und Migranten spezialisiert sind und in den verschiedenen Herkunftssprachen beraten.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste (KJPD) bieten bei psychischen und körperlichen Problemen wertvolle Beratung und Therapie an.
Die sozialpädagogische Familienberatung ermöglicht es, dass Fachpersonen eine Familie zu Hause beraten.
Lokale Beratungsstellen
Faustregel für das 1. bis 4. Schuljahr: Pro Schuljahr 1 Franken Taschengeld pro Woche. Also im ersten Schuljahr 1 Franken Taschengeld pro Woche, im vierten Schuljahr 4 Franken Taschengeld pro Woche.
Faustregel ab dem 5. Schuljahr: Übergang zu einem monatlichen Taschengeld in der Höhe von 30 bis 80 Franken. Gleichzeitig wird vereinbart, welche Ausgaben selber bezahlt werden müssen: beispielsweise der Kinobesuch mit den Freundinnen, die Handykosten oder ein Anteil an die teuren Turnschuhe, die das Kind unbedingt haben will. So lernt Ihr Kind nach und nach, verantwortlich mit Geld umzugehen.
Budgetberatung: Merkblatt zur Höhe des Taschengeldes sowie Tipps rund ums Taschengeld.
Fernsehen und Computergames sind aber nicht nur schädlich. Es gibt spannende und lehrreiche Fernsehsendungen. Und bei den Computergames finden sich Spiele, welche die Geschicklichkeit und das Denken fördern. Es ist wichtig, dass Sie klare Regeln abmachen, wann und wie lange Ihr Kind fernsehen oder gamen darf.
Die Elternbildung Schweiz gibt für den Medienkonsum von Kindern folgende Richtwerte:
- 1. bis 3. Klasse: ca. 30 Minuten pro Tag
- 4. bis 6. Klasse: ca. 1 Stunde pro Tag
- Oberstufe: ca. 2 Stunden pro Tag
elternet.ch: informative Website, die Eltern in der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützen möchte.
Mit kleinen Kindern über die Gefahr von Drogen zu sprechen, bringt nichts. Im Gegenteil, das kann sie sogar eher neugierig machen. Wenn die Kinder grösser werden, lohnt es sich aber, mit ihnen über die Schädlichkeit von Tabak, Alkohol und Drogen zu sprechen. Sachliche Informationen helfen mehr als Drohungen oder Predigten.
Regionale Suchthilfe
Sucht Info Schweiz: Auf der Website von Sucht Info Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon.
Für Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren gibt es in vielen Gemeinden Kinderkrippen oder Kleinkindertagesstätten. Dort werden die Kleinen tagsüber von Fachleuten betreut und gefördert. In der Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind jeden Tag, nur an einzelnen Tagen oder nur an Halbtagen in die Kinderkrippe bringen wollen.
Es ist auch möglich, das Kind durch eine Tagesmutter betreuen zu lassen. Tagesmütter sind Frauen, die Ihr Kind ganztags, halbtags oder stundenweise betreuen.
Lokale Betreuungsangebote
Kinderkrippen-online.ch: Portal für familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz
Lokale Informationen
Begegnungszentrum Cultibo
Interkulturelle Bibliothek IKUBO
Ludothek Olten
Jugendbibliothek Olten
Interkulturelle Bibliothek Olten
Verzeichnis Ludotheken: Der Verein der Schweizer Ludotheken führt auch ein Verzeichnis von Ludotheken in der Schweiz.
Für Eltern von Kindern aller Altersstufen gibt es in vielen grösseren Gemeinden die Jugend- und Familienberatungsstellen. In manchen Gemeinden werden sie auch Jugendsekretariat oder ähnlich genannt. Sie geben Auskunft bei Erziehungsfragen, bei Betreuungs- und Ernährungsfragen und sie leisten Hilfe bei Problemen im Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern.
Der Elternnotruf leistet auf Wunsch anonyme Hilfe und Beratung zu jeder Tages- und Nachtzeit (24 Stunden).
Mütter- und Väterberatung in Olten
Entlastungsangebote für Eltern
Elternnotruf
Nehmen Sie sich regelmässig Zeit für ihr Kind. Erzählen Sie ihm eine Geschichte, singen Sie mit ihm ein Lied oder schauen Sie mit ihm ein Bilderbuch an. Auch auf Spaziergängen kann es viel Neues zu entdecken und zu lernen geben. Gehen Sie auch oft mit Ihrem Kind auf den Spielplatz, damit es mit anderen Kindern spielen und herumtollen kann. Beim Plaudern und Spielen lernen die Kinder sehr vieles, was wichtig ist für ihre Entwicklung und den späteren Schulerfolg: zuhören, sich ausdrücken, beobachten, sich orientieren, sich konzentrieren.
Kinder lieben es, ihre Spiele selber zu erfinden. Dafür brauchen sie nicht unbedingt gekauften Spielsachen. Kleine und grosse Schachteln, mit denen man Häuser und Ställe bauen kann, alte Tücher und vielleicht ein alter Hut von Papa oder ein altes Paar Schuhe von Mama, mit denen man sich verkleiden kann, sind viel wichtiger als fertig gekaufte Spiele. Wenn Kinder mit zu vielen Spielsachen überflutet werden, lässt ihre Aufmerksamkeit nach. Wenn Sie aber selbst eines bauen oder erfinden müssen, werden sie in ihrer Entwicklung und Kreativität angeregt.
Jedes Spiel, das ein Kind in Ruhe und während längerer Zeit spielt, fördert seine Konzentrationsfähigkeit. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine ruhige Ecke in der Wohnung hat, wo es ungestört spielen und malen kann.
Gibt Ihr Kind rasch auf, wenn ihm etwas nicht gelingt? Oder wechselt es sehr häufig das Spiel? Dann hilft es meistens, wenn Sie Mut machen, es nochmals zu probieren. Damit fördern Sie die Ausdauer und das Konzentrationsvermögen. Kinder, die in den ersten Lebensjahren gefördert werden, haben später viel bessere Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
Sprechen Sie mit Ihrer Tochter und mit Ihrem Sohn, während Sie den Haushalt machen. Hören Sie zu und antworten Sie, wenn sie mit Ihnen sprechen. Gehen Sie zusammen ins Freie – auf den Spielplatz, in den Wald, an einen See, in den Zoo. Sprechen Sie über das, was es da zu sehen gibt, und helfen Sie so, den Wortschatz zu erweitern. Schauen Sie zusammen Bilderbücher an und erzählen Sie Geschichten.
Auf dem Spielplatz oder in der Spielgruppe hat Ihr Kind Gelegenheit, mit deutschsprachigen Kindern zusammen zu sein. Freuen Sie sich über die Wörter, die es auf Deutsch lernt. Das macht Mut, weitere Wörter zu lernen.
Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden.
Lokale Betreuungsangebote
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Fernsehen oder Radio).
Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel TV sehen oder Computerspiele machen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe.
Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren.
Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (zum Teil nennt man sie auch «interkulturelle Vermittlerin» oder «interkulturellen Vermittler»).
Ernährungsscheibe: Tipps für eine gesunde Zwischenmahlzeit
Beratungsstellen für Sans-Papiers
Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann.
Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann.
Schulpsychologischer Dienst in Olten
Manche Kinder haben Mühe, dem normalen Unterricht zu folgen. Für sie gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden besondere Klassen. Sie heissen Kleinklassen. In diesen Klassen hat es weniger Schülerinnen und Schüler als in den Regelklassen (normale Klassen). Die Lehrpersonen in den Kleinklassen haben eine zusätzliche Ausbildung.
Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen integrativen Förderunterricht.
Lokale Beratungsdienste
Spezielle Förderung
Heilpädagogisches Sonderschul-Zentrum
Kultur
Das Schweizer Kulturleben ist geprägt durch die Mehrsprachigkeit und die geografische Lage des Landes im Zentrum Europas. Dies führt zu einer Vielfalt an Strömungen und Einflüssen in Literatur, Kunst, Architektur, Musik und Brauchtum. Das kulturelle Schaffen der verschiedenen Landesteile wird dabei von den jeweils benachbarten Ländern wesentlich mitgeprägt.
Musik
Während der ersten Schuljahre lernen die Kinder die verschiedenen Instrumente kennen. So erfahren sie, ob sie überhaupt ein Instrument spielen wollen, und falls ja, welches Instrument sie erlernen möchten. Im Anschluss daran gehen sie in den Musikunterricht und lernen das Instrument ihrer Wahl. Ein Instrument zu erlernen, bedeutet regelmässiges Üben. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, indem Sie beispielsweise täglich eine Viertelstunde Zeit dafür einplanen.
In der Jugendmusik können die Kinder und Jugendlichen gemeinsam musizieren und lernen. Musikunterricht ist aber nicht billig, auch wenn die Schule das Erlernen eines Instruments unterstützt. Dazu kommen die Kosten des Instruments selbst. Die Musikschule Olten kennt dafür Familien- und Sozialrabatte. Falls Sie nicht gleich von Beginn weg ein Instrument kaufen möchten, können Sie auch eines mieten.
Musikschule Olten
Öffentlicher Verkehr
Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und für viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif.
In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte, sie kostet 30 Franken pro Jahr. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern oder Grosseltern.
Die Stadt Olten stellt sechsl vergünstigter Tageskarten pro Tag für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Diese Tageskarten sind sehr begehrt. Melden Sie sich deshalb schon früh per Internet, wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte benutzen möchten.
Vergünstigte Tageskarten
SBB: weitere Informationen zu den Abos
Busbetrieb Olten Gösgen Gäu
Ohne Arbeit
Viele Stellen werden aber auch öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen, meist in den periodisch beigelegten Stellenanzeigern. Auch Fachzeitschriften enthalten oft Stelleninserate. Falls Sie selber keine Tageszeitung abonniert haben, gehen Sie in die Stadtbibliothek oder in ein Café, wo Sie Tages- und Wochenzeitungen lesen können.
Im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) finden Sie ebenfalls viele Tageszeitungen und Zeitschriften. Nützlich sind auch die im RAV selbst installierten Computer-Suchportale. Hier melden Firmen ihre freien Stellen an. Diese SSI Self Service Information wird von der öffentlichen Verwaltung organisiert.
Das Internet als Stellenmarkt wird immer wichtiger. Unterdessen gibt es viele verschiedene Stellenbörsen im Internet. Zum Teil sind diese Jobsuchmaschinen gratis, zum Teil kosten sie aber auch etwas. Bei den kostenpflichtigen Jobsuchmaschinen können Sie meist einen Suchauftrag für eine bestimmte Zeit hinterlegen. Sie erhalten dann die neuen Stellenangebote per E-Mail.
Viele Firmen schreiben ihre offenen Stellen auf der Firmen-Webseite aus. Schauen Sie bei Unternehmen deshalb direkt im Internet nach oder rufen Sie an. Das können Sie auch tun, wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, Sie sich aber für die Firma interessieren. Das nennt man Initiativbewerbung oder Spontanbewerbung. Seriöse und umfassende Bewerbungen haben gute Chancen. Es muss aus den Unterlagen aber ersichtlich sein, dass Stellensuchende sich intensiv mit dem Unternehmen befasst haben.
Es gibt auch private Stellenvermittlungsbüros, die Ihnen bei der Stellensuche helfen. Sie können bei Stellenvermittlungen Ihr Bewerbungsdossier einreichen. Falls Ihr Profil dann zu einer offenen Stelle passt, werden Sie kontaktiert.
Hier finden Sie Informationen zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Politik
Im Jahr 1291 schlossen sich die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bund zusammen. Sie legten damit den Grundstein zur alten Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang ist der so genannte Rütlischwur überliefert. Das Rütli ist eine Wiese am Vierwaldstättersee. Auf dieser Wiese sollen sich damals die Vertreter der drei Urkantone getroffen haben. Sie legten den Schwur ab, sich gegen die Habsburger zu einem Bund zusammenzuschliessen. Diesem Bund traten dann im Laufe der Jahrhunderte weitere Kantone bei.
Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Damals schuf die Mehrheit der Kantone einen modernen Bundesstaat, indem man eine Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) annahm. Darin war unter anderem geregelt, dass gewisse Bereiche wie Militär, Zölle oder das Post- und Münzwesen zentralisiert und vereinheitlicht wurden; aber auch die Autonomie der Kantone hat man in der Verfassung verankert.
Bundesbrief 1291: Der Bundesbrief von 1291 ist bis heute erhalten. Hier können Sie den Wortlaut nachlesen.
Schweizerische Bundesverfassung: Die Bundesverfassung kann man hier in verschiedenen Sprachen nachlesen.
Die Nationalhymne ist der «Schweizerpsalm». Obschon man die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vortrug, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt.
Bund: Text und Hörprobe der Schweizer Landeshymne
Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch eine religiöse Einheit: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden (Halbkantone), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Halbkantone), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Halbkantone), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Bund: Erläuterungen zu Fachbegriffen der schweizerischen Politik
Swissinfo: Übersicht über alle 26 Kantone
Statistik Schweiz: Die Kantone und ihre Hauptorte
- Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
- Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten.
- Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Bund: Erläuterungen zu Fachbegriffen der schweizerischen Politik
«Tellvetia»: virtueller Rundgang durch das Bundeshaus in Bern
- Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert.
- Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
- Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden deshalb Volksabstimmungen statt, bei welchen die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Fragen mitentscheiden können.
- Mittels Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Und mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen.
Föderalismus: Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert.
Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden manchmal recht komplex und aufwändig ist.
Subsidiarität: Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinden und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung oder nationale Infrastrukturen.
- Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
- Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP)
- Schweizerische Volkspartei (SVP)
- Sozialdemokratische Partei (SP)
Bundesparlament: weitere Informationen zum Thema
Parteien in der Stadt Olten
- Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
- Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
- Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich ist, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
- Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.
Swissworld: weitere Informationen zum Thema
Es gibt auch für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken. Zudem wird auch die ausländische Wohnbevölkerung in Olten regelmässig zu Mitwirkungsverfahren eingeladen.
Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.
Schule
Kontakt:
Solothurnische Vereinigung für
Erwachsenenbildung SOVE,
Albrecht Stalder,
Telefon 032 623 63 42
Jeder Kanton hat seine eigenen Schulgesetze, und auch die Gemeinden verfügen über eine recht grosse Autonomie. So lassen sich Lösungen an lokale Bedürfnisse anpassen, und man wird den unterschiedlichen Kulturen und Sprachen gerecht.
Nach dem Besuch des Kindergartens treten die Kinder im Alter von sechs bis sieben Jahren in die Primarschule ein. Je nach Kanton dauert diese Stufe vier bis sechs Jahre. Danach folgt der Übertritt in die Sekundarstufe I, die in der Regel drei Jahre dauert. Der Unterricht erfolgt dabei leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen. Ziel ist es, grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler auf die Berufsausbildung oder den Übertritt an die Schulen der Sekundarstufe II (Maturitätsschulen oder Fachmittelschulen) vorzubereiten. Die Tertiärstufe schliesslich umfasst dann die Ausbildungen der höheren Berufsbildung oder der Hochschulen.
Zu den städtischen Schulen
Educa: das schweizerische Bildungssystem.
In der Chemie, Physik und Medizin brachte die Schweiz zahlreiche erfolgreiche Wissenschaftler hervor. Seit 1975 erhielten nicht weniger als sieben Schweizer Forscher in diesen Bereichen einen Nobelpreis. – Der berühmteste Schweizer Nobelpreisträger ist wohl Albert Einstein, der Begründer der Relativitätstheorie.
Im Rahmen der Europäischen Weltraumagentur ESA (European Space Agency) beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an der Erforschung des Weltalls. Weltraumforschung wird an den Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen betrieben. Ebenso befinden sich einige internationale Einrichtungen der Weltraumforschung in der Schweiz.
Fachhochschule Nordwestschweiz (Olten)
Hochschulen: Informationen zu den anerkannten Schweizer Hochschulen
Soziales
Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten.
Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen.
Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter.
Zur Organisation der AHV
Wichtige Adressen in Zusammenhang mit der AHV
AHV-Zweigstelle der Sozialregion Olten
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung.
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt.
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.
comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.
Die vielen verschiedenen Pensionskassen und Versicherungen organisieren die berufliche Vorsorge. Analog zur AHV sind alle angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie weniger als 20’880 Franken im Jahr verdienen (gilt für das Jahr 2011). Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vielfach organisieren Branchenverbände für Selbständige eine solche Kasse.
Von Ihrer Pensionskasse erhalten Sie jährlich einen Auszug, auf dem unter anderem steht, wie viel Geld Sie schon gespart haben und welche Rente Sie mit diesem Geld erhalten. Das gesamte angesparte Geld (bei Wohneigentum auch nur einen Teil davon) können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen: zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz für immer verlassen oder wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie sich gut beraten lassen.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge.
Angestellte, die schon Beiträge in die AHV und die Pensionskasse bezahlen, können zusätzlich knapp 7000 Franken pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt) in die dritte Säule einzahlen und dieses Geld von den Steuern abziehen. Selbständige können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens in die dritte Säule einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen. (Auch hier gibt es eine Obergrenze.) Die dritte Säule ist deshalb die wichtigste Form der Altersvorsorge für Selbständige.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie die Höhe der jährlichen Beiträge und weitere Informationen zur dritten Säule.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
- mindestens 200 Franken pro Kind und Monat
- mindestens 250 Franken pro Monat für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren (sogenannte Ausbildungszulage)
In allen Kantonen haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Ihr Einkommen darf (in den meisten Kantonen) 41’760 Franken im Jahr nicht übersteigen. Gemeint sind damit geringfügig Beschäftigte oder beispielsweise Studierende mit einem kleinen Nebeneinkommen.
Die Selbständigen erhalten in der Regel keine Familienzulage. Die Kantone können aber Regelungen für Selbständige einführen.
Den Angestellten wird die Familienzulage vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Nichterwerbstätige und allenfalls Selbständige erhalten die Familienzulage von der kantonalen Familienausgleichskasse.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zu Familienzulagen sowie die Adressen der kantonalen Familienausgleichskassen.
Die Arbeitseinsätze werden von Vereinen, wohltätigen, politischen oder öffentlichen Körperschaften organisiert. Freiwilligenarbeit findet man in den Bereichen wie Kultur, Umwelt, Sport, Politik, in der Nachbarschaftshilfe, in sozialen, kirchlichen und vielen weiteren Bereichen unserer Gesellschaft.
Im Rahmen der Freiwilligenarbeit können Vereine ihren Mitgliedern sogenannte Sozialzeitausweise ausstellen. Sie zeigen damit, dass die Arbeit der Freiwilligen wichtig ist und geschätzt wird.
Im Sozialzeitausweis wird die eigene freiwillige Arbeit aufgelistet. Die so erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen will man damit sichtbar machen. Die Freiwilligenarbeit wird dadurch aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar. Man kann den Sozialzeitausweis auch nutzen, wenn man etwa auf Stellensuche ist. Denn engagierte Mitarbeitende werden überall geschätzt.
Benevol: weitere Informationen zur Freiwilligenarbeit:
Sozialzeitausweis: Ausweis für Freiwilligenarbeit
Sport
Begleiteter Bewegungs- und Sporttreffpunkt jeden Samstag in den Wintermonaten Oktober bis März in den Turnhallen der Giroud Olma Halle für Jugendliche der Sek I.
Begleiteter Sporttreffpunkt jeden Sonntag in den Wintermonaten Oktober bis Ende März in den Turnhallen des Bifang Schulhauses für Kinder der 1. bis 6. Klasse.
Kontakt:
https://www.ideesport.ch/projekt/opensunday-olten/
Steuern
Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer.
Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben.
Weitere Informationen zum schweizerischen Steuersystem
Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind ebenfalls an das Kantonale Steueramt zu richten und nicht an die Gemeinde.
Neu kann die Steuererklärung ab der Steuerperiode 2019 direkt online ausgefüllt und übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes www.steueramt.so.ch.
Umwelt und Ökologie
Wie funktioniert es?
Ihren Abfall können Sie in einem gebührenfreien Kehrichtsack, Papiersack oder offen in den Container werfen. Das Entsorgungsgut wird gewogen und die Kosten bezahlen Sie direkt mit einer Zahlkarte. Der Kilopreis beträgt ca. 45 Rp. Eine Grundmenge von 1 ½ kg wird immer verrechnet. Die Zahlkarte mit einem frei wählbaren Guthaben können Sie bei der Baudirektion im Stadthaus beziehen. Beim Erstbezug ist für die Karte ein Depot von Fr. 20.— zu bezahlen. Dieses erhalten Sie bei Rückgabe der Karte retour. Ist das Guthaben aufgebraucht, können Sie die Karte entweder während den Bürozeiten bei der Baudirektion oder rund um die Uhr beim Ladeautomaten bei der Stadtpolizei Olten im Parterre des Stadthauses nachladen. Bezahlt werden kann mit Noten zu 10, 20, 50 und 100 Franken. Nach Abschluss des Ladevorgangs kann eine Quittung ausgedruckt werden.
Verwaltung
„Es war ein besonderer Berg, nämlich derjenige, der wie das Gesicht eines Menschen aussah, der am Boden lag und die Nase in die Luft streckte.“
Der in Olten aufgewachsene Schriftsteller und Kabarettist Franz Hohler hat in seinem Jugendbuch „Tschipo in der Steinzeit“ – der Geschichte eines phantasievollen Jungen, der sich in die Epoche der ausgehenden Eiszeit träumt – der markanten Jurakette um Belchen und Homberg ein sprachliches Denkmal gesetzt. Das liegende Gesicht hinter der Silhouette der Dreitannenstadt haben wir als Sinnbild gewählt für die „grüne Lunge“, das bewaldete Naherholungsgebiet, auf das die Oltnerinnen und Oltner trotz Zentrumslage und -funktion nicht verzichten müssen.
Wer in den stilisierten Tannen unseres Logos, für welche die Bergnase als Vorlage diente, indessen weiterhin drei Nasen sieht, liegt ebenfalls nicht falsch: Die Behörden der Stadt Olten wollen eine Nase für künftige Entwicklungen und Bedürfnisse haben, um der Konkurrenz mit der Nase im Wind eine Nasenlänge voraus zu sein – aber keinesfalls die Oltner Bevölkerung an der Nase herumführen...
Wohnen
Nur ein Drittel der Wohnbevölkerung lebt in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus. Dies hat einen Grund: Wohnungen und Häuser sind in der Schweiz teuer; viele Menschen können sich das nicht leisten.
Das Vermieten von Wohnungen ist mit einigem Aufwand verbunden, genauso wie der Unterhalt der Liegenschaft. Viele Vermieter übergeben diese Arbeiten deshalb an eine Liegenschaftsverwaltung. Sie ist dann die Kontaktstelle und für die Anliegen der Mieterinnen und Mieter zuständig.
Bundesamt für Wohnungswesen: Infoblatt «Wohnen in der Schweiz» in 11 Sprachen
Immoscout24:nützliche Tipps
- Internet: Auf Immobilienportalen sind freie Wohnungen ausgeschrieben. Suchkriterien wie Ortschaft, Anzahl Zimmer oder Mietzins helfen Ihnen, geeignete Wohnungen ausfindig zu machen. Auch die Adressen von Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften Ihrer Region finden Sie im Internet.
- Verwaltungen: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Liegenschaftsverwaltungen ein Anmeldeformular. Nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, lohnt es sich, regelmässig nachzufragen. Rufen Sie an oder gehen Sie wenn möglich persönlich vorbei.
- Zeitungen: Freie Wohnungen sind auch in Tageszeitungen, Gemeindeanzeigern oder Quartierzeitungen ausgeschrieben. Melden Sie sich möglichst früh am Vormittag beim Vermieter. Das erhöht Ihre Chancen.
- Gratisinserate: In Einkaufs- und Gemeindezentren, Quartierläden, Restaurants, Schulen oder Spitälern gibt es auch Inseratetafeln. Sie können dort gratis eine Annonce aufhängen oder nach Angeboten suchen.
- Bekanntenkreis: Längst nicht alle freien Wohnungen werden auch ausgeschrieben. Informieren Sie deshalb Ihre Verwandten, Freunde oder Arbeitskollegen, dass Sie auf der Suche sind. Sie erhalten so möglicherweise wertvolle Tipps.
Homegate: Wohnungen und Häuser finden
Immoscout24: Wohnungen und Häuser finden
- Die Wohnungsgrösse oder die Anzahl der Zimmer
- Der Arbeitsweg
- Die Verbindung und Nähe zum öffentlichen Verkehr
- Der Schulweg der Kinder
- Die Spielmöglichkeiten für Kinder
- Lärmbelastung, Isolation oder Ähnliches
- Wohnungsbesichtigung: Erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Machen Sie einen seriösen und freundlichen Eindruck. Besonders bei privaten Vermietern ist das hilfreich.
- Anmeldeformular: Füllen Sie das Formular sauber, klar und vollständig aus.
- Unterlagen: Zusammen mit dem Anmeldeformular müssen Sie weitere Unterlagen einreichen – etwa Schriftenempfangsschein (für Schweizerinnen und Schweizer), Ausländerausweis, Betreibungsauszug (erhalten Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts), Lohn- oder Arbeitslosengeld-Abrechnung, IV- oder AHV-Verfügung und schriftliche Mietzinsgarantie. Welche Dokumente verlangt werden, erfahren Sie vom Vermieter oder von der Verwaltung. Reichen Sie nur Kopien ein, ausser wenn ausdrücklich ein Original verlangt wird, etwa beim Betreibungsauszug.
- Begleitbrief: Ihre Chancen erhöhen sich, wenn Sie den Unterlagen einen persönlichen Brief beilegen. Beziehen Sie sich auf das Inserat, stellen Sie sich kurz vor und begründen Sie, weshalb Sie an der Wohnung besonders interessiert sind.
- Referenzpersonen: Geben Sie wenn immer möglich Referenzpersonen an, die eine gute Auskunft über Sie geben – zum Beispiel den Arbeitgeber oder den bisherigen Vermieter.
Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, das Halten von Haustieren und anderes mehr.
Wichtig: Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn ihn beide Parteien – Sie und Ihr Vermieter – unterschrieben haben.
Wichtig: Auch Kleinigkeiten wie Kratzer oder abgeschlagene Ecken gehören ins Protokoll. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter auch, welche Schäden behoben werden. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Antrittsprotokoll, und Sie erhalten eine Kopie. Bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Es gibt Schäden, die man trotz gründlicher Kontrolle erst nach dem Einzug entdeckt. In diesem Fall erstellen Sie umgehend eine detaillierte Liste mit den Mängeln und erwähnen Sie, welche Schäden Sie behoben haben möchten. Senden Sie die Mängelliste per Einschreiben an den Vermieter und beachten Sie dabei die Fristen (in der Regel 10 bis 30 Tage).
Wichtig: Auf die nachträgliche Mängelliste gehören alle Schäden. Solche, die Sie behoben haben möchten, und auch jene, die Sie nicht weiter stören. Sie verhindern so, dass Sie später für Schäden aufkommen müssen, die schon beim Einzug da waren.
Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf die Mieterinnen und Mieter verteilt. Es gibt auch Nebenkosten, die man den Mietenden nicht belasten darf.
Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet. Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung genau, das kann sich lohnen.
Es gibt auch die Möglichkeit, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für eine Mietkautionsbürgschaft abzuschliessen. Das Depot wird dann durch die Versicherungsgesellschaft gestellt. Für diese Dienstleistung sind Jahresbeiträge zu entrichten. Der Vorteil: Ihr Geld ist nicht auf dem Depotkonto blockiert und Sie können darüber frei verfügen. Der Nachteil: Sie zahlen jedes Jahr Gebühren von ein paar Hundert Franken. Am günstigsten ist es, das Geld für das Depot selber aufzubringen.
Unterschreiben Sie das Protokoll erst und nur dann, wenn Sie alles genau verstanden haben und damit einverstanden sind. Indem Sie das Protokoll unterschreiben, verpflichten Sie sich nämlich, die Kosten für die aufgeführten Reparaturen zu übernehmen. Es gibt allerdings keine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben.
Bei komplizierteren Fällen empfiehlt es sich, zur Wohnungsabgabe einen Experten des Mieterinnen- und Mieterverbandes beizuziehen. Die Fachperson nimmt ebenfalls ein Protokoll auf, berät Sie während der Wohnungsabgabe und kann Ihnen genau sagen, für welche Schäden Sie aufkommen müssen und welche zulasten des Vermieters gehen. Erkundigen Sie sich beim Mieterinnen- und Mieterverband, was ein Experte kostet, und vereinbaren Sie einen Termin.
Lebensdauertabellen: Hier finden Sie Angaben zur Lebensdauer von verschiedenen Wohnungseinrichtungen. Es gibt auch eine ausführliche Broschüre dazu.
Mieterinnen- und Mieterverband
- Legen Sie den Umzugstermin fest und vereinbaren Sie mit dem neuen Vermieter Datum und genaue Zeit, wann Sie in die neue Wohnung einziehen können.
- Mit dem Vermieter der alten Wohnung machen Sie ab, wann die Wohnungsabgabe stattfindet.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Umzugstermin und beantragen Sie den bezahlten Umzugstag (je nach Arbeitgeber können das auch zwei Tage sein).
- Beauftragen Sie ein Reinigungsunternehmen für das Reinigen der alten Wohnung; wenn Sie das selber machen wollen, benötigen Sie Reinigungsgeräte (z.B. Teppichreinigungsgerät). Sie können diese in der Drogerie, im Baumarkt oder bei Umzugsfirmen mieten.
- Wenn Sie den Hausrat (Möbel und Umzugskisten) selber transportieren möchten, benötigen Sie ein geeignetes Transportfahrzeug, das Sie mieten können, und natürlich Helfer; oder Sie beauftragen ein Umzugsunternehmen, was allerdings mit einigen Kosten verbunden ist.
- Es braucht auch Verpackungsmaterial. Sie müssen Möbel auseinandernehmen und transportbereit machen, Kleider und Gegenstände einpacken und Weiteres mehr. Billige Kartonschachteln finden Sie beispielsweise in Gratisinseraten im Internet oder in der Gemeinde.
ch.ch: Übersicht über Meldungen an Behörden beim Umzug
- Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
- Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
- Telefon: Informieren Sie Ihre Telefongesellschaft, damit diese Telefon, Internetanschluss und allenfalls digitales TV ändern kann.
- Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
ch.ch: Hier finden Sie eine nützliche Checkliste für den Umzug.
Wird der Referenzzinssatz gesenkt, haben Sie als Mieterin und Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Nicht alle Vermieter sind aber von sich aus bereit, den Mietzins dann auch zu senken.
Bevor Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung wehren oder eine Reduktion verlangen, sollten Sie sich genau informieren, wie vorzugehen ist und welche Fristen Sie einhalten müssen. Lassen Sie sich zuerst beraten, bevor Sie vorschnell handeln.
Referenzzinssatz: Tabelle mit der Höhe des Referenzzinssatzes sowie weiteren Informationen dazu.
Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Mit dem offiziellen Kündigungstermin sind die Termine und Kündigungsfristen gemeint, die im Mietvertrag festgelegt sind. Sie müssen dann allerdings einen oder besser mehrere Nachmieter finden und der Verwaltung vorschlagen. Diese müssen zahlungsfähig und zumutbar sein.
Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands.
Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw.
Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Die Versicherungssumme sollten Sie alle paar Jahre oder nach teuren Anschaffungen überprüfen und allenfalls anpassen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die solche Versicherungen anbieten. Leistungen und Prämien können sehr unterschiedlich sein, ein Vergleich lohnt sich.
Comparis: Prämien von Hausratversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen vergleichen
- Nachtruhe: Sie dauert normalerweise von 22 bis 7 Uhr, die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr. In dieser Zeit gilt, TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen und keine lauten Tätigkeiten auszuüben. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm zu vermeiden. Wer Freunde zu einem Fest einlädt, kündigt das seinen Nachbarn am besten vorher an.
- Gemeinsam genutzte Plätze/Räume: Hauseingang, Treppenhaus, Abstellplätze, Waschküche usw. stehen allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Verstellen Sie diese Plätze und Räume nicht mit eigenen Dingen und achten Sie auf Sauberkeit.
- Waschküche: Beachten Sie die Regeln für die Benutzung der Waschküche genau und sorgen Sie nach dem Waschen immer für Sauberkeit. Sie vermeiden so Streitigkeiten mit anderen Mieterinnen und Mietern und tragen zu einer guten Atmosphäre im Haus bei.
- Haustiere: Hunde, Katzen und andere Haustiere sind nicht in allen Wohnungen erlaubt. Erkundigen Sie sich schon beim Vertragsabschluss, was zulässig ist.
- Rauchen: In vielen Häusern ist das Rauchen im Treppenhaus, in gemeinsam genutzten Räumen oder im Lift nicht erlaubt. Es gibt auch Wohnungen, die nur an Nichtraucher vermietet werden.
- Fragen: Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich doch am besten an den Hauswart.
Auch die Schlichtungsbehörden informieren Sie in allen Fragen rund um das Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag.
Auch in Ihrer Gemeinde gibt es eine Beratungsstelle für Mieterinnen und Mieter, die Ihnen weiterhelfen kann.
Mieterverband in Olten
Mieterinnen- und Mieterverband